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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-27.1930
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193000000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19300000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- Heft 2 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 10, Oktober
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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zurückweise. Damit ist das Recht einer objektiven Kritik nicht verneint, aber man muß einen Unterschied zu machen verstehen zwischen Lehrlings-, Gehilfen- und Meisterkönnen und das Ziel der Meisterschulen nicht auf die Lehrlingsfachschulen über tragen. Die grundlegende Arbeit einer solchen Berufsschule liegt auf pädagogischem Gebiet. Dem Ehrgeiz junger Lehrlinge hilft man aber nicht mit moralischen Prügelstrafen auf die Beine. W. N., Chemnitz Kleine Mitteilungen Einheitliche Verwaltung der Berufsschulen in Sachsen! Gelegent lich der Tagung des Landesvereins Sachsen der Lehrkräfte an beruflichen Schulen in Dresden Ostern 1930 machte der Ver treter der Regierung folgende beachtlichen Ausführungen: »Die beiden Ministerien—Wirtschaftsministerium und Ministerium für Volksbildung — sind während der Zeit, in der die Verhand lungen über die Gründung des neuen Landesvereins geführt wurden, nicht untätiggeblieben und haben sich dahin verständigt, daß die beruflichen Schulen in einer bestimmten Abgrenzung dem Ministerium fürVolksbildung unterstellt werden sollen und daß dieLeitungdieser Abteilung im Ministerium fürVolksbildung dem jeweiligen Ministerialdirektor im Wirtschaftsministerium zukommen soll. Auf dieseWeise wird eine gemeinsame Spitze geschaffen, die die in dieser Abteilung zusammengefaßten Schu len einheitlich verwaltet und die Reibungen zwischen den beiden bisher getrennten Schularten auszugleichen in der Lage ist, und anderseits wird durch die Personalunion in der Person des Abteilungsleiters die Verbindung zwischen den beiden großen Aufgaben: Schulwesen und Wirtschaftsförderung gewährleistet. Insbesondere wird es Aufgabe dieser Abteilung sein, an eine Vereinheitlichung des beruflichen Schulwesens in den einzelnen Orten heranzugehen und die hierzu notwendigen Maßnahmen vorzubereiten. Ein Referentenentwurf zu einem solchen Gesetz liegt vor, das in wenigen Paragraphen das geplante Ziel ver wirklichen soll.« Die verheißene Klärung ist um so mehr zu begrüßen, als in Sachsen bereits seit zehn Jahren die Berufs und Gewerbeschullehrer um die Beseitigung des Dualismus gekämpft haben. Erst die Vereinigung der beiden Gewerk schaften konnte auch die Ministerien zu einem solchen Schritt bewegen. Hoffen wir, daß er bald Wirklichkeit werde. Wir werden über das Ergebnis zu gegebener Zeit berichten. Die Hauptausschußsitzung des Landesvereins der Preußischen Gewerbe= und Handelslehrerschaft, die am 12. und 13. Juni d.J. in Aachen stattfand, beschäftigte sich unter anderem auch mit der Ausbildungsfrage der Gewerbelehrer, die jetzt zu einem gewissen Abschluß gelangt ist. Nach einem Bericht in der Zeit schrift »Die Berufsschule« wurde gefordert, daß die »Eignungs prüfung« der Sonderreifeprüfung völlig gleichgestellt wird, und daß mit ihr die volle Immatrikulation, die alle Berechtigungen der Hochschule in sich schließt, möglich ist. Die gleiche Be wertung soll das Abschlußzeugnis der anerkannten Höhern Fach schulen erhalten. Selbstverständlich wurde das sechsseinestrige Studium an den Berufspädagogischen Instituten als not wendig be zeichnet. Bei der Verhandlung über die Disziplinargewalt wurde die körperliche Züchtigung als Erziehungsmittel abgelehnt. Das Recht der Festsetzung der Disziplinarmittel soll ausschließlich der Schulaufsichtsbehörde zustehen. Der Hauptausschuß lehnte aber ein allgemeines Verbot der körperlichen Züchtigung ab, »weil es die Gefahr in sich birgt, daß ein Lehrer unschuldig vor den Strafrichter gebracht werden könnte«. Bei der Beratung über die Anwärterfrage forderte der Hauptausschuß: Drosselung der Aufnahme in die Berufspädagogischen Institute, dauernde Re gelung des Eintritts in die Gewerbelehrerlaufbahn auf Grund einer fortlaufenden Statistik über den Bedarf an Gewerbelehrern und über die Zahl der ausgebildeten Anwärter in den einzelnen Berufsgruppen, Abbau des nebenamtlichen Unterrichts, Ein gliederung aller Einrichtungen zur Weiterbildung der Lehrlinge und Gesellen in die Berufsschule, Anstellung von Gewerbe lehrern an Heeres-und Polizeiberufsschulen, Verbot der Über nahme von nebenamtlichem Berufsschulunterricht durch haupt amtliche und vollbeschäftigte Gewerbelehrer, Übertragung des Berufschulunterrichts an ausgebildete Gewerbelehrer auch in kleinen Orten, wo die Anstellung einer hauptamtlichen Lehrkraft nicht möglich ist, Herabsetzung der Klassenstärken, Herabsetzung der Pflichtstundenzahl der Lehrer, Ausbau des Berufsschulwesens durch vollständige Durchführung der Berufsschulpflicht und Er höhung der Klassenstundenzahl. Es wurde als unerträglich für die Berufsschule und den Berufsschullehrerstand angesehen, wenn noch heute 37,6 Prozent des Berufsschulunterrichts von nebenamtlichen Lehrkräften aus anderen Berufsständen erteilt wird, die fast alle ihre gesicherte Existenz haben, während Hunderte von ausgebildeten Gewerbelehrern auf der Straße liegen. Es sollte endlich einmal ein Ende damit gemacht werden, daß die Berufsschule von Angehörigen anderer Stände als eine ergiebige Quelle angenehmen (?) Zusatzeinkommens benutzt werden kann. Für den Gewerbelehrerstand wäre es untragbar, daß der Staat noch heute erhebliche Mittel für die Ausbildung nebenamtlicher Lehrkräfte bereitstellt, für die Unterstützung notleidender Gewerbelehrer aber keine Mittel zur Verfügung hat. Das Handelsministerium wurde gebeten, den stellungs losen Gewerbelehrern ähnlich den Junglehrern monatliche Fort bildungszuschüsse von durchschnittlich 75 Mark zu gewähren. Zusammensetzung des Schulvorstandes der Berufsschulen. In dem Gesetz zur Erweiterung der Berufsschulpflicht vom 31. Juli 1923 ist im Paragraphen 6 der Kreis der Mitglieder des Schul vorstandes begrenzt. Dieser Paragraph zählt als Mitglieder des Berufsschulausschusses auf: den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter, den Direktor der Berufsschule, Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise des Gemeinde vorstandes, Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, einen beziehungsweise mehrere Vertreter der Lehrerschaft usw. Der Paragraph regelt den Kreis der Mitglieder des Berufsschulvor standes abschließend, so daß die Aufzählung der vertretenen Gruppen erschöpfend ist. Nur über das zahlenmäßige Verhältnis der Gruppen besagt er nichts. Es ist also nicht zulässig, daß zum Beispiel Vertreter der Geistlichkeit in den Berufsschulvor stand entsandt werden. Es ist aber zu berücksichtigen, daß der Paragraph 6 nur für die Zusammensetzung des Vorstandes einer Einzelberufsschule gilt. Nimmt ein Kreis das Fortbildungs schulwesen in eigene Verwaltung, so ist die Zusammensetzung des Vorstandes (Kreisfortbildungsschulkuratoriums) anders. Graphische Kurse in Berlin.DieKunstgewerbe- undHandwerker- schule Berlin Ost, Andreasstraße 1-2, teilt mit: Alle Angehörigen des graphischen Gewerbes finden in der Graphikabteilung der Schule reiche Gelegenheit zur entwurfstechnischen und prak tischen Weiterbildung. Besonders zu empfehlen ist der Besuch der Tagesschule, da hier zusammenhängend alle Dinge behan delt werden, die der Fachmann als Entwerfer, Leiter, Gewerbe lehrer-Aspirant usw. für sein Fortkommen braucht. Die Schule unterhält gut eingerichtete Werkstätten für Hochdruck: Typo graphie, Holz- und Linoleumschnitt; Flachdruck: Lithographie, Stein- und Offsetdruck; Tiefdruck: Radierung, Rakeldruck; Re produktionsfotografie; Buchbinderei. Beginn des Winterseme sters am 8. Oktober für Tages- und Abendunterricht. Auskunft und Plan im Schulgeschäftszimmer. Der Brüsseler Studienklub (Cercles d’Etudes Typographiques) berichtet in einer kleinen einfach ausgestatteten Schrift über seine Tätigkeit von 1928/29. Sie bestand in der Hauptsache in der Veranstaltung von Wettbewerben und Ausstellungen sowie den Besuch von gewerblichen Instituten und Anstalten. Unter anderm wurde auch dasErgebnis des internationalenPressewettbewerbes, der seinerzeit vom Bildungsverbande der DeutschenBuchdrucker ausgeschrieben war, ausgestellt. Die Ausstellung war ein Erfolg! Der Typographische Studienklub in Charleroi veranstaltet aus Anlaß der belgischen Jahrhundertfeiern vom 27- September bis 5. Oktober eine Internationale buchgewerbliche Ausstellung, die zum großenTeil mit Fachschularbeiten aus Belgien,Deutsch land, Österreich, England, Frankreich, Holland, Italien und der Schweiz beschickt ist. Von Deutschland sind die Schulen von Berlin, Leipzig, München und Köln beteiligt; auch Wien stellt aus. Die Ausstellung soll später noch in mehreren andern Städten Belgiens und eventuell auch in Deutschland gezeigt werden.
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