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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Maschine zum schablonenmässigen Eindrehen von Trieben, Unruhwellen etc. (Fortsetzung u. Schluss von No. 8)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- ArtikelSchulsammlung 65
- ArtikelDie Prüfung der Deutschen Uhrmacherschule 65
- ArtikelZur Geschichte der Erfindung der Brille, des Mikroskops und ... 66
- ArtikelDer Grahamgang als freie Hemmung 66
- ArtikelSelbstthätiger Schichtenführer für Fabriken, Bergwerke etc. 67
- ArtikelMaschine zum schablonenmässigen Eindrehen von Trieben, ... 68
- ArtikelAus der Werkstatt 69
- ArtikelSprechsaal 69
- ArtikelPatent-Nachrichten 69
- ArtikelVermischtes 70
- ArtikelBriefkasten 71
- ArtikelInserate 72
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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No 9 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 69 der cylindrisehen Form abweichen. Kraucht man dagegen einen stark konisch geformten Ansatz, ähnlich einer Schräge, so benützt man eine weitere Einrichtung der Maschine, nämlich den Winkelhebel U Eig. 1, welcher mittelst einer Stellschraube Y beliebig eingestellt werden kann. Diese Einrichtung tritt in Funktion, wenn die Kurbel der Welle Y sicli in der in Fig. 1 gezeichneten Stellung befindet, sodass deren winkel förmiges Ende X in die Höhe steht und beim Vorrücken des Schlittens B auf den einen Arm des Winkelhebels U trifft. Es ist ersichtlich, dass beim weiteren Vorrücken des Schlittens B die Fräse L sich sehr schnell von dem Arbeitsstück entfernen wird. Braucht man diese Vorrichtung nicht, so wird einfach die Kurbel Y in einem Winkel von circa 90 u nach rechts umgeschlagen, wie dies durch einen Pfeil in Fig. 3 angedeutet ist. Das aufrechtstehende Ende X, Fig. 1, der. Welle Y wird dadurch seitwärts heruntergeklappt und geht infolgedessen frei unter dem Winkel hebel II vorbei. Beim Gebrauch der Maschine hat der bedienende Arbeitei' demnach gar nichts weiter zu thun, als das Arbeitsstück in die Amerikanerzange J einzusetzen, die Theile der Maschine in ihre Anfangsstellung zu bringen und dieselbe in Gang zu setzen. Xach wenigen Augenblicken ist der erste Ansatz angefräst und die Maschine bleibt stehen. Xun wird die Fräse L in die zweite Stellung verschoben und gleichzeitig der an haltende Klapphebel e niedergedrückt, worauf in wenigen Augenblicken der zweite Ansatz fertig ist. Je nachdem kommt nun noch ein dritter Ansatz oder gleich die Schräge, sodass also der Arbeiter nur aufzupassen hat, dass er die einzelnen Theile in der richtigen Reihenfolge auf das Arbeitsstück ein wirken lässt. Ist die eine Seite des Triebes etc. fertig, so wird dasselbe umgekehrt in die Amerikanerzange gespannt und in gleicher Weise von der anderen Seite bearbeitet. Aus diesem Grunde sind die einzelnen Theile zwei- bis viermal umstellbar, ohne die eigent liche ursprüngliche Einstellung zu verändern. Die erstmalige Einstellung erfordert einige Zeit und sehr viel Auf merksamkeit; ist dieselbe aber einmal von einem geübten Arbeiter be sorgt, so ist die fernere Arbeit eine rein mechanische und äusserst schnelle. Es leuchtet auch ein, dass die einzelnen Triebe etc. absolut genau gleich werden müssen, sofern nur die sämmtliehen Zapfen und Lager der rotirenden Theile, namentlich diejenigen der Brosche I, recht genau passend gearbeitet sind. C. M. i. (Jh. Aus der Werkstatt. Verbesserte Verbindung an theilbaren Pendeln. In Xo. 7 d. .1. theilte ich an dieser Stelle eine Schutzvorrichtung mit, die das Zerbrechen der Pendelaufhängungsfedern verhütet, wobei ich von dem Standpunkt ausging, dass ein Pendel nicht getheilt sein dürfe. Einmal mit diesem Gedanken beschäftigt, benutzte ich den Anlass, als ich kürzlich bei einer Sendung Regulateure ein Probe stück mit Tob. Bäuerle’s neuem patentirten Pendel vorfand, um einen neuen Verbesserungsversuch in dieser Richtung zu machen. Für diejenigen Herren Kollegen, welche die neue Art des Bäuerle’sehen Pendels nicht kennen, muss ich hier vorausschicken, dass der früher am oberen Theil der Pendelstange befindliche Haken jetzt nicht mehr vor handen ist, sondern dafür eine messingene Platte von konischer Form an der Pendelstange sitzt, die in einen am oberen Querstück des Pendels eingefrästen Ausschnitt von gleicher Form schlittenartig hineinpasst. Aus beistehender Zeichnung, welche das Pendel von hinten gesehen darstellt, ist deutlich zu ersehen, wie das Querstück a des Pendels ein fach über das Mittelstück b der oberen Pendelstange gehängt ist. Das Mittelstück b muss man sieh jedoch nach oben zu etwa um die Hälfte länger und die obere Pendelstange ohne Gewinde vorstellen. Obwohl nun diese neue Art der Zu sammenfügung der beiden Pendelhälften weit besser als die frühere ist, so giebt doch dieses einfache Zusammenhängen dem Pendel nach meiner Ansicht noch nicht alle wünschenswerthe Stabilität, und sann ich deshalb darauf, die sonst sicher nicht zu verachtende Konstruktion noch zu verbessern. Nachdem ich also zunächst meine oben er wähnte Schutzvorrichtung an der Pendel aufhängung mit wenig Mühe angebracht hatte, verlängerte ich die obere Pendelstange ein wenig, sodass das Ende derselben frei unterhalb des Zifferblattes hervor stand. Den unteren Theil des Pendels ver kürzte ich nun eben so viel, indem ich die seitlichen Drähte des Rostes einfach in die Pendelscheibe hinunterschob. An das Ende der oberen Pendelstange schnitt ich ein längeres Gewinde und fertigte eine dazu passende Schraubenmutter c, deren untere Seite vollständig flach blieb. Dann kürzte ich das Mitteltheil b soweit ab, dass dessen obere Kante ein wenig gegen die Oberfläche des Querstücks a zurückstand, wie in der Zeichnung zu sehen ist. Ehe man die untere Pendelhälfte einhängt, muss natürlich die Schraubenmutter c hochgeschraubt werden; zieht man dann nach dem a. Einhängen des Pendels die Mutter an, so wird das Mittelstück b fest in den Schlitz des Querstücks a hineingezogen und die beiden Pendelhälften sind so fest verbunden, als ob sie aus einem Stück beständen. Ich bin überzeugt, dass diese Transportpendel, wenn sie mit meiner Verbesserung versehen werden, manchen Kollegen, der bisher nichts von getheilten Pendeln wissen wollte, von seinem Vorurtheil gegen dieselben heilen würden, wie es auch bei mir der Fall ist. Die Zusammenfügung bietet auf diese Art jede Stabilität und die Pendelfeder bleibt vor Be schädigung geschützt. Otto Laucke, Wegeleben. Sprechsaal. Geehrter Herr Redakteur! Am 4. März d. J. stand in der hiesigen «Landeszeitung» folgende Annonce: Oeffentlicher Verkauf. Sonnabend d. 7. März 1891, Vormittags 10 Uhr, versteigere ich im «Adler:, Zimmer rechts: eine Parthie Ketten, Ohrringe, Broschen, Arm bänder in Gold, Silber und Bernstein für Konfirmanden passend, öffent lich meistbietend gegen Baarzahlung. Alb. Brückner (Auktionator). Da ich nun neben meinem Uhrengeschäft auch Handel mit Gold- und Silberwaaren betreibe, so wandte ich mich, gestützt auf den Artikel «Eine wichtige Entscheidung» in No. 5 ihres geschätzten Blattes, mit einer Beschwerde an die hiesige Polizeiverwaltung, von welcher ich je doch an das Landrathsamt verwiesen wurde. Ich bat nun unter Bezug nahme auf die in jenem Artikel besprochene Entscheidung der Regierung zu Oppeln den Herrn Landrath, den öffentlichen Verkauf der Goldwaaren auf Grund des § 56 der Reichs-Gewerbe-Ordnung zu inhibiren und machte ferner darauf aufmerksam, dass wir es hier mit einem gewöhn lichen Auktionator zu thun hätten, während der Fall in Neisse schon schwieriger gewesen sei, da die dortige Auktion unter dem. Deckmantel eines Gerichtsvollziehers abgehalten werden sollte. Der Herr Landrath nahm dies zu Protokoll, machte mich aber gleich darauf aufmerksam, dass ich wenig Erfolg haben würde, denn der § 56 der Reichs-Gewerbe- Ordnung verbiete nur das Feilbieten von Uhren, Gold- und Silberwaaren im Um her ziehen, er wolle sich jedoch beim Stadtrath erkundigen, in welchem Umfange der p. Brückner sein Gewerbe angemeldet hätte. Nachdem nun der Stadtrath diese Anfrage (nach circa 2 Tagen) beantwortet hatte, erklärte mir der Herr Landrath, dass er den Verkauf nicht aufheben könne. Als ich darauf fragte, wie es denn käme, dass die Polizeiverwaltung in Neisse im Stande war, die Auktion zu inhibiren und die hiesige Behörde nicht, wurde mir einfach erklärt, dass jene Behörde es jedenfalls nur deshalb gethan habe, weil der Gerichts vollzieher von seinen amtlichen Bestimmungen abgewichen wäre, denn er (der Herr Landrath) wüsste nicht, auf welchen Paragraph des Gesetzes er sich stützen solle, wenn er die Auktion inhibiren würde, und ohne einen solchen Paragraphen anzuziehen, könne er es nicht thun. Er wolle jedoch diesen Fall der Gewerbekammer zu Berlin vorlegen und beantragen, dass der § 56 dahin geändert oder ein neuer geschaffen würde, welcher derartige öffentliche Verkänfe verbiete. Nun machte ich noch einen weiteren Versuch. Ich wies darauf hin, dass es ja nicht ausgeschlossen wäre, dass die Waaren auch von einem umherziehenden Gewerbetreibenden herstammen und bat den Herrn Landrath, zu untersuchen, von wem die Waaren seien. Der Beamte erklärte mir jedoch, dass er gar nicht berechtigt sei, hiernach zu fragen; ebensowenig wie der Auktionator verpflichtet wäre, darüber Auskunft zu ertheilen. Damit war ich abgefertigt und vorläufig nichts mehr zu machen, denn mittlerweile war es schon Freitag, den 6. März, Abends 5% Uhr geworden, und so blieb mir leider keine Zeit mehr, zu dem letzten Mittel, dem Rekurs an das Ministerium, zu greifen. Die Auktion fand also ungehindert statt. Auf Grund dieser Erfahrungen werde ich mich aber bei einem ähnlichen Falle das nächste Mal direkt an das kgl. Ministerium wenden und mich dabei auf die diesmal erlittene Abweisung beziehen. Ich möchte Sie nun höflichst bitten, diesen Fall im «Sprechsaal» Ihrer geschätzten Zeitung zu veröffentlichen; denn es dürfte sicher manchen Kollegen interessiren, das Resultat meiner Bemühungen kennen zu lernen, um daraus Veranlassung zu nehmen, in einem ähnlichen Falle nicht erst unnütz Zeit zu versäumen, sondern gleich an die höchste Instanz zu gehen. Sollte ich selbst in die Lage kommen, weitere Er fahrungen in ähnlicher Angelegenheit zu machen, so werde ich nicht verfehlen, dieselben an dieser Stelle bekannt zu geben. Durch wieder holte energische Beschwerden gegen diesen Krebsschaden unseres Berufs muss ja schliesslich doch ein Erfolg erzielt werden. Herrn. Marlier, Rudolstadt. Patent-Nachrichten. (Die Bibliothek des k. k. Patentamts ist vom 15. April ab bis auf weiteres von 9 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends zur unentgeltlichen öffentlichen Benutzung geöffnet.) Patent - Anmeldungen. (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu welchem Einsicht in die Patent anmeldung auf dem Patentamt in Berlin genommen werden darf.) Kl. 83. H. 10 426. Hemmwerk mit Stellvorrichtung. Otto Hörenz in Radebeul-Dresden. 28. Mai. 1
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