Aleltcr L.Hvcmsch, Leipzig «01 ?iroi'.i)i!ilic«xili) ^dviio i Herr R e i ch s m i n i st e r! Herr Reichsgerichlspräsident! Hoch» n s e h ii l i ch e i i s a in in l u n g ! tr sind soeben mil Verständnis und Lr- griffenhcit einem symbolischen Akl von ticser innerer Bedeutung gefolgt, deshalb besonders bedeutsam, weil er in allen seinen Teilen nur einen einzigen hohen Ge danken zum Ausdruck brachte. Unser staatlicher Organismus hat in den drei Stufen, in denen er aufgcbaut ist, durch die nationalen, die territorialen und kommunalen Autoritäten, durch Reich, Land, Gemeinde, dem obersten Organ der Rechtspflege die Gewähr ungestörter und gesicherter Ausübung der Justiz erneuert, ohne die auch Akte eines höchsten Gerichtshofs ein hvhlerSchcin der Rechtspflege bleiben müßten. Aber das eine Symbol bedarf der Ergänzung durch ein anderes. Mit gutem Grund hat bereits vorhin der verehrte Mann, der als Haupt des Gerichtshofs vor kurzem die hausherrliche Gewalt in diesen Räumen übernommen hat, hervorgehoben, baß eine Justiz nur dann allseitig fundiert ist, wenn sic sich auch des Vertrauens der nichtstaatlichcn Gesellschaft, der Seelen ihres Volkes, sicher fühlt. Nun wissen wir