Überdies ist ihnen auf ihre Bitte zugestanden morden, Holz zu ihrem Ge brauch aus diesem Walde zu fällen mit Ausnahme des Forstes, den die Mönche zu ihrem Gebrauch für sich zurückzubehalten beschlossen haben. Das ganze Recht der Besteuerung über alle Dörfer, die zu diesem Kloster gehören, melche unser Vorgänger Gerung dem Kloster übertragen hatte, bestätigen auch mir ihm vollauf durch die vorliegende Aufzeichnung, und zmar so, daß mir dieselbe Macht über dasselbe haben, mie der Naum burger Bischof über Pforta, und ebenso, daß das Kloster dieselbe Unter tänigkeit uns ermeist mie die Brüder von Pforta ihrem Bischof. Was also von unsern Vorgängern festgesetzt morden ist, das bekräftigen mir aufs festeste ..(Unter den Zeugen erscheint Markgraf Otto.) Die Urkunde berichtet, daß zur Zeit des Bischofs Gerung die Kanoniker des Bischofs von Meißen als Bauplatz für Zella an Otto das Gebiet abgetre ten haben, das einst die Benediktiner Tammos innegehabt hatten. Gerungs Amtszeit war von 1152 bis 1170 [36, S. 120], Als Entschädigung erhielt Meißen den „Sexagenarius“, eine Abgabe von 60 Garben von jeder Hufe Ackerland in der ganzen Mark alljährlich. Der Schockzehnte stand den Bischöfen über all zu. Sie überließen ihn meist der Ortskirche. Höchst aufschlußreich ist eine Urkunde des Erzbischofs Wichman von Magdeburg vom Jahre 1162 [14,1,57], aus der wir erkennen, daß die Sorben im Bistum Meißen nur einen Solidus für das ganze Dorf zu zahlen hatten, offenbar, um ihnen den Übertritt zum Christentum zu erleichtern. Als Bischof Gerung mit flandri schen Siedlern [54, 334] das Dorf Kühren bei Wurzen gründete, verpflichtete er sie aber zur Leistung des vollen Zehnten von allen Erzeugnissen außer Honig und Lein. Dieser von den Bischöfen erstrebte Zustand ist in den Gauen Dalaminze und Nisane, wo schwere Rodearbeit geleistet werden mußte, nicht vorhanden. Dort zahlen auch die deutschen Dörfer nur einen Solidus. Wahrscheinlich war es der Markgraf gewesen, der den Bischof dazu vermocht hatte, auf den vollen Sexagenarius aus solchen Dörfern zu ver zichten, die aus wilder Wurzel entstanden. Jetzt wurde das zugunsten des Bischofs geändert. Eine unverhältnismäßig hohe Entschädigung für den Klo sterbaugrund. Daraus, daß der Markgraf es „mit großer Mühe“ und mit Hilfe des Erzbischofs durchführte, müssen wir schließen, daß die neue Be steuerung sich auch auf schon bestehende Dörfer erstreckte, in denen die Siedler Widerstand leisteten. Wenn Otto zu solchen Zugeständnissen bereit war, muß ihm außerordentlich viel daran gelegen haben, dem Kloster dieses Baugelände zu verschaffen. Der Bischof erhält aber noch eine zweite Entschädigung: „weil das Kloster gebaut murde auf einem Gelände ... sind als Ersatz ... die Kir chenzehnten der drei Dörfer Tuttendorf, Christiansdorf und Berthels dorf . . . den Kanonikern miedergegeben morden . . „Wiedergegeben“ deshalb, weil bis 1162 dieser Zehnt dem Bischof zustand, seitdem aber dem Kloster Zella ... Wenn nun Otto diesen Zehnten zu Gerungs Zeit den Dom herren des Bischofs übertragen hat, so mußte er diese drei Dörfer aus der großen Schenkung von 800 Hufen wieder an sich gebracht haben, und zwar vor dem 20. November 1170, dem Todestage Gerungs. Warum er das tat, sagt unsre Urkunde nicht.