Handwerks- und Qewerbeforgen um den Lehrlingsnachwuchs! Das im Innungsausfchuß Kaffel vereinigte Kaffeier Handwerk hat im Anfdiluß an ein Referat des Reichs tagsabgeordneten und Schlofferobermeifters Francois (Magdeburg) über den Entwurf eines Berufsausbildungs- gefetzes gegen diefen Entwurf protefliert und folgende Entfchließung einllimmig gefaßt: »Das im Innungs ausfchuß Kaffel vereinigte Kaffeier Handwerk erkennt durchaus die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der gefetzlichen Regelung der Berufsausbildung an. Es flellt aber feft, daß der vorliegende Entwurf eines Berufs- ausbildungsgefetzes nicht den Erforderniffen derWirt- fchaft und insbefondere auch des Handwerks entfpricht. So ift u.a. der Geltungsbereich viel zu weit gefleckt, der Grundfatz der Selbflverwaltung zu oft durchbrochen, die derzeitigen Rechte des Handwerks befchnitten und für die Durchführung eine nichttragbareRegelung vor- gefehen. Das Kaffeier Handwerk erwartet deshalb, daß das Gefetz eine Fällung erhält, die 1. das Gefetz auf die gewerblichen Lehrlinge be- fchränkt, 2. die Regelung den Selbflverwaltungskörpern — ohne zuweitgehende Einfchränkungen — überträgt, wo- beijederVerfuch, die paritätifche Zufammenfetzung der Handwerkskammern und anderer Körperfchaf- ten herbeizuführen, abgelehnt wird, 3. die Meiflerlehre als Grundlage der Ausbildung der Jugendlichen anerkennt und beibehält, 4. die dem Handwerk jetzt zuflehenden Rechte nicht fchmälert, 5. auf die befonderen Verhältniffe des Handwerks befonders Rücklicht nimmt und 6. die Durchführung des Gefetzes fo regelt, daß die Verantwortlichkeit des Meiflers für die Berufsaus bildung voll zur Anerkennung kommt und daß Sicherheiten dafür gefchaffen werden, daß die Be rufsvertretungen nicht gezwungen find, Befchlüffe der Ausfchüffe durchzuführen, die üe für nicht be rechtigt und richtig halten. Sollte die Reichsregierung diefen berechtigten Wün- fchen nicht Rechnung tragen, fo erwartet das Kaffeier Handwerk von den politifchen Parteien eine Durch- bringung feiner Forderungen.« Diefe Stellungnahme des Kaffeier Handwerks zum Berufsausbildungsgefetz ifl nicht geeignet, das immer mehr fchwindende Vertrauen zu der Tätigkeit der Innungen zu erhöhen. Vergleicht man damit die im Oktoberheft 1928 in den Typographifchen Mitteilungen abgedruckten Richtlinien des ADGB. zum Berufsfchul- wefen, die dem Hamburger Gewerkfchaftskongreß vor gelegt wurden, fo offenbart lieh deutlich derUnterfchied zwifchen einer am Althergebrachten hängenden Be- rufsauffaffung und einer Einflellung zur Berufsarbeit, die weitgehend die Fortfehritte der Technik undWirt- fchaft, die Erkenntniffe der Pädagogik und als Haupt merkmal die Entfaltung der Kräfte, die im werdenden Menfchen ruhen, berückfichtigt. Durch ein Feflhalten am Überlieferten kann die Entwicklung vom Hand werk zum Mafchinenwerk nicht aufgehalten werden. Ein Berufsausbildungsgefetz muß deshalb Rückficht auf die fortfehreitende Technik, auf die Erkenntniffe der Pädagogik und auf die Erziehung der Jugendlichen zu brauchbaren Menfchen im allgemeinen wie auch im flaatsbürgerlichen Sinne nehmen, foll es anders nicht zum Hemmnis eines kulturellen Auffliegs werden. Wir hoffen, daß Wünfche rückfländiger Handwerksmeifler bei der Beratung des wichtigen Berufsausbildungs- gefetzes unbeachtet bleiben. c. Kassel r- 1- b n GUSTAV REMMLER,BERLINSW68 FACHGESCHÄFT FÜR DAS GRAPHISCHE GEWERBE ALTE JAKOBSTRASSE 145 FERNRUF: DÖNHOFF 11004 VERTRETUNGEN: MARTIN HAGENAU, WALZENGIESSEREI, FRANKFURT A.MAIN FISCHER, NAUMANN d CO., FARBENFABRIK, ILMENAU LTHÜRINGEN GUSTAV REMMLER.BERLINSW68 FACHGESCHÄFT FÜR DAS GRAPHISCHE GEWERBE ALTE JAKOBSTRASSE 144 FERNRUF: DON HOFF 11004 VERTRETUNGEN: MARTIN HAGENAU, WALZENGIESSEREI, F R A N K F U RT A. M AI N FARBENFABRIK FISCHE R, NAUMANN ( CO., ILMENAU I.THOR.