Anfänge Freibergs und seines Bergbaus“ stellte sich dann Langer die Auf gabe, die uns heute interessierende Streitfrage abschließend zu behandeln. Er entschied sich für Kötzschke und Schellhas und gegen Ermisch, dem — wie Langer sagt — mit seiner Datierung vor 1170 alle anderen, selbst Meiche, folgten [31, S. 6]. Langer gibt die ausführlichste Begründung des Standpunktes Kötzschkes und ergänzt sie 1936 in seiner Schrift: „Der Aus bau des ostdeutschen Kolonisationswerkes in der Freiberger Landschaft“. Langer stellt fest, daß Klosterdörfer den Zehnten ans Kloster zu zahlen haben, fährt dann aber fort: „Aber auch in diesem Klosterland verschaffte der Markgraf dem Meißner Bischof Gerung als Gegenleistung für die Bau landüberlassung neue Einnahmen, indem er die Kirchenzehnten der drei Dörfer seines Dominicalegebietes Tuttendorf, Christiansdorf und Ber thelsdorf dem Meißner Bischof zusprach [31, S. 4]. — Dies ist aber bei Zi sterziensern ausgeschlossen. Otto konnte den Zehnten erst übertragen, wenn es nicht mehr Klosterdörfer waren. „Die Zehntverleihung“, sagt Langer, „und der Silberfund stehen in keinem ursächlichen Zusammenhang“ [S. 6]. Es war eine Gegenleistung für die Überlassung des Baulandes. — Dann hätte aber doch das Kloster zugunsten des Bischofs verzichten müssen und nicht der Markgraf! Langer behauptet: Otto „nimmt die Burgherrschaft dem Kloster roieder weg“. Dies widerspricht dem Wortlaut der Urkunde von 1185, die von einem Vergleich berichtet, es widerspricht der zu Barbarossas Zeit herrschenden Rechtssicherheit, und es widerspicht auch den verfassungsrechtlichen Zu ständen zur Zeit dieses Kaisers. Erst unter den letzten Staufen wandelt sich das Amtsfürstentum zum Territorialfürstentum mit seiner Machtfülle. Ein Einwand Langers geht dahin, daß es unwahrscheinlich sei, daß das Silber schon 1168 gefunden worden sei, weil erst 1185 der Bergbau urkund lich erwähnt wird, das ist 17 Jahre später. — Die Zahl der Urkunden ist im 12. Jh. in unserer Gegend noch gering. Viele sind auch verloren. Langer nimmt selbst an, daß die das Bergregal verleihende Urkunde verloren ist. Infolge dieser Lückenhaftigkeit des Materials ist es selten, wenn eine Neu gründung schon bald erwähnt wird. Zwischen der Entstehung Christiansdorf und seiner ersten Nennung liegen 25 Jahre. Freiberg ist erst 1223 als „civitas“ belegt, obwohl es damals, wie Langer selbst annimmt, schon 35 Jahre Stadt war. Insbesondere aber vermißt Langer eine Erwähnung des Bergbaus in dei' Uk. v. 1183. Wenn er damals schon eine 13jährige Entwicklung hinter sich hätte, müßte er 1183 erwähnt werden. — Konsequent müßte Langer schlie ßen, daß die Entdeckung nach 1183 liegen muß, er verlegt sie aber auf 1181. Langer behauptet, bei Ermisch klaffe zwischen der Erzfindung vor 1170 und der „Sächsstadtbildung“ eine Entwicklungspause. Hier ist richtigzu stellen, daß Ermisch nicht die Sächsstadtbildung in diese Jahre legt, sondern die förmliche Stadtgründung. Die Sächsstadtbildung legt Ermisch — wie Langer — in die auf die Entdeckung unmittelbar folgenden Jahre [S, XVIIIJ. Denn er führt die Belagerung Goslars 1168 und die Zerstörung der Berg werksanlagen Goslars durch Heinrich den Löwen als Tatsachen an, die Har zer Bergleute zum Verlassen der Heimat veranlaßt haben. Die Entwicklung Freibergs ist, auch wenn die Entdeckung des Silbers 1168 stattfand, noch