Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 30.1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 197
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 197
- ArtikelDie Ausverkäufe in der Rechtsprechung 199
- ArtikelAuf nach Magdeburg! 199
- ArtikelDie verstärkten Goldgehäuse der Amerikaner 200
- ArtikelDie Reparatur einer Roskopf-Uhr 201
- ArtikelZeitübertragung durch das Telephon 203
- ArtikelEine Holzhacker-Uhr 204
- ArtikelAlte Scheiben-Nachtuhr 205
- ArtikelEin Veteran der Uhrmacherei 206
- ArtikelAus der Werkstatt 207
- ArtikelSprechsaal 207
- ArtikelBriefe, wie sie uns erreichen 208
- ArtikelSchulsammlung 209
- ArtikelVermischtes 209
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 210
- ArtikelBriefkasten 211
- ArtikelPatent-Nachrichten 212
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 293
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 309
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 325
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 341
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 357
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 373
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
212 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 13 Zu Frage 6350. Zelluloid-Schildchen mit Firma. Der Unterzeichnete, der eine Vertretung für derartige Artikel innehat, liefert das Hundert solcher Zelluloid-Schildchen in schönem, weißem Elfenbeinton mit schwarzem Aufdruck zu 15 Mark franko gegen Bezahlung bei Bestellung. Lieferzeit zwei Wochen. Gottfried Schrenk, Uhrmacher, Singen a. H. Vielleicht entsprechen dem in Frage stehenden Zwecke die bei der Firma Wilh. Jakubowsky in Chemnitz-Schönau käuflichen sogenannten Glasoid- Schilder, deren Schrift nicht verwischt werden kann, da sie sich auf der unteren Seite des Schildes befindet. U. in V. Fragen Frage 6354. Wer liefert billigere Reiseuhren mit Viertelrepetition und Wecker? W. B. in D. Frage 6355. Wer fabriziert Taschenuhr-Zifferblätter aus Zelluloid? J. P. in F. Frage 6356. Wer fabriziert oder liefert silberne und goldene Damen uhren mit Sekunde aus der Mitte? Welches ist ihr Preis? G. R. in H. Frage 6357. Wer liefert bewährte Billarduhren? M. N. in K. Frage 6358. Welcher Kollege übernimmt schwierige Reparaturen an Chronographen, Repetieruhren u. dgl. J. K. in L. Korrespondenzen Herrn H. F. in E. (Zu kurze Lehrzeit.) Sie haben mit dem Vater Ihres Lehrlings eine vierjährige Lehrzeit vereinbart und den Lehrvertrag ent sprechend abgefaßt. Leider hatten Sie versäumt, vorher bei der Handwerks kammer anzufragen, welche Dauer der Lehrzeit für Uhrmacherlehrlinge in Ihrem Bezirke festgesetzt ist. Nun sendet die Kammer Ihnen den Vertrag zurück mit dem Bemerken, daß er umzuschreiben sei, weil in Ihrem Bezirke die Dauer der Lehrzeit für Uhrmacherlehrlinge drei Jahre betrage. Das ist Ihnen nun aus dem Grunde unangenehm, weil der Lehrling sehr zurück geblieben ist und auch körperlich den Eindruck eines zehnjährigen Schul- knaben macht. Es wäre Ihnen gar nicht möglich, schreiben Sie, ihn in drei Jahren zum Gehilfen heranzubilden. Auf Ihre Frage, was Sie tun sollen, läßt der § 130 a der Gewerbeordnung leider im Stich. Er gibt der Hand werkskammer das Recht, die Dauer der Lehrzeit für die einzelnen Gewerbe in Ihrem Bezirke zu bestimmen Der dritte Absatz des Paragraphen lautet nämlich: .Die Handwerkskammer ist befugt, Lehrlinge in Einzelfällen von der Inne haltung der festgesetzten Lehrzeit zu entbinden.' Hierzu bemerkt der Ober landesgerichtsrat Dr. Neukamp in seiner Ausgabe der Reichsgewerbeordnung (4. Auflage, Seite 313): .Die Handwerkskammer kann im allgemeinen nur generell, nicht für einzelne Fälle die Dauer der Lehrzeit bestimmen. Ist dies geschehen, so kann sie freilich auch im Einzelfall die Lehrzeit herab setzen, nicht aber verlängern.“ Die Richtigkeit dieser Auslegung bestätigt uns Herr Justizrat Henschel nach Einsicht in die Motive zur Gewerbe ordnung. Um nämlich diejenigen Lehrlinge, die sich in der Fachschule oder in der Werkstatt hervortun, besonders zu berücksichtigen, soll die Handwerks kammer befugt sein, im Einzelfalle eine Kürzung der Lehrzeit eintreten zu lassen. Eine Verlängerung der einmal festgesetzten Lehrzeit ist dagegen unzulässig. Es ergibt sich aus diesem Falle, wie wichtig es ist, sich vor Eingehung eines Lehrvertrages darüber zu unterrichten, welche Dauer des Lehrvertrags die Kammer des Bezirkes zuläßt. Vielleicht wird die Angelegenheit aber auch die Kammer veranlassen, die Lehrzeit für das Uhrmachergewerbe im allgemeinen zu erhöhen. Sie beträgt bekanntlich üblicherweise nicht drei, sondern dreieinhalb bis vier Jahre. Die Ausbildung eines Uhrmacherlehrlings in drei Jahren wird nur bei ganz besonders befähigten jungen Leuten möglich und daher immer eine Ausnahme sein. In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, bei der Handwerkskammer in Danzig unter Berufung auf uns vorstellig zu werden. Herrn P. G. In St. (Störende Geräusche.) Die lästigen Einwirkungen, die von dem Geschäftslokale Ihres Nachbarn ausgehen und sich in Geräuschen und Erschütterungen äußern, brauchen Sie sich nur in gewissem Umfange gefallen zu lassen, nämlich insoweit, als hierdurch die Benutzung Ihrer Miets räume nur unwesentlich beeinträchtigt wird oder als die Geschäfts handhabung Ihres Nachbarn in den örtlichen Verhältnissen des Stadtviertels begründet ist. Beide Voraussetzungen scheinen nach Ihrer Darstellung nicht zuzutreffen. Ich empfehle Ihnen, den Umfang und die Dauer der lästigen Einwirkungen durch einwandfreie Zeugen in hinreichendem Maße feststellen zu lassen. Alsdann können Sie an Ihren Vermieter herantreten. Dieser ist verpflichtet, die Mietsräume während der Mietszeit in einem Zustande zu erhalten, der zum vertragsmäßigen Gebrauche geeignet ist. Kommt der Vermieter während einer angemessenen Frist der Verpflichtung, den Fehler zu beseitigen, nicht nach, so sind Sie zum Rücktritt vom Mietsvertrage berechtigt. Justizrat H. Herrn F. P. in G. (Erkrankung des Gehilfen.) Der Prinzipal hat dem erkrankten Gehilfen das Gehalt nur bis zum Tage der Erkrankung zu zahlen. Denn die Erkrankung macht den Gehilfen unfähig, die Arbeit fort zusetzen, und § 123, Ziffer 8 der Gew.-O. bestimmt, daß der Gehilfe ohne Kündigung entlassen werden kann, wenn er zur Fortsetzung der Arbeit unfähig ist. Die Entlassung muß aber ausdrücklich ausgesprochen werden. Herrn E. G. in S. (Pfand- und Zurückbehaltungsrecht.) Sie haben an der von Ihnen reparierten Uhr kraft Gesetzes ein Pfand- und Zurück behaltungsrecht bis zur Bezahlung Ihrer aus der Reparatur Ihnen zustehenden Ansprüche. An diesen Rechten ändert der Umstand, daß über das Vermögen des Kunden Konkurs eröffnet ist, nicht das geringste. Sie müssen dem Gericht oder dem Konkursverwalter anzeigen, daß Sie eine Uhr des Gemein schuldners besitzen, an welcher Sie eine Reparaturarbeit vorgenommen haben, und daß Sie wegen Ihres Anspruches für die Reparaturkosten das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht ausüben und abgesonderte Befriedigung verlangen. Justizrat H. Herrn O. G. in B. (Instandsetzung der Mietsräume.) Die Frage, ob der Vermieter oder der Mieter die für die Instandsetzung der Mietsräume erforderlichen Kosten zu tragen hat, ist nach dem Inhalt des Miets vertrages zu beantworten. In Berlin wird fast ausnahmslos ein schriftlicher Vertrag beim Mieten eines Geschäftslokales geschlossen, der genaue Be stimmungen über die Verpflichtung zur Tragung der Reparaturkosten enthält. Wenn, wie ich annehme, auch Sie einen schriftlichen Mietsvertrag mit Ihrer Vermieterin geschlossen haben, so wollen Sie ihn zur Hand nehmen und die von den Reparaturen sprechenden Bestimmungen genau durch sehen; Sie werden sicherlich Auskunft über die Sie interessierende Frage darin finden. Sollten Sie jedoch keinen schriftlichen Mietsvertrag geschlossen haben, oder sollte der Mietsvertrag Bestimmungen über die Reparaturpflicht nicht enthalten, dann tritt die gesetzliche Vorschrift in Kraft, wonach es Pflicht des Vermieters ist, die Mietsache während der Dauer des Vertrages in brauch barem Zustande zu erhalten. Sie würden dann berechtigt sein, Ihre Ver mieterin aufzufordern, das Geschäftslokal in brauchbaren Zustand versetzen zu lassen und ihr anzudrohen, daß, wenn sie dieser Pflicht nicht genüge, Sie die Reparaturen für Rechnung der Vermieterin ausführen lassen würden. Die von Ihnen für die Reparaturen aufgewendeten Beträge können Sie von der Vermieterin einfordern. Ein Abzug von der Miete ist nicht ratsam, es empfiehlt sich vielmehr, die Miete zu bezahlen und die Ihnen zustehenden Ansprüche besonders geltend zu machen. Justizrat H. SB» Patent-Nachrichten Patent - Anmeldungen (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu dem Einsicht injdie Patent-Anmeldung beim Kaiserlichen Patentamte zu Berlin genommen werden kann) Kl. 83a. H. 36 954. Zweischaliges Federgehäuse für Uhrwerke, Emile Hübscher, La Cheaux-de-Fonds. 18. Juni 1906. Patent - Erteilungen (Das Datum bezeichnet den Beginn des Patentes) KL 83a. 173 601. Anzeige-Vorrichtung für den Ablauf des Werkes von Uhren mit langer Gangdauer. Georg Huber, Ignaz Krammer und Johann Frohner, Wien. 21. März 1905. , , 173 674. Weckuhr für mehrmaliges Wecken nach einmaligem Aufzug mit Zwölf- und Vierundzwanzigstunden - Auslösung. Hermann Faller, Zehlendorf b. Berlin 11. März 1905. , , 173 822. Befestigung des Gongton-Erzeugers an Uhrgehäusen mittels Hohlstegs. Jakob Haller, Angenstein b. Aesch, Kt. Baselland. 19. September 1905. Gebrauchsmuster - Eintragungen (Das Datum bezeichnet den Beginn des Schutzes) Kl. 74a. 278 717. Weckerabstell - Vorrichtung, deren Betätigung auf dem Zifferblatt durch einen Zeiger angedeutet wird. Hamburg-Ameri kanische Uhrenfabrik, Schramberg. 23. April 1906. ■—H. 29 897. , 83 a. 279 114. Schlag-Einrichtung an Jahresuhren, die, vom Gehwerk auf gezogen, einen pendelnden Hammer betätigt. Andreas Huber, München, Veterinärstr. 5. 7. September 1905. — H. 27 854. „ 74a. 279 512. Läutewerk mit bei Betätigung’sich drehender und mittels zweier Flügel den Klöppel bewegender Glocke. H. H. P. Seabrook und P. B. H. Seabrook, London. 30. April 1906. — S. 13 808. 279 749. Alarmvorrichtung mit einer durch Uhrwerk angetriebenen Klingelvorrichtung, die durch Auslösen eines Sperrhebels in Tätigkeit gesetzt wird. Heinrich Peters, Bismarck-Str. 5 und Carl Burmester, Wandsbeker Chaussee 275, Hamburg. 12. März 1906.— P. 10 987. Verlag der Deutschen Uhrmacher-Zeitung Carl Marfels A.-Q. in Berlin SW, Zimmerstr. 8. Verantwortlich für die Redaktion: Wilh. Schultz in Berlin. Für den Inseratenteil: Carl Zelsalg in Berlin-Steglitz. Druck von Hempel & Co. G. m. b. H. in Berlin. Vertretung für den Buchhandel: W. H. Kühl in Berlin. Agenturen für Amerika: H. Hörend, Albany (New York) Geo. K. rUzlitt & Co., Chicago.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder