entfernt worden, und nur »zur Zeit« in jederlei Bedeutung ist stehengeblieben. In einer Fußnote wird dazu bemerkt, daß in der Bedeutung von »jetzt« auch »zurzeit« geschrieben wird, diese Schreibung jedoch »noch nicht amtlich« ist; daraus klingt die leise Hoffnung, sie könnte vielleicht einmal »amtlich« werden, und man kann daraus auch entnehmen, daß Duden die ihm liebgewordene Unterscheidung in der Schreibung gewiß nicht leichten Herzens aufgegeben hat. F. O. Fragekasten Anfrage: Unser guter ehr liehe Wille, dem Volke zu helfen, muß . .. Stehen die Eigenschaftswörter so richtig da? L.W., Schm. Antwort: Nein! Hinter den besitzanzeigenden Fürwörtern (mein, dein, sein; unser, euer, ihr) stehen alle Eigenschaftswörter im Werfall der Einzahl in der starken Form; richtig ist also nur: unser guter, ehrlicher Wille. (Das Komma hinter »guter« ist angebracht, weil doch nur ein Wille gemeint sein kann, der gut und ehrlich ist; die Eigenschaftswörter sind also einander nebengeordnet und müssen darum durch einen Beistrich abgeteilt werden. Doch ob durch Beistrich abgeteilt oder nicht: auf jeden Fall müssen hier die Eigenschaftswörter die gleiche — starke — Biegungs endung aufweisen.) Anfrage: In einer amtlichen Urkunde heißt es: »Nachdem die . . . Eisenbahn gesellschaft beantragt hat[,] zu genehmigen, daß ihr Geschäftsjahr [,] statt die Zeit vom 1. April jedes Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres [,] künftig das Kalenderjahr umfaßt, wird in Abänderung der Vorschriften . . . der Konzessions urkunde ... zu dieser Verlegung imd zu einer entsprechenden Änderung des Ge sellschaftsvertrages die Genehmigung erteilt.« — 1. An den durch eckige Klam mem gekennzeichneten Stellen müssen wohl Beistriche stehen; im Manuskript fehlten sie. — 2. Muß hinter »statt« nicht der Genitiv »der Zeit« stehen? W. S., Bin. Antwort: Man kann die amtliche Urkunde ruhig so drucken, wie sie geschrieben wurde. Grobe Verstoße gegen die Grammatik oder gegen die Interpunktionsregeln sind darin nicht zu entdecken. — 1. Das Komma hinter »hat« könnte ganz richtig stehen, man kann es jedoch vor der bloßen »Nennform mit zu« auch weglassen (vgl. Duden, Vorbem. S. XL, Ziff. 8); man richtet sich da am besten nach dem Manuskript. Ähnlich ist es mit den beiden andern Beistrichen: sie können zwar der Übersichtlichkeit wegen stehen, weil die Umstandsbestimmung hier ziemlich lang geraten ist, aber richtig (und bei kürzem Vergleichen die Regel) ist trotzdem, sie in solchen Fällen ganz wegzulassen. — 2. Der Akkusativ hinter »statt« ist in dieser Anwendung nicht falsch zu nennen; der Schreiber nimmt das Wörtchen »statt« hier nicht als Verhältniswort, sondern als Bindewort, das natürlich keinen Einfluß auf die Fallbiegung hat. Die Biegung (4. Fall) ist hier vielmehr durch das Zeitwort »umfaßt« bestimmt, das die beiden einander gegenübergestellten Objekte {die Zeit und das Kalenderjahr) regiert. Vergleichen Sie folgenden Satz mit ähnlicher Fügung, die nicht zu beanstanden ist: Statt mich hat er sie (die Paula) geküßt. Oder auch umstellt: Denke dir, er hat sie (die Grete) statt mich auf dem Balle vorgezogen! Ferner: Statt den Mann hat er die Frau gefragt. Schulze hat diesmal mich statt meinen Bruder freigehalten. Statt den »Wallenstein« erläuterte der Lehrer heute den »Teil«. Indem wir statt — wie früher — lebendes Großvieh jetzt für Ernäh rungszwecke lediglich Fleisch einführen, geben wir den Produktionsländern die Möglichkeit, über die dort zurückbleibenden Häute zu verfügen. — Zu bestreiten ist freilich nicht, daß der Wenfall unmittelbar hinter »statt« etwas ungewöhnlich und unschön ist, aber man kann ihm die Berechtigung wiederum auch nicht ab sprechen, denn er ist zur Vermeidung von Unklarheiten manchmal geradezu notwendig, wenn der Schreiber es nicht vorzieht, den Satz anders zu formen.