DRESDNER HEFTE 13 Flur, festumrissener Geld- und Naturalabgaben und unter weitgehendem Wegfall von Frondiensten. Damit wurden Bedingungen geschaffen, die im Vergleich mit anderen Land schaften gerade in Sachsen und Thüringen günstige bäuerliche Besitzrechte garantierten, die Leibeigenschaft nicht aufkommen ließen oder aber wesentlich minderten und später in die mitteldeutsche Grundherrschaft einmündeten. Als neue gesellschaftliche Kraft trat das Bürgertum auf, das mit seinen Städtegründungen von den weltlichen und geistlichen Feudalherren vielfältig gefördert wurde. Stadtrecht verleihungen durch die wettinischen Landesherren sicherten den Städtebürgem, Hand werkern und Kaufleuten wichtige Privilegien. Darauf aufbauend erreichten die Städte unter Nutzung ihrer wachsenden wirtschaftlichen Kraft die Erweiterung ihrer Rechte und vor allem die Selbstverwaltung. Zu solchen Ansiedlungen zählen im 12. und 13. Jahrhundert beispielsweise Bischofswerda, Chemnitz, Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg, Großen hain, Leipzig, Meißen, Pirna, Strehla und Waldheim. Auf landesherrlicher Ebene entstand für Kriegsdienst und Verwaltung der Dienstadel, abgeleitet von der Entwicklung auf Reichsebene mit der Reichsmimsterialität. Mit dieser Ministerialität hängt die Errichtung vieler Burgen und Herrensitze im Lande zusammen, so u. a. Schellenberg, Bärenstein, Bieberstein, Elstra, Hirschstein, Nossen, Reinhardts grimma und Taubenheim. Die Entdeckung von Silbererz im Jahre 1168 führte zur Entstehung Freibergs und zu seiner raschen Entwicklung. Der erzgebirgische Silberbergbau um Freiberg erlebte seine erste Blütezeit. Der legendäre Reichtum, der den Markgrafen Otto und Heinrich zugeschrieben wird, läßt außerordentlich ergiebige Silberausbeuten vermuten. Daraus folgten der Auf schwung der Produktivkräfte im Territorium, die rasch wachsende Ware-Geld-Beziehung und die Schatzbildung. Für den markmeißnischen Bergbau wurde die Einführung der Bergbaufreiheit ent scheidend. Sie stellte das Recht dar, überall zu graben und sich das gewonnene Erz anzu eignen. Damit schufen die Wettiner Bedingungen, die über Jahrhunderte die Ausnutzung der natürlichen Ressourcen des Landes förderten. Das Bergregal und die landesherrliche Grundherrschaft schlossen von vornherein alte grundherrschaftlich-feudale Bindungen für die Berg- und Hüttenleute aus. Diese in die Zukunft weisende Privilegierung der Berg leute spannte für deren Leistungen einen weiten Rahmen. Die wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnisse sicherten und erweiterten die wettinische Landesherrschaft. Darin zeigte sich die territorial-staatliche Macht als eine ökonomische Potenz. Im Interesse des wirtschaftlichen Machtzuwachses vervollkommnete Markgraf Heinrich die Verwaltungsorganisation in seinem Machtbereich, unterstützte die Stadtentwicklung und die allerdings schon ab klingende Siedlungstätigkeit. Im letzten Drittel des 13. Jahr hunderts wurde in Dresden die erste steinerne Elbbrücke gebaut. Vögte als markgräfliche 3