Jahresbeiträge trotz erfolgter Mahnung unberichtigt gelassen worden sind, unbeschadet der bestehenden Ansprüche der Gesellschaft. Der Vorsitzende kann das Ausscheiden eines Mitgliedes verfügen, wenn dasselbe sich einer unehrenhaften Handlung schuldig macht oder den Zielen der Gesellschaft gröblich zuwiderhandelt oder den Frieden in der Gesellichaft gefährdet. Gegen die Verfügung des Vorsitzenden ist die Berufung an die Mit gliederversammlung zulässig. h s. Vorstand Die Gesellschaft wird vom Vorsitzenden geleitet. Er führt die Ober aufsicht über die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft. Im Falle seiner Ver hinderung oder auf Grund eines besonderen Auftrages wird sein Amt vom stellvertretenden Vorsitzenden ausgeübt. Zur Erledigung der laufenden Geschäfte besteht in Leipzig eine Geschäfts stelle. Zur Aussicht über die Tätigkeit der Geschäftsstelle und zur Ver waltung des Gesellschaftsvermögens ist ein Geschäftsführendes Vorstands mitglied mit dem Wohnsitz in Leipzig zu bestellen. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und das Geschästssührende Vorstandsmitglied bilden den Vorstand, jedoch gilt als Vorstand im Sinne des 8 26 des B.G.B. nur der Vorsitzende selbst, in seiner Ver hinderung oder in seinem Aufträge der stellvertretende Vorsitzende oder das Geschästssührende Vorstandsmitglied. Der Vorsitzende wird jeweils von dem bisherigen Vorstand und dem Beirat (§ 10) in gemeinsamer Sitzung mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von drei Jahren berufen. Der Vorsitzende beruft jeweils den stellvertretenden Vorsitzenden und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied. h ö. Verwaltungsrat Der Vorsitzende beruft zu seiner Entlastung einen aus sechs Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat. Diesem liegt insbesondere ob a) die Überwachung der Programme für die Bachfeste und sonstigen Ver anstaltungen der Gesellschaft, b) die Auswahl und Überwachung der Veröffentlichungen, v) die Prüfung der Verwaltung des Bachhauses in Eisenach und der Bachgruft in Leipzig, ä) Die Prüfung der Rechnungsführung. Von den sechs Mitgliedern des Verwaltungsrates sollen zwei ihren Wohnsitz in Leipzig haben. ^ 10. veirat Der Vorsitzende beruft ferner aus dem Kreise der Mitglieder einen Beirat von 12—24 Personen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates gehören dem Beirat ohne weiteres an.