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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Versicherung gegen Einbruchdiebstahl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 177
- ArtikelVersicherung gegen Einbruchdiebstahl 178
- ArtikelDas Hartlöten 179
- ArtikelDie Hilfsmittel der modernen Astronomie 180
- ArtikelOb sich ein Geschäftsmann gefallen lassen muß, daß sein Laden ... 182
- ArtikelAstigmatismus und die Feststellung seines Vorhandenseins 183
- ArtikelDie Innungsartikel der alten Uhrmacher 184
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 186
- ArtikelPersonalien 187
- ArtikelVereinsnachrichten 188
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 188
- ArtikelVermischtes 188
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 191
- ArtikelFragekasten 191
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 192
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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178 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 12 betriebes im Umherziehen geschaffen worden. Aus der Beratung des Gesetzentwurfes ergebe sich, daß man alle auswärtigen Händ ler, die nur vorrübergehend einen Ort mit ihren Wanderlagern aufsuchen und mit möglichst wenig Auslagen in wenigen Wochen einen verhältnißmäßig hohen Gewinn einzustecken streben, bezüg lich der Belastung mit den seßhaften Handels- und Gewerbe treibenden durch Heranziehung zu einer hohen Steuer gleichstellen wollte. Bade- und Saisongeschäfte sollen nicht als Wanderlager gelten, weil sie alle Jahre auf bestimmte Zeit an dem betr. Orte sich einfinden und dort ihre regelmäßige Gewerbesteuer bezahlen. Bei einem Vergleich der Festspiele in Bayreuth, mit den Verhältnissen in Bade- und Kurorten, springt sofort der Unter schied deutlich in die Augen. Der Fortbestand der Festspiele ist nicht gesichert, nicht einmal von zwei zu drei Jahren kann auf die Wiederholung der Festspielvorstellungen gerechnet werden. Das hängt von Zufälligkeiten ab, wie sie in Bade- und Kurorten fremd sind. Während mit dem Wiederbeginn der Kurzeit in Bade orten alle Jahre das gleiche Streben und Treiben eintritt, kann von einer regelmäßigen Wiederkehr der Festspielzeit in Bayreuth nicht gesprochen werden. Wir sind neugierig, wie das Landgericht die Sache zum zweiten Male beurteilen wird und werden von dem Ausgang des Prozesses z. Z. berichten. Ein für unsere Kollegen erfreulicheres Ergebnis als die in unserem Bericht vom 15. Mai d. J. erwähnte Klage des Kasseler Uhrmachervereins gegen das dortige Tageblatt hatte eine Anzeige des Uhrmachers Kn oll in Nürnberg gegen den Verleger des Generalanzeigers Spandel wegen der bekannten Feithschen Inserate. Der Generalanzeiger wurde verurteilt, aus den Inseraten die un wahren Angaben über die Gehäuse und die Qualität des Werkes wegzulassen und hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Wirkung dieses Urteils kann man an den jetzigen Feith schen Annoncen schon deutlich sehen. Deren Wortlaut ist jetzt so zahm abgefaßt, daß der Strafrichter keine Handhabe zum Ein schreiten mehr finden kann. Dies wollen alle Kollegen, welche uns in den letzten Tagen Zeitungen mit der Feithschen ’ Anzeige einsandten, als Bescheid hinnehmen. Von dem Zentralverbande der schweizerischen Uhrmacher werden folgende Firmen als angebliche Fabriken, welche direkt im Einzelverkauf an das Publikum liefern und zu diesem Zwecke Prospekte und Kataloge versenden, signalisiert: Recorbet&Co. L. A. Sagne-Juillard, Schollenberg & Cie, und Charles A. Sengstag sämtlich in Chaux de Fonds. • e ?, aus § esclllos sen ist, daß genannte Firmen auch in Deutschland detaillieren und trotzdem versuchen mit Uhrmachern f aross ' s ^ :en Geschäfte zu machen, so nehmen wir von der Mitteilung des schweizerischen Kollegenverbandes gemäß den ge troffenen Abmachungen Kenntnis. Eine c-inladung zu dem am 1. Juni d. J. in Görinchem statt- .gefundenen Verbandstage des Niederländischen Uhrmacherbundes erhielten wir vom Vorstande genannten Bundes. Leider konnten wir wegen der zu weiten Entfernung der liebenswürdigen Ein ladung nicht nachkommen, wir versäumen aber nicht den nieder ländischen Kollegen dafür bestens zu danken. Mit kollegialem Gruß Deutsche Uhrmacher »Vereinigung H. Wildner Zentralstelle zu Leipzig Alfred Hahn Schriftführer. , Vorsitzender. Verficherung gegen einbrucbsöiebftabl. Es sei mir gestattet, den unter obiger Überschrift in voriger Nummer veröffentlichten Artikel des Herrn Georg Pils mit einigen Ausführungen zu erwidern. Der Herr Einsender steht mit den Versicherungsgesellschaften anscheinend auf gespanntem Fuße. Trotzdem muß ich ihm größtenteils recht geben. Zur Einleitung sei gesagt, daß ich auch zu den, von Herr Pils mit dem schönen Namen „Volksbeglücker“ bezeichneten Personen gehöre, also neben bei eine Versicherungsagentur habe. Ich bemerke jedoch gleich, daß ich mich um Versicherungen gegen Einbruchsdiebstahl nicht mehr bemühe, da in den allerwenigsten Fällen zwischen dem An tragsteller und der Versicherungsgesellschaft eine Einigung zu stande kommt, da die Versicherungen oft kaum erfüllbare Be dingungen stellen. Ich könnte aus meiner Praxis manchen typischen Fall berichten, will aber nicht abschweifen. Zu Gunsten der Ver sicherungen sei jedoch gesagt, daß auch mitunter an die Ge sellschaften Zumutungen gestellt werden, die diese unmöglich an nehmen können, ohne Schaden zu erleiden. Daß aber jemand mit Schaden arbeiten soll, kann auch nicht verlangt werden. Uns interessieren ja nur die Versicherungen der Uhren- und Goldwarengeschäfte, und da steht fest, daß die Herren Spitzbuben es in erster Linie auf diese abgesehen haben, da ihnen hier meistens eine reiche Beute winkt. Eine Versicherung auf Gegenseitigkeit wie sie Herr Pils vorschlägt, hat aber auch ihre Schattenseiten. Jedoch ließe sich ohne allzu großes Risiko eine andere Art der Versicherung nicht einführen. Von Vorteil für die projektierte Versicherung ist, daß die meisten Einbruchsdiebstahl-Versicherungen keine Uhren- und Gold warengeschäfte mehr aufnehmen oder doch nur unter sehr er schwerten Bedingungen. Es wäre demnach eine ziemlich große Beteiligung zu erwarten. Schwierig wäre die Festsetzung der Prämien. Ich möchte nämlich, im Gegensatz zu Herrn Pils keiner Versicherung nur auf Gegenseitigkeit das Wort reden. Es müßten immerhin feste Prämien erhoben werden. Jedoch bliebe immerhin für die Mitglieder die Verpflichtung, im Falle der zur Verfügung s e len c onds nicht ausreicht, nachzuzahlen. Die Prämien könnten so festgesetzt werden, daß nach ungefährer Berechnung die ent stehenden Schäden durch die eingezahlten Gelder gedeckt werden könnten. Müssen mehr Gelder ausgezahlt werden, dann werden Nachzahlungen verhältnismäßig erhoben. Ergibt sich ein Überschuß, dann könnte aus diesem ein Reservefond gebildet werden. Dieser Reservefond müßte eine bestimmte Höhe erreichen. Ist diese erreicht, dann käme der dann etwa sich ergebende Überschuß den Mitgliedern in Form von Dividenden zu Gute. Es dürfte aber nicht das Ziel der Versicherung sein, Schätze aufzuhäufen, denn der Zweck der Versicherung soll ja sein, den Mitgliedern aus reichende Sicherung gegen Einbruchs-Schäden zu bieten, bei möglichst humanen Bedingungen und zu niedrigsten Prämien/ Daß die Prämien und die Versicherungsbedingungen günstiger ausfallen würden wie bei den berufsmäßigen Versicherungen ist meine feste Überzeugung. Ich habe die Schäden, die durch Einbruchsdiebsfahl entstanden sind, und soweit sie mir durch die Fachzeitungen be kannt geworden sind, ungefähr zusammengestellt, und da ergibt sich denn, daß die entstandenen Schäden sich auf ca. 8—10000 Mk. pro Monat belaufen. Zu berücksichtigen ist aber, daß lange nicht alle bekannt werden. Jedoch ist anzunehmen, daß die größeren Einbrüche meist zur Kenntniß der Fachzeitungen gelangen und auch veröffentlicht werden. Nehmen wir also an, daß durch Ein brüche in Uhren- und Goldwarengeschäfte monatlich 12—15000Mk gestohlen würde, das macht im Jahr ca. 160000 Mk., eine immerhin horrende Summe. In nicht wenigen Fällen gelingt es freilich, den Dieben ihre Beute, oder einen Teil derselben, wieder abzujagen, so daß der Betrag sich etwas verringern würde. Lassen wir das' jedoch vorläufig außer Betracht. Nach ungefährer Feststellung gibt es in Deutschland ungefähr 17—18000 Uhren- und Gold warengeschäfte. Angenommen von diesen Geschäften würden die Hälfte der zu gründenden Genossenschaft beitreten, also ca. 8000. Bei der obigen Schadenberechnung kommen natürlich ebenfalls alle bestehenden Geschäfte in Betracht. Die Versicherung brauchte aber nur ca.die Hälfte des entstandenen Schadens zu decken, da ich angenommen habe, daß nur ungefähr die Hälfte aller Geschäfts-
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