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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-26.1929
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192900009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19290000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1, Januar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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Ga Iva noplastisch-graphische Kunstanstalt diefen wird ein Schulgeld bis zu 20 Mark jährlich erhoben. — Die Erteilung des Fachunterrichts gefchieht in den kleinen und mittleren Schulen zum Teil nebenamtlich durch einen Fachmann, zum Teil aber audi — wie fchon bemerkt — von andern Hand- werksmeiftern und Berufslehrern ohne Betriebspraxis. In den großem Schulen und Anhalten find Gewerbelehrer tätig, die teils aus dem Gewerbe, teils aus dem Berufslehrerftand hervorgegangen find. In kleineren und mittleren Orten haben auch Mitglieder des Bildungsverbandes der Deutfchen Buchdrucker Fachunterricht für die Lehrlinge eingerichtet. Sie leiften damit den Lehrlingen und dem Gewerbe einen fehr fchätzenswerten Dienft. Als Schulträger wurden nur zweimal Innungen genannt; alle übrigen Schulen werden von Staat und Stadt unterhalten. Allerdings leiften in mehreren Städten die wirtfchaftlichen Organifationen erhebliche Zufchüffe. Arbeit aus der Städtifchen Berufs-und Fachfchule für Buchgewerbe und Gra phik in Nürnberg ■ Lehrer, G. Fifcher Das Ergebnis der Erhebung ift als Anhang der vor einigen Wochen erfchienenen Niederfchrift über die zweite deutfche Fachfchullehrer- konferenz für die graphifchen Gewerbe angefügt. In der Veröffent lichung find die Anftellungsverhältniffe der Lehrkräfte nicht mit enthalten, weil lie in der Hauptfache auf gefetzlichen Beftimmungen beruhen. Hingewiefen fei aber auf die Stellung der nebenamtlichen Fachlehrer, die meift nur als »notwendiges Übel« angefehen werden und gegen geringe Stundenentfchädigung ihres fchweren Amtes walten müden. Die darüber beftehenden, ebenfalls gefetzlich ge regelten Beftimmungen find für die zu leiftende Arbeit unzureichend und bedürfen dringend derNachprüfung. Nicht mit veröffentlicht find auch die Ergebniffe aus den Kunftgewerbefchulen, weil fie für die Lehrlingserziehung nur bedingt in Betracht kommen. Aus diefem Grunde haben auch viele Kunftgewerbefchulen nicht berichtet. ERFOLGE DER LEHRLINGSORDNUNG IM BUCHDRUCKGEWERBE Mit der fteigenden Zahl der Kammerbezirke, die zur Einführung der Lehrlingsordnung übergehen (es find dies gegenwärtig über 40), zeigt fich immer mehr, wie rüddländig bisher in vielen Druckereien die Ausbildungdes gewerblichen Nachwuchfes war. Das wird bei den nach der Lehrlingsordnung vorgefchriebenen Zwifchenprüfungen zu Beginn des dritten Lehrjahres in erfter Linie feftgeftellt, wobei auch diePrinzipalsbeifitzerindenPriifungsausfchüffen in zahlreichen Fällen zugeben müffen, daß die Ausbildung der Lehrlinge wegen der mangelnden Druckereieinrichtung und der fehlenden Anleitung fehr zu wünfchen übrigläßt. Ja, nicht feiten find Prinzipals- und Gehilfenmitglieder der Prüfungsausfchüffe übereinftimmend der Meinung, daß beftimmten Druckereien, deren Lehrlinge nicht das Mindeftmaß an fachlichen Kenntniffen zeigen, das Recht zur Lehr lingsausbildung entzogen werden müßte. Von der dahingehenden Beftimmung in der Lehrlingsordnung wird in der kommenden Zeit in größerem Ausmaße Gebrauch gemacht werden müffen. Ein Beifpiel, wie wenig die gefetzlichen Beftimmungen hinfichtlich der Anleilungsbefugnis beachtet werden, bietet der Bezirk Aachen, der 30 Druckorte umfaßt, darunter eine Anzahl folcher, wo nur eine Druckerei am Orte befteht. Trotzdem gelangte jetzt an den Aachener Fachausfchuß eine Befchwerde der Gehilfenorganifation, worin aus 20 Orten des Bezirks 33Verftöße gegen die Lehrlingsordnung auf gezählt werden. In 14 Fällen fehlt es an einem Anleitungsberech tigten; in 9 Fällen ift die tarifliche Lehrlingsftaffel, die in die Lehr lingsordnung übernommen worden ift, mit insgefamt 12 Lehrlingen überfchritten; aus zwei Orten wird berichtet, daß die Lehrlinge nur im Winter die Fortbildungsfchule befuchen, ufw. Diefe Verhältniffe beftehen ficher fchon feit langer Zeit, aber es kümmerte fich niemand weiter darum, auch war Abhilfe fchwer zu erreichen. Seit Geltung der Lehrlingsordnung ift das anders geworden. Die Fachausfchüffe find leichter in Bewegung zu fetzen als die Handwerkskammern, und fo werden auf ihre Veranlaffung hin eine Menge Übelftände auf berufserziehlichem wie auf tariflichem Gebiete abgeftellt. Die Lehrlingsordnung läuft nur in wenigen Kammerbezirken zweiJahre und etwas darüber; die meiften Kammerhezirke find erft im Jahre 1928 zur wirklichen Durchführung gefchritten. Trotzdem find die bisher fchon erzielten Erfolge fo fichtbarin die Erfcheinung getreten, daß kein aufrichtiger Freund unferer Jugend und des Buchdruck gewerbes diefes der Heranbildung eines tüchtigen fachlichen Nach wuchfes dienende gewerbliche Gefetz wieder miffen möchte. Unfere Fachfchulen find an feiner allgemeinen Durchführung und weiteren Ausgeftaltung auf das ftärkfte beteiligt! Aü»echt Fülle
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