42 DRESDNER HEFTE Bundes der Kommunisten, in anderen Städten, so in Dresden, wirkten Bundesmitglieder. Auch die überall entstehenden Arbeitervereine und ihr organisatorischer Zusammenschluß in der Allgemeinen Deutschen Arbeiterverbrüderung mit dem Sitz des Zentralkomitees ab September 1848 in Leipzig machen das deutlich. Mit 57 angeschlossenen Arbeiter vereinen erlangte die Arbeiterverbrüderung in Sachsen mit Abstand ihre größte Organisa tionsdichte. Nach der Revolution wurden auch die Arbeitervereine in Sachsen verboten. Anfang der 60er Jahre kam es in Sachsen zum Wiederaufleben der Arbeiterbewegung, verbunden mit dem Wirken von Julius Vahlteich (1839-1915), August Otto-Walster (1834—1898), August Bebel (1840—1913), Friedrich Wilhelm Fritzsche (1825-1905), Julius Motteier (1838—1907) und Wilhelm Stolle (1842—1918). Die Arbeiter Sachsens hatten eine führende Rolle im proletarischen Parteibildungsprozeß der 60er Jahre. Bei der Gründung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Eisenach 1869 kamen etwa ein Viertel der Dele gierten des Kongresses aus Sachsen bzw. hatten ein Mandat sächsischer Arbeiter. Das Industriegebiet um Glauchau, Meerane und Crimmitschau entsandte August Bebel als ersten Abgeordneten der sächsischen Arbeiter in den Reichstag des Norddeutschen Bundes. Die Gründung des deutschen Kaiserreiches 1871 war eine wichtige Zäsur in der sächsischen Geschichte. Staatsrechtliche Veränderungen, u. a. der Verzicht auf eine eigenständige Außenpolitik, auf die Militärhoheit sowie steuerliche Rechte führten zum allmählichen Aufgehen Sachsens im größeren Staatsverband des Deutschen Reiches. Das Schwergewicht der gesellschaftlichen Entwicklung lag im wettinischen Königreich Sachsen als Bundesstaat im wilhelminischen Kaiserreich nach 1871 auf der Innenpolitik. Gesetzgebung und Staatsverwaltung wurden den neuen Anforderungen der kapitalistischen Entwicklung angepaßt. Auf lokaler Verwaltungsebene vollzog sich die endgültige Trennung zwischen Justiz und innerer Verwaltung. 27 Amtshauptmannschaften entstanden und wurden auf unterer Ebene zu den entscheidenden Verwaltungseinrichtungen des säch sischen Staates bis 1945. Dazu erhielten sie beschränkte Selbstverwaltungsrechte sowie umfangreiche Aufgaben auf den Gebieten der Armenversorgung, Krankenpflege sowie Straßen und Wegebau. Revidierte Städte- und Landgemeindeordnungen, Trennung von