konnten die Silberschätze ohne Zustimmung des Markgrafen gar nicht ge wonnen werden. Das Bergregal des deutschen Königs bestand seit dem 11. Jahrhundert. Kaiser Friedrich I. verlieh es gewöhnlich für ein ganzes Amtsgebiet. So hat es Otto für die Mark Meißen erhalten [43, S. 43—47]. Ausdrücklich stellt die Urkunde fest, daß Otto die 118 Hufen nicht dem Kloster weggenommen, sondern sie durch Opfer eigenen Besitzes eingelöst hat (cum. bonis nostris ahsohimus). Jetzt verstehen wir es, daß Otto es sich so viel kosten ließ, dem Kloster den gewünschten Baugrund zu ver schaffen, daß er dafür seine ganze Mark mit dem Schockzehnten belasten ließ. Er mußte die Zustimmung des Klosters zu der Rückgabe der drei Dör fer erreichen. Schließlich erklärt Otto, daß er die Schutzvogtei über Zella nur um Got teslohn ausüben wolle, „absque ulla utilitate advocatie“. Dieser Verzicht auf die einzige ihm im Klostergebiet zustehende Einnahme, den Schirmzins, ist auch eine Entschädigung für die Zurückgabe des Silbergebiets. Außer diesen drei Urkunden stehen keine zur Verfügung. Ziehen wir nun ergänzend die Klostertradition heran. Sie ist sich darin einig, daß das Sil ber im siebentenJahre nach der Gründung gefunden wurde. Dies stimmt mit den Urkunden überein, wenn man 1162 als Gründungsjahr wählt. Die Kai serurkunde war ja nicht verloren. Die Wandschrift der Klosterkirche stimmt völlig mit unserem aus Urkunden gewonnenen Ergebnis überein. Gerade deswegen können wir annehmen, daß diese erst im 15. Jh. geschriebene Schrift eine ältere gleichen Inhalts ersetzt hat. So können wir das Jahr 1168 mit größter Wahrscheinlichkeit als das der Silberentdeckung bezeichnen. Zu demselben Ergebnis kamen ohne ausführliche Begründung schon BENSELER in seiner Geschichte Freibergs 1843 [4, S. 24] und FLATHE in seiner Geschichte Sachsens 1867 [12, S. 135]. Hubert ERMICH, der in seinem Freiberger Urkundenbuch der mittelalterlichen Geschichte Freibergs das ge diegene Fundament gab, hat im Vorbericht auch diese Aufgabe gelöst und die Erzfindung in die Zeit 1162—70 gesetzt [8,1, XVI]. Sein „Sächsisches Bergrecht des Mittelalters“ baut auf diesem Ergebnis weiter. Dasselbe taten der Bergjurist E. LEUTHOLD [35, S. 308], Eduard HEYDENREICH [19, S. 8], C. KLOTZSCH [23, S. 21], Constantin TÄSCHNER [5,5, S. 8], W. SCHWIN- KOWSKI [50, S. 146] und Siegfr. SIEBER [51, S. 52]. Otto Eduard SCHMIDT trat dieser Ansicht in den „Kursächsischen Streifzügen“ bei [49, S. 26]. Eine erfreuliche Bereicherung erhielt unser Geschichtsbild durch die fiurgeographische Methode, wie sie Prof. Rudolf KÖTZSCHKE in Leipzig entwickelte. Der erste, der sie auf unsre Gegend anwendete, war Alfred MEICHE in seiner 1920 erschienenen Arbeit „Der alte Zellwald an der Frei berger Mulde“. In dieser verdienstvollen Arbeit wurden nicht nur die Gren zen des Klostergebiets genau untersucht, sondern es wurde errechnet, welche Größe die alten Hufen hier hatten. — An dem Zeitpunkt der Silberentdek- kung ändert Meiche nichts. Er wirft aber den Gedanken hin: „Der Mark graf halte sich offenbar über das ganze Gebiet gewisse Rechte Vor behalten, ohne daß dies ausdrücklich, gesagt mird. Anders ist z. B. die widerspruchslose Zurücknahme des Dominikale 1185 nicht zu erklären" [38, S. 39],