tertanen der Zisterzienser von jeder Zahlung an den Bischof befreit waren. Deshalb konnte Otto die Zehnten der drei Dörfer, solange sie Klosterdörfer waren, gar nicht dem Bischof übertragen. Sie können also nach Nov. 1170 nicht mehr Klosterdörfer gewesen sein. Nach Schellhas wären die drei Dörfer der Zehntverleihung nur zufällig dieselben drei Dörfer des späteren Silbergebiets! Der Aufsatz von Schellhas ist, wie er selbst sagt, entstanden auf Anre gung KÖTZSCHKEs. Dieser beschenkte uns 1924 mit seiner Arbeit „Mark graf Dietrich als Förderer des Städtebaus“, in der er eine zusammenfassende Untersuchung der sächsischen Stadtgründungen gibt und helles Licht auch über die Entwicklung des Freiberger Stadtplans verbreitet. Seitdem erst sehen wir klar über die Entwicklung unsrer Stadtanlage. In dieser bedeu tenden Arbeit beschäftigt sich folgende Anmerkung mit unsrer Streitfrage [26, S. 21]: „Ein Nachtrag vom Ende des 13. Jahrhunderts zu den kleinen Alt zeller Annalen besagt: 1181 inicium Fribergensis ciüilas. Indes bliebe auf fällig, daß Markgraf Otto, der 1185 urkundlich des wegen der Silberfunde geschehenen Rückerwerbs von Freibergs Gelände und Christiansdorf ge denkt, eine schon bestehende Stadt gänzlich unerwähnt gelassen haben sollte. Die Altzeller Tradition nahm an, daß 6 Jahre, bzw. im 7. Jahre nach der Stiftung des Klosters die Silberadern entdeckt worden seien. Dies würde auf 1175 („Inicium Celle“, wie die Annalen schreiben), d. h. auf den Einzug des Konvents bezogen, wirklich auf 1181 führen, richtig nicht für die eigentliche Stadtgründung, aber ganz passend für den Beginn der berg männischen Siedelung. Dann wäre es auch recht verständlich, daß Bischof Martin von Meißen 1183 noch einmal die Zehntrechte des Domkapitels an Tuttendorf, Christiansdorf und Berthelsdorf ausdrücklich festlegte.“ Wir stimmen völlig mit dem ersten Teil dieser Anmerkung überein, der 1181 als Stadtgründungsjahr ablehnt, weil 1185 noch Christiansdorf genannt wird. Wenn aber Kötzschke dann 1181 als Beginn des Freiberger Bergbaus deutet, so ist das schon höchst bedenklich wegen des Ausdrucks civitas, aber völlig unmöglich, weil durch die Uk. v. 1183 festliegt, daß der Bergbau vor November 1170 begonnen hat. Kötzschke setzt sich mit dieser Tatsache nicht auseinander. Gerung wird gar nicht genannt. Ohne eine solche Aus einandersetzung läßt sich aber Ermischs Ergebnis unmöglich umwerfen. Kötzschke beachtet gar nicht, daß in der Klostertradition bis zuletzt doch auch das Gründungsjahr 1162 im Bewußtsein blieb. Die Schellhassche Ar beit wird von Kötzschke nicht zitiert. Ihr Ergebnis aber wird übernommen, ohne die mißglückte Argumentation zu wiederholen. Kötzschke gibt seinen Gedanken hypothetische Form. Trotzdem bedeutet sein Aufsatz eine Stär kung der von Schellhas geäußerten — wie wir gesehen haben — unhalt baren Thesen. Der Meister deckte sie mit seiner Autorität. Als dritter nahm sie Johannes LANGER in seinen „Flurgeographischen Untersuchungen über die ältesten Freiberger Besiedlungsverhältnisse“ 1927 summarisch an, ohne die Begründung seiner Vorgänger zu wiederholen. Seine Aufmerksamkeit war dabei gerichtet auf den Zusammenhang zwi schen dem Flurbild von Christiansdorf und dem Grundriß der Stadt und ferner auf die Lage des Dominicale. Seit dieser Arbeit können wir uns die Lage von Christiansdorf im Gelände vorstellen. In der Abhandlung „Die