DRESDNER HEFTE 7 Geschehnissen ihrer Zeit und ihres Landes teilgenommen. Immer jedoch war ihr Wirken Teil der gesellschaftlichen Entwicklung und gehört zum historischen Erbe des deutschen Volkes, das in der Deutschen Demokratischen Republik dialektisch aufgehoben, d. h. kritisch überwunden und zugleich bewahrt wird. Nach der militärischen Eroberung des Daleminzerlandes durch König Heinrich I. (um 876-936) und sein Heeresaufgebot im Jahre 929 wurde Meißen zum Hauptstützpunkt der deutschen Feudalgewalt im sorbischen Land. In den besetzten Gebieten fungierten der deutschen Königsmacht treu ergebene Markgrafen als militärische Befehlshaber und oberste Verwaltungsbeamte. Seit Mitte des 10. Jahrhunderts sind die Mark Meißen und als Markgrafen eingesetzte Adelige aus thüringischen und sächsischen Geschlechtern nachweisbar. Bis in das 11. Jahrhundert hinein war die Mark Meißen zwischen dem früh feudalen deutschen Staat, dem polnischen und dem böhmischen Feudalstaat noch um stritten und militärisch umkämpft. Unter Verzicht auf die Lausitzen konnte die deutsche Herrschaft im Meißner Land gefestigt werden. Die Mark Meißen wurde zum Ausgangs punkt territorialer Entwicklung in den folgenden Jahrhunderten. Die Belehnung des Markgrafen der Niederlausitz Heinrich von Eilenburg aus dem Hause Wettin mit der Mark Meißen im Jahre 1089 ist ein Ergebnis der Wirren des Investitur streites und des Ringens der Reichsgewalt unter Kaiser Heinrich IV. (1050—1106) gegen die erstarkenden Partikulargewalten. Zur gleichen Zeit war Wiprecht von Groitzsch (bis 1124), einer höheren Adelsfamilie der Nordmark entstammend, als Parteigänger Kaiser Heinrichs IV. im Gebiet zwischen Saale und Elbe ebenfalls um Herrschafts intensivierung, Landesausbau und Territorienbildung bemüht. In diesem Wettstreit blie ben die Wettiner als Parteigänger der sächsischen Fürstenopposition mit dem späteren König Lothar III. von Süpplingenburg (1075-1137) Sieger. Im Jahre 1123 setzte sich Konrad von Wettin, als Vetter Heinrich von Eilenburgs, in dessen Nachfolge in den Besitz der Markgrafschaft Meißen. Das geschah gegen die Ansprüche des Wiprecht von Groitzsch, der ebenfalls mit der Mark Meißen belehnt