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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 113
- ArtikelVorsicht im geschäftlichen Verkehr mit Minderjährigen! 114
- ArtikelDer Vereinsvorsitzende 115
- ArtikelDas Uhrmacherheer in Amerika 116
- ArtikelEinfache Berechnung der Ortszeiten und ihres Unterschiedes gegen ... 117
- ArtikelDie Unterscheidungsmerkmale echter und unechter Steine 118
- ArtikelSchramberg 119
- ArtikelDenksprüche 122
- ArtikelSprechsaal 122
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 125
- ArtikelPatentbericht 127
- ArtikelVerschiedenes 128
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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128 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 8. 83a. 502309. Uhr für Farbenphotographie. Gebr. Junghans, Akt - Ges., Schramberg, Württemb. 5. 3. 12. 83 a. 502599. Uhrenschutzkapsel. Paul Georg ßudelt, Weinböhla b. Dresden. 9. 3. 12. 83a. 502714. Jahresuhrwerk mit Hohltrieben und Stiftenhemmung. Andreas Hnber, München, Veterinärstr. 5. 11. 3. 12. 83a. 503206 Spielwecker mit vom Zeitwerk getrenntem Spielwerk. Friedrich Mauthe, G. m. b. H., Schwenningen a N. 14 3. 12. 83 a. 503 208. Binstellvorrichtung für Torsionspendelfedern. Rotaehron-A.-G., Villingen i. B. 14. 3. 12 83 a. 503209. Vorrichtung an Uhren zur Ausschaltung des Schlagwerkes für beliebige Zeiten. Rotachron-A -G , Villingen i B. 14. 3. 12. 83 a. 503218. Regulierbarer Untersatz für Standuhren. Margarete Retzlaff, Celle, Kanzleistr. 4. 15. 3. 12. 83 a. 503219. Klemmbackenbefestigung für Zifferblätter von Taschen- u. dergl Uhren. Georg Steghöfer, München, Häberlstr. 6a. 15 3. 12. 83b. 500445 Elektromagneteinrichtung mit schwingendem Anker zu elek trischem Aufzug von Uhrwerken. Ph. Hauck, München, Ost, Pariser Str. 53. 22 2. 12 83b. 500446. Elektrische Aufzugvorrichtung für Uhrwerke. Ph Hauck, München, Ost. Pariser Str 53. 22. 2. 12. 83b. 500911. Zifferblatt für Uhrwerksschalter mit verstellbaren Reitern. Paul Schröder, Stuttgart, Militärstr. 100. 24. 2. 12. 83b. 501329. Umschalthebel für Schaltuhren. Allgemeine Elektrizitäts- Gesellschaft, Berlin. 2. 3. 12. 83c. 500778. Vorrichtung zum Einsteeken der Triebstäbchen bei Hohltrieben. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Schramberg, Württemb. 9. 8. 11. Verschiedenes. Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. Sa. Am Freitag, den 26. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, wird die mit einer Ausstellung von Schülerarbeiten und Zeichnungen verbundene Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule abgehalten, zu der Freunde und Gönner der Schule hiermit höflich eingeladen werden. Eröffnung des neuen Schuljahres. Das neue (36.) Schuljahr beginnt am 1. Mai. Anmeldungen hierzu, am besten gleich mit Zeugnissen belegt, beliebe man möglichst bald an die Schuldirektion einzusenden. E. Lange, Prof. L. Strasser, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Direktor der Deutschen Uhrmaeherschule. Deutschen Uhrmacherschule. Generalversammlung der Zwangsinnung des Uhrmachergewerbes in Halberstadt und Umgegend. Nachdem der Bezirksausschuss in Magde burg das Statut der Zwangsinnung für das Uhrmacherhandwerk in Halberstadt und Umgegend durch Verfügung vom 21. Februar 1912 — B A 990 — ge nehmigt hat, soll nach Anordnung des Herrn Regierungspräsidenten in Magdeburg diese Innung, die den Bezirk der Kreise Halberstadt (Stadt und Landl, Aschersleben (Stadt), Quedlinburg (Stadt und Land) und Wernigerode mit dem Sitze in Halberstadt umfasst, errichtet werden. Zur Wahl des Innungsvorstandes findet am Dienstag, den 23. April d. J., nachmittags 3 Uhr, in Halberstadt im Harmonierestauraut, Spiegelstrasse 20/23, eine Generalversammlung statt, wozu sämtliche in dem vorbezeichneten Innungsbezirk wohnhaften Uhrmacher, die das Uhrmaehergewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betreiben, hierdurch eingeladen werden. Halberstadt, den 1. April 1912. Der Magistrat, Ib 1596/12. Abteilung für Versicherungs- und Gewerbesaehen. Nadelkästchen für Sprechmaschinen-Nadeln. Die Firma Ludwig & Fries, Frankfurt a. M., bringt soeben unter der obigen Bezeichnung ein Kästchen in den Handel, das wegen seiner praktischen Verwendbarkeit einem grossen Bedürfnis entspricht und infolge seiner Billigkeit ein sehr einträglicher Verkaufsartikel werden dürfte. Das Kästchen ist aus Holz, hat zwei Abteilungen, von der jede Abteilung einen Deckel für sich hat. Die Deckel sind federnd und schliessen derart fest, dass das Herausfallen der zur Aufbewahrung be stimmten Stifte ausgeschlossen ist. Der Preis ist per Dutzend Mk. 7,20. Bei Abnahme von 6 Dtzd. können die Kästchen auch mit Firmendruck ver sehen werden und kosten alsdann 3 Mk. mehr. Gehört ein Schlosser in die Fleischerinnung ? Mit einer Streit sache, deren Verlauf insbesondere für Handwerkerinnungen von Bedeutung ist, hat sich das Gericht in Gleiwitz zu beschäftigen. Bei der freien Fleischer und Wurstmacher-Innung hatte sieh der Schlosser Bock zur Aufnahme ge meldet. Er hatte eine Fleischerwitwe geheiratet, deren Geschäft er jetzt selbständig betreibt. Die Innung lehnte jedoch die Aufnahme des Bock ab, wahrscheinlich mit Rücksicht darauf, dass dieser sich in mancherlei Hinsicht missliebig gemacht und der Innung Weiterungen verursacht hatte. Bock gab sieh mit diesem Bescheide nicht zufiieden, sondern erhob Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, die jedoch der Innung in diesem Punkte keine Vor schriften zu machen hat und den Beschwerdeführer deshalb ebenfalls abwies. Der hartnäckige Innungskandidat verklagte nun die Innung. In seiner Klage forderte er die Aufnahme als Innungsmitglied. Er fusste dabei auf einem Paragraphen des Innungsstatuts, der besagt, dass auch Nichtmeister als Innungsmitglieder aufgenommen werden dürfen, wenn sie das Fieischergewerbe nachweisbar ununterbrochen 4 Jahre lang betrieben und stets auch Gesellen beschäftigt haben. Die Innung kam angesichts des Standpunktes, den das Gericht einnahm, dass nämlich der Kläger durch diesen Paragraphen un zweifelhaft in das Recht gesetzt sei, die Aufnahme in die Innung zu fordern, in eine arge Verlegenheit, da sie den Antragsteller unter keinen Umständen aufnehmen will Es gelang ihr jedoch, im letzten Augenblick den Nachweis zu erbringen, dass die Vorbedingungen zur Aufnahme des Antragstellers nicht erfüllt waren, da zu der vorgeschriebenen Gesellenhaltezeit gerade noch 4 Wochen fehlten. Der Kläger ist auf Grund dieses Einwands abgewiesen worden. Silberkurs. 800 / 10 oo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 71 Mk. oder per g 7,1 Pf. Konventionsprei« der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands“ für 0,800 feine silberne Ketten auf 74 Mk. per kg, 7,4 Pf. per g. Fortsetzung In der Beilage: Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. Briefkasten und Rechtsauskünfte. K. H. in S. Mangelhafte Lieferung. Wenn Ihnen der Reisende der Firma,die Lieferung so versprochen hat, wie Sie sagen, muss die Ware auch so geliefert werden. Nötigenfalls würden Sie in der Lage sein müssen, zu beweisen, dass das Versprechen erfolgt ist. Im Falle es sich aber um eine Firma mit jenen famosen Bestellscheinen handelt, bei denen Sie durch Unter schrift selbst bestätigen, dass alle mündlichen Abmachungen hinfällig sind, so ist alle Liebesmühe vergebens. Bei dieser Gelegenheit wollen wir vor dem Unterschreiben von Bestellscheinen warnen, besonders von solchen, die eine Unmenge Klauseln enthalten, die der Besteller in der Regel nicht durchliest, trotzdem er sich durch das Unter schreiben dieser Klauseln um alle Rechte gegenüber der liefernden Firma bringt. Neuerdings wird in anderen Branchen wieder stark mit solchen Be stellscheinen operiert. Es handelt sich da um „chemische Fabriken“, die ihre Abnehmer mit „Futterkalk“ (zu deutsch Schlämmkreide) so einseifen, dass sie zeitlebens daran zu zahlen haben. Ebensolche Fälle geschehen neuerdings in Bekanntenkreisen mit Ansichtskarten. Ein Unterschreiben von Bestellscheinen ist zwischen reellen Kontrahenten niemals unbedingt notwendig. Es handelt sich meist um Festlegung des Käufers, indem er entweder unan gebracht grosse Posten bestellt, oder auf Rechte verzichtet, die ihn vor dem Reinfall bewahren könnten In Bijouterie ist es vor einigen Jahren auch so gemacht worden, und es sind eine Menge Uhrmacher darauf hineingefallen, was man gar nicht für möglich halten sollte. Fortsetzung ln der Beilage: Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. Prospekt in diesem Heft: Ludwig & Fries, Frankfurt a. M. (Werkzeugeinriehtungen). Redaktionsschluss für Mr. 9: Teztteil ] Inseratenteil 23. April, vormittags 8 Uhr. | 27. April, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion dts Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. S.. Mühl weg 19. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Verantwortlicher Redakteur: W. König in Halle a. S.
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