14 DRESDNER HEFTE Beamte sorgten in allen Landesteilen für Recht und Gesetz sowie für geregelte landes herrliche Einnahmen. Nach der Niederwerfung der Thüringer Grafen durch Markgraf Heinrich sicherte der Weißenfelser Vertrag von 1249 endgültig die wettinische Herrschaft Wirtschaftskraft, gewerbliche Vielfalt, intensiver Handelsverkehr inner- und außerhalb des Landes, geordnete und ertragreiche Landwirtschaft sowie vor allem der Reichtum durch den erzgebirgischen Silberbergbau bildeten die Grundlage für eine Kulturblüte, an der Bauern und Bürger, Adel und Landesfürstentum Anteil nahmen. Minnesang und Turniere waren Ausdruck der Lebensfreude der ritterlich-höfischen Gesellschaft. Markgraf Hein rich „der Erlauchte“ komponierte geistliche Gesänge und Minnelieder, die einen Nach klang der höfischen Klassik darstellen. Die großen Turnierkampfspiele in Nordhausen 1263, in Meißen 1265 und in Merseburg 1268 sind Höhepunkte höfisch-ritterlicher Kultur. Sakralbauten mit früh- und hochgotischen Formen wuchsen empor, allen voran der Meißner Dom in der Formsprache der französischen Gotik, aber auch der Naumburger Dom mit den Stifterfiguren und der Freiberger Dom mit der Goldenen Pforte. Nach 1288 geriet die wettinische Landesherrschaft in eine Krise. Innere Auseinander setzungen und die Bemühungen deutscher Könige zum Wiederaufbau einer Hausmacht im thurmgisch-sachsischen Raum, vor allem durch Rudolf von Habsburg (1218-1291), Adolf von Nassau (1250-1298) und Albrecht von Habsburg (um 1250-1308), stellten die Existenz des wettimschen Territorialfürstentums zeitweise ernsthaft in Frage. Erst der Sieg der Wettiner Friedrich „der Freidige und Diezmann über die in der Markgrafschaft Meißen stationierte königliche Streitmacht unter Heinrich von Nortenberg im Gefecht bei Lucka Ende Mai 1307 sicherte die wettinische Landesherrschaft. > erledigte Reichslehen einzuziehen. Die auf einen Sieg über die Reichspohtik deutscher