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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 70/71.1924/25(1926)
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-70/71.1924/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-192400008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19240000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Obstbaumzählung im Jahre 1925
- Autor
- Georgi, Robert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau und der Fleischverbrauch
- Autor
- Georgi, Robert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 70/71.1924/25(1926) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesDie Volks-, Berufs- und Betriebszählung vom 16. Juni 1925 1
- ArtikelDie Bevölkerungsentwicklung in Sachsen nach dem Kriege bis Mitte ... 6
- ArtikelDie Fortschreibung der sächsischen Bevölkerung vom 6. Dezember ... 23
- ArtikelDie Selbstmorde im Freistaat Sachsen während der Jahre 1912-1922 28
- ArtikelDie Gemeindewahlen vom 13. Januar 1924 33
- SonstigesDie Bautätigkeit in Sachsen in den Jahren 1919-1924 und im 1. ... 49
- SonstigesGrundbesitzwechsel im 2. Halbjahr 1922 und in den Jahren 1923 ... 59
- ArtikelDie Anbauflächen im Jahre 1924 sowie 1925 und die Ernteerträge ... 66
- ArtikelDie Obstbaumzählung im Jahre 1925 77
- ArtikelDie Schlachtvieh- und Fleischbeschau und der Fleischverbrauch 80
- ArtikelDie Viehzählung am 1. Dezember 1924 85
- ArtikelPreise wichtiger Lebensmittel und Indexziffern der ... 88
- ArtikelDie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in der ... 94
- ArtikelDie Kraftfahrzeuge in Sachsen 102
- ArtikelDer Fremdenverkehr in Sachsen 107
- SonstigesDie Statistik der Saft- und Schankwirtschaften nach dem Stande ... 112
- ArtikelGewerbsmäßige Stellenvermittlung in den Jahren 1922 bis 1925 115
- ArtikelErwerbslosigkeit im Freistaat Sachsen von Anfang 1923 bis Anfang ... 118
- ArtikelZur finanziellen Belastung der Gemeinden im Jahre 1924 120
- ArtikelDie öffentlichen Volksschulen in Sachsen 136
- ArtikelDie Gärtnereierhebung vom 19. Mai 1925 141
- SonstigesDie Gewerbebetriebe (Fabriken und gewerblich gleichgestellte ... 163
- SonstigesKleinere Mitteilungen 169
- RegisterAlphabetisches Sachregister zum 53. bis 70. u. 71. Jahrgang ... 194
- BandBand 70/71.1924/25(1926) -
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Im ganzen Deutschen Reiche wurden durch die letzte Obst baumzählung im Jahre 1913 ermittelt tragfähige noch nicht Gesamtzahl Bäume tragfähige der Obstbäume Obstbäume Apfelbäume 49 744082 24 631847 74375929 Birnbäume 22200 657 8 588229 30788886 Pflaumenbäume .... 52673330 11873887 64547217 Ktrschbäume 16 218848 5171240 21390088 Aprikosenbäume .... 511679 258052 769731 Pfirsichbäume 1285 447 735 741 2 021188 Walnußbäume 1573 437 618 166 2191603 zusammen 144207480 51 877 162 196084642 Im Reiche befanden sich im Jahre 1913 unter der Ge samtzahl der tragfähigen Obstbäume 25,37 Prozent Apfelbäume, 11,32 Prozent Birnbäume, 26,8« Prozent Pflaumenbäume, 8,27 Prozent Kirschbäume, 0,26 Prozent Aprikosenbäume, 0,66 Prozent Pfirsichbäume und 0,so Prozent Walnußbäume und unter den nicht tragfähigen 12,56 Prozent Apfelbäume, 4,38 Prozent Birnbäume, 6,o« Prozent Pflaumenbäume, 2,64 Prozent Kirschbänme, 0,13 Prozent Aprikosenbäume, 0,37 Prozent Pfirsichbäume und 0,32 Prozent Waluußbäume. Ein schärferes Bild, wie sich die Obstbäume im Lande ver teile», zeigt aber erst ein Vergleich mit der Fläche. Daraus er sieht man, wie dicht gedrängt die Obstbäume in den Städten stehen und wie sie in den Höhenlagen immer mehr an Zahl ab nehmen. Leider läßt es der Raummangel nicht zu, für alle Verwaltungsbezirke eine entsprechende Übersicht zu bringen; es sollen nur die für den Obstbau wichtigsten Bezirke mit mehr als 30000 Obstbäumen herausgegriffen und einige hochgelegene Be zirke zum Vergleiche herangezogen werden. In den Amtshauptmannschaften Leipzig und Meißen stehen viermal so viel Obstbäume auf 100 Im landwirtschaftlich ge nutzter Fläche als in Annaberg und Freiberg. Man sieht dar aus, daß der Obstbau in den höheren Lagen nicht so betrieben wird als in der Niederung, und doch könnte auch hier bei richtiger Sortenwahl der Obstbau eine noch größere Verbreitung finden. Aus einem Vergleiche mit dem Reiche ergibt sich, daß in Sachsen auf 100 Im Fläche fast doppelt soviele Obstbäume stehen als im Reiche. Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau und der Fleischverbrauch. Von Regiernngsrat Georgi, Mitglied des Statistischen Landesamtes. Allgemeines. Die statistischen Erhebungen über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau finden für das Deutsche Reich seit 1903 nach einem auf Grund vou 8 47 der Reichs-Ausführungsbestimmung zum Reichs-Fleischbeschaugesetz vom 3. Juni 1900 aufgestellten ein heitlichen Muster statt?) Die Fleischbeschaustatistik zerfällt in eine Schlachtungs- und in die eigentliche Jleischbeschaustatistik. Für erstere sind die Angaben vierteljährlich und für letztere jähr lich zu geben. Die Beschau wird durch approbierte Tierärzte (wissenschaftliche Fleischbeschauer) und durch in besonderen Unterrichtskursen ausgebildete und staatlich geprüfte Fleischbeschauer (Laiensleischbeschauer) ausgeübt. Die Beschauer haben ein Tagebuch zu führen, in das sämtliche zur Beschau angemeldeten Tiere, die Ergebnisse der Beschau und die hieraus getroffenen Anordnungen einzutragen sind. Vierteljährlich hat der Beschauer dem Bezirks tierarzt auf einer Postkarte die Zahl der im abgelaufenen Viertel jahr von ihm untersuchten Tiere anzuzeigen. Der Bezirkstierarzt sammelt die Ergebnisse seines Bezirks, stellt sie zusammen und teilt das Gesamtergebnis dem Landesgesundheitsamt aus einer Postkarte mit. Diese Postkarten gibt das Landesgesundheitsamt an das Statistische Landesamt weiter, wo das Gesamtergebnis der Schlachtungsstatistik für den Freistaat Sachsen nach Viertel jahren zusammengestellt wird. Vom Statistischen Landesamt gehen die Ergebnisse an das Statistische Reichsamt, welches dieselben für das Reich bearbeitet und veröffentlicht. Die Nachweise über die eigentliche Fleischbeschau werden im Jahre nur einmal ein gesandt, und zwar nach Jahresschluß. Das vom Statistischen Landesamt errechnete Gesamtergebnis wird dem Landesgesundheits amt mitgeteilt, wo es früher im Bericht über das Veterinärwesen veröffentlicht wurde?) Neuerdings ist auch das Ergebnis dieses Teils der Statistik der Schlachtvieh- und Fleischbeschau zur Weiter bearbeitung an das Statistische Reichsamt abzuführen. Für die Nachweisungen über die Ergebnisse der Schlachtvieh- und Fleischbeschau werden außer der Postkarte, die vierteljährlich einzusenden ist und die nur die Zahl der Schlachttiere, an denen die Beschau vorgenommen worden ist, enthält, zwei in der Frage ¬ rs Edelmann, Fleischbeschaugesetzgebung. 2) Siehe auch die Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts. stellung gleichlautende Vordrucke und U verwendet. Die An lage haben die tierärztlichen Beschauer und die Beschauämter, an denen neben den Tierärzten auch noch andere Personen als Beschauer tätig sind, auszufüllen, während in die Anlage L die Beschauer, die nicht als Tierarzt approbiert sind, die Angaben einzutragen haben. In den Erhebungsvordrucken ist für jede Schlachtviehgattung anzugeben: 1. die Zahl ver Schlachttiere, an denen die Beschau vorgenommen worden ist; 2. die Beanstandungen ganzer Tierkörper, getrennt nach dem Grund der Beanstandung; 3. die Beanstandung veränderter Teile, gleichfalls nach dem Grund der Beanstandung; 4. die Gesamtzahl der mit Tuberkulose behafteten Tiere. Im Jahre 1923 ist eine wesentliche Vereinfachung in der Fragestellung eingelreten. Unter 2 und 3 fallen die Gründe der Beanstandung weg; es sind die beanstandeten Schlachttiere von jeder Schlachtviehgattung nur summarisch anzugeben. Auch unter 1 tritt insofern eine Erleichterung ein, als künftig die Fragen nach den Schlachtungen, bei denen eine Beschau im lebenden Zustande des Tieres nicht stattgefunden hat, und nach den Tieren, die vor der Schlachtung und nach der Schlachtung wegen sachlicher Unzuständigkeit des Beschauers dem zuständigen tierärztlichen Be schauer überwiesen worden sind, nicht mehr gestellt werden, sondern es ist unter 1 nur die Zahl der Schlachttiere, an denen die Beschau vorgenommen worden ist, anzugeben. 1. Die Schlachtungen. Nach dem Reichsgesetz über die Schlachtvieh- und Fleisch beschau vom 3. Juni 1900 unterliegen Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Hunde, deren Fleisch zum Genüsse für Menschen verwendet werden soll, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung. Bei Notschlachtungen darf die Untersuchung vor der Schlachtung unterbleiben. Außerdem darf auch bei Schlachttieren, deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll (Hausschlachtungen), sofern sie keine Merkmale einer die Genußtauglichkeit des Fleisches aus schließenden Erkrankung zeigen, die Untersuchung vor der Schlachtung und, sofern sich solche Merkmale auch bei der-Schlachtung nicht ergeben, auch die Untersuchung nach der Schlachtung unter-
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