Hier erholn sich Rates andre Städt, Ganze Länder, wie die Dienste Und das Bergwerk müsse sein Recht bestellt, soll’s treffen ein. Und von dar verschickt der Ausbund Des Bergwerks und andrer Künste Leute, deren Füße, Hand und Mund Andren stehn so lang zu Dienste, Bis sie ihn gezeiget an, Wie man bergmännsch bauen kann. Eine Tradition von gleicher Stärke und noch älterer Herkunft war beim Bergrecht vorhanden [87, S. 2], Seit 1255 war der Freiberger Rat unter Vorsitz des landesherrlichen Vogts oberster Gerichtshof der Mark Meißen in Bergsachen. Daraus entwickelte sich der Freiberger Bergschöppenstuhl, der bis 1856 bestand. Es gab deshalb in Freiberg immer tüchtige Berg juristen, von denen junge Leute lernen konnten. Außer dem schon er wähnten Christoph HERTTWIG sei hier nur der Stadtschreiber Johann Friedrich KLOTZSCH (1726—89) genannt. Er hat die Bedeutung des Frei berger Bergrechts und Stadtrechts in der Jurisprudenz begründet. 7 — Schon unsre Halden sorgen dafür, daß die Liebe zur Mineralogie nie erlischt. Der Humanist Georg FABRICIUS, der 1538—39 hier Kon rektor war, hat seine mineralogische Stoffsammlung Georg Agricola zur Verfügung gestellt [86]. Andreas BERTHOLD aus Oschatz, welcher 1610 in Freiberg starb, erforschte erfolgreich die natürlichen Kräfte der Mine ralien [64 II, 395]. Der Superintendent Christian Gottlob GRUNDIG (1707 bis 1780) war ein leidenschaftlicher Mineraloge. Seine schöne Sammlung und seine stattliche Bücherei wurden von Sachverständigen aufgesucht [15, S. 11]. Von 1746 bis 1765 gab er die Monatsschrift „Sammlungen zur Na tur- und Kunstgeschichte“ heraus, mit der er auch seiner Lieblingswissen schaft diente. — Ein entscheidender Schritt vorwärts wurde getan, als der Oberberg hauptmann Abraham von SCHÖNBERG in einem Bericht an die Regie rung dartat, daß die in Freiberg vorhandenen privaten Lehreinrichtun gen für das Berg- und Schmelzwesen in Gefahr seien einzugehen, weil „wegen derer hierzu erfordernden schweren Kosten“ zu wenig junge Leute sich dieser Wissenschaft zuwendeten. Er schlug vor, „zu Beibehal tung solcher nötigen Szientien“ jährlich 300 fl für Stipendien auszu setzen. Dies wurde am 26. 8.1702 genehmigt. Damit wurden die alten Frei berger Lehreinrichtungen im Staatshaushaltplan verankert. Es wurde wie bisher Bergbaukunde, Markscheidekunst und Probierkunst gelehrt. Das Ver fahren, den Metallgehalt der Erze vor der Verhüttung zu ermitteln, hieß Probierkunst und wurde vom Bergwardein übermittelt. — Die Stipendiaten verpflichteten sich, nicht außer Landes zu gehen. Auch Ausländer lernten hier; so waren z. B. im Jahre 1706 Russen in Freiberg. 8 7 [19 I, XV] und J. Chr. HASCHE, Mag. der sächs. Gesch. VI (1789) S. 364. s [83, S. 73]: Täschner nennt keine Quelle. Er stützt sich auf die Handschrift Aa 146 der Städt. Bücherei: „Fasciculus von Befehlen, Hauptplan und Verhaltungsregeln die Bergakademie betr. 1766“ B. Bl. 1: Abschrift des Befehls vom 26. 8. 1702. — Vgl. auch M. F. A. 51, S. 67.