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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Vereinsvorsitzende
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Uhrmacherheer in Amerika
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 113
- ArtikelVorsicht im geschäftlichen Verkehr mit Minderjährigen! 114
- ArtikelDer Vereinsvorsitzende 115
- ArtikelDas Uhrmacherheer in Amerika 116
- ArtikelEinfache Berechnung der Ortszeiten und ihres Unterschiedes gegen ... 117
- ArtikelDie Unterscheidungsmerkmale echter und unechter Steine 118
- ArtikelSchramberg 119
- ArtikelDenksprüche 122
- ArtikelSprechsaal 122
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 125
- ArtikelPatentbericht 127
- ArtikelVerschiedenes 128
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Ü6 Allgemeines Journal der Ührmacherkufist. Gegenstand fallen gelassen oder weiter verfolgt werden soll. Liegt ihm dagegen viel an der Sache, so versucht er durch eine Einzel- bespreehung Stimmung zu machen und den Gegenstand zu retten. Es wird ihm das manchmal möglich sein, wenn er einen gut durchgearbeiteten Vorstandsantrag vor sich hat. Er setzt dann die Abstimmung über das „ob“ bis nach der Einzelbesprechung aus, woran ihn niemand hindern kann, wenn auch jemand den Antrag stellt, sofort zur entscheidenden Abstimmung zu schreiten. Der Vorsitzende stimmt dann aber erst über diesen Antrag ab, nachdem er darüber wenn nötig eine kurze Geschäftsordnungs besprechung zugelassen hat, und erst, wenn dieser Antrag von der Versammlung angenommen ist, ist er genötigt, die ent scheidende Abstimmung vorzunehmen. Bei der Einzelbesprechung kann der Gegenstand Stück für Stück, Paragraph für Paragraph, durchgenommen werden. Jedes Stück wird einzeln besprochen, und ein tüchtiger Vorsitzender lässt nicht zu, dass jemand über etwas spricht, das nicht zu dem zur Besprechung stehenden Stück gehört. Werfen die Bedner den Stoff durcheinander, so kann solche Einzelbesprechung ewig dauern, darum heisst es gut aufpassen. Der Schriftführer ist anzuhalten, dass er die in der Besprechung vorgeschlagenen Fassungen des betreffenden Paragraphen sofort zu Papier bringt, der Vorsitzende zieht sich dann die einzelnen Anträge heraus und bringt sie zur Abstimmung. Am besten wird über den am weitesten gehenden Antrag zuerst abgestimmt, so dass die anderen Anträge im Fall seiner Annahme von selbst erledigt werden. Ist z. B. beantragt, dass für eine Sache erstens 10 Mk., zweitens 50 Mk., drittens 100 Mk. ausgegeben werden sollen, so stimmt man über Antrag 3 zuerst ab. Sind die 100 Mk. bewilligt, so sind die Anträge 1 und 2 überschritten, also gegenstandslos geworden. Wollte man dagegen über Antrag l zuerst abstimmen, so müssten die Mitglieder, die 100 Mk. anlegen wollen, den Antrag ablehnen und könnte so die ganze Sache zu Fall kommen. Höchstens kann man zuerst eine Abstimmung über die Ablehnung des Ganzen oder über die Höhe des Betrages vorhergehen lassen, lässt aber dann immer noch über die grösste Summe zuerst ab stimmen. Sind dann alle Teile einer Sache in der Einzel besprechung durchberaten und in irgendeiner Fassung an genommen, so folgt die Abstimmung über den ganzen Gegenstand, die unbedingt notwendig ist; denn es könnte der und jener wohl für den Fall, dass das Ganze zustande kommt, für diese und jene Bestimmung gestimmt haben, so dass Teilmehrheiten für die einzelnen Stücke vorhanden gewesen sind, aber doch im ganzen noch Gegner der Sache blieben, so dass sie schliesslich das ganze Werk ablehnen. Es ist auf diese Weise schon manche mühevolle Arbeit bei der Schlussabstimmung vernichtet worden. Trotzdem darf diese Schlussabstimmung nicht unterbleiben, will der Vor sitzende nicht einen Teil der Mitglieder vergewaltigen, was ein kluger Vorsitzender nie tut, denn es rächt sich solches Vorgehen durch das Schwinden des Vertrauens. Hat er während der Be sprechung seine Ansicht nicht zur Geltung bringen können, so darf er durch Winkelzüge bei der Abstimmung nicht das Verlorene nachholen wollen, das wäre ein Scheinsieg, von denen mehrere zusammen eine Niederlage bedeuten. Bei sehr grossen Körperschaften ist es Sitte, dass der Vor sitzende sich nicht mit eigener Ansicht an der Besprechung be teiligen darf. Will er dies doch tun, so muss er den Vorsitz während der Zeit seinem Stellvertreter übergeben. Bei den hier in Betracht kommenden Organisationen dagegen, selbst wenn es sich um den Verbandstag einer Provinz handelt, halte ich dies Verfahren nicht für notwendig. Man lasse den Vorsitzenden ruhig auch seine Ansicht sagen, wenn er seine Macht nur nicht dazu missbraucht, dass er seine Ansicht durchdrücken will, indem er den Gegenrednern das Wort abschneidet oder seinen Gesinnungs genossen bei der Worterteilung begünstigt. Hier muss volle Gerechtigkeit und Unparteilichkeit herrschen. Ein Vorsitzender muss auch den Gegner hören können und niemanden unter drücken wollen. Ein guter Vorsitzender muss so viel Gerechtig keitsgefühl haben, dass er auch der Minderheit zu ihrem Recht verhilft, und auch eine unterlegene Minderheit muss das Gefühl haben, dass sie sich voll hat aussprechen können und nur überstimmt wurde. Sieht der Vorsitzende während der Besprechung ein, dass eine Klärung der Frage in dieser Sitzung unmöglich ist, sei es, dass eine die Mehrheit befriedigende Einigung nicht erzielt werden kann, sei es, dass sich die Sache noch nicht als spruchreif er weist, so dass niemand eine rechte Lösung des Bätsels findet, so tut er gut, die Sache auf eine spätere Sitzung zu vertagen und einem Ausschuss die eingehende Beratung zu überweisen. Natürlich muss die Versammlung ihre Zustimmung dazu geben. Als Ausschuss kann entweder der Vorstand ernannt oder ein besonderer Ausschuss gewählt werden. Ersteres empfiehlt sich, wenn es sich um Verwaltungssachen handelt, z. B. Fragen der Lehrlingsprüfung usw., letzteres empfiehlt sich, wenn der Vorsitzende bemerkt zu haben glaubt, dass entweder dem Vor stand in dieser Sache nicht volles Vertrauen entgegengebracht wird, oder dass in der Versammlung sich Leute befinden, deren Rat gerade in dieser Angelegenheit besonders wertvoll zu sein scheint. Auf jeden Fall muss aber der Vorstand in einem solchen Ausschuss vertreten sein, wenn nicht in voller Stärke, so doch zum mindesten in einem Mitglied, das dann am besten den Vor sitz in dem Ausschuss übernimmt. Solche Ausschussberatung klärt eine schwierige Sache meistens. Die gewählten Mitglieder erwägen die Angelegenheit schon in der Zeit zwischen dem Einsetzen des Ausschusses und der ersten Ausschussitzung und vertiefen sich dann ganz anders in den Stoff als in der allgemeinen Sitzung, weil sie die Verantwortlichkeit fühlen, wirklich einen gangbaren Ausweg zu schaffen. Darum sollte bei schwierigen Fragen stets der Weg der Ausschuss beratung beschritten werden, wie es ja in den Parlamenten längst allgemein üblich ist. Der Vorsitzende des Vereins tut gut, in solchen Sitzungen nicht den Vorsitz zu führen, wenn in dem Ausschuss irgendein Mitglied sitzt, das dieser Aufgabe gewachsen ist. Ist dies aller dings nicht der Fall, so soll er ihn lieber führen, als dass der Ausschuss ergebnislos tagt. Eine andere Gelegenheit zur Bildung von Ausschüssen ist die Ausführung eines wichtigen Beschlusses. Auch hier kann der Vorstand sich durch Mitglieder ergänzen, und er tut gut daran, auch gerade solche Mitglieder zur tätigen Mitarbeit heran zuziehen, die sonst etwas beiseite stehen. Nichts hebt so das Interesse am Verein, als die eigene tätige Mitarbeit, und ist durch solche Ausschussarbeit schon aus manchem Nörgler ein wertvolles Mitglied geworden. Hat dann der Ausschuss seine Arbeit getan, so wird die Angelegenheit wieder vor die Vollversammlung ge bracht und kann dann meistens schnell und sicher erledigt werden. Hat sich aber die Undurchführbarkeit der Sache herausgestellt, dann wird sich die Versammlung auch den wohlerwogenen Gründen des Ausschusses nicht verschliessen. Bei allen diesen Verhandlungen muss der Vereins Vorsitzende die Fäden in der Hand behalten. Leitet er auch nicht alles bis ins einzelne selbst, so muss er doch mit allem Fühlung behalten und jederzeit in der Lage sein, selbst einzugreifen. So greift die Tätigkeit des Vorsitzenden in den Sitzungen in die ausserhalb der Sitzungen hinüber, und mit dieser wollen wir uns jetzt noch etwas beschäftigen. J. H. (Schluss folgt.) Das Uhrmacherheer in Amerika. Keinem anderen Lande der Welt bringt die Geschäftswelt ein solches Interesse entgegen als den Vereinigten Staaten von Amerika, weil die Methoden der dortigen Kauf leute als die neu artigsten und fruchtbarsten betrachtet werden, wenn sie auch manchmal in der ersten Zeit etwas grotesk anmuten mögen. Wer offene Augen hat, der sieht auch, dass sich bei uns in der Art der Reklame und Aufmachung des Handels amerikanisch anmutende Methoden eingebürgert haben, die sich für die Unter nehmer als erfolgreich erwiesen haben. Die Folge dieses Inter esses ist, dass Berichte über die Amerikaner, ihre Verhältnisse
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