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Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Titel
- Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Untertitel
- Landesverfassung und Reformen in Sachsen nach 1831
- Verleger
- Kulturakademie
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1991
- Umfang
- 88 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2007 8 007577
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id35137583X2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id35137583X
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-35137583X
- SLUB-Katalog (PPN)
- 35137583X
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1991,2
- Titel
- Dresden auf dem Weg zur bürgerlichen Kommunalpolitik
- Autor
- Werner, Ines
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDem Mute aller Sachsen anvertraut -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelDie bürgerliche Revolution von 1830/31 und Sachsens Übergang zum ... 5
- KapitelDie Menschenrechtsproblematik in der sächsischen Verfassung von ... 13
- Kapitel"Wer kommt durch die Stürme der Freude?" Aspekte Dresdner ... 16
- KapitelDer Dante-Kreis des Prinzen Johann 26
- KapitelVerfassungsgebung und Judenfrage 31
- KapitelMoritz August Richter - ein Chemnitzer Advokat als Propagandist ... 36
- KapitelBernhard Moßdorfs radikal-demokratischer Verfassungsentwurf 41
- KapitelZur Staats- und Verwaltungsreform nach 1830 47
- KapitelDresden auf dem Weg zur bürgerlichen Kommunalpolitik 53
- KapitelSächsische Verfassung und bürgerliche Agrarreform 58
- KapitelDie Erneuerung des "Elementar-Volksschulwesens" im Rahmen der ... 64
- KapitelDas wissenschaftliche Staatsexamen - ein spätes Kind der ... 70
- KapitelSächsische Landtagsordnung im 19. Jahrhundert 79
- Titel
- Dem Mute aller Sachsen anvertraut
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56 sentanten stärker eine beratende Funktion aus, als daß sie Entscheidungen trafen. Für Beruf, Feier abendgeschäfte, Familie und eigene Erholung war wenig Zeit, ja sogar finanzielle Einbußen traten bei einzelnen Repräsentanten auf. Zunehmend hatte sich das Gremium nur mit den eigenen Re präsentanten auseinanderzusetzen. So wurde in der 50. Sitzung ein Strafgeld zum Besten des Ar menfonds beschlossen, damit auf eine beschlußfähige, mindestens 2/3 der Gesamtzahl betragende Anzahl der Mitglieder gerechnet werden konnte. Die Gesuche um Austritte aus der Kommunreprä sentantenschaft wuchsen stark an, öffentliches Ansehen sowie Handlungsfähigkeit des Kommunor gans gerieten derart in Mitleidenschaft, daß Stadtrat sowie Landesregierung zur Klärung herangezo gen wurden. Obwohl gleich nach Erlaß der Städteordnung vom 2. Februar 1832 am 17. Februar 1832 der Hof- und Justizrat von Falkenstein eingesetzt wurde, um als königlicher Kommissar zur Einführung der Städteordnung in Dresden und zur Leitung der Wahl die Verhandlungen zu fuh ren, obwohl die sofortige Verhandlungstätigkeit zwischen den Gremien aufgenommen wurde, er folgte die Wahl bürgerlicher Stadtverordneter erst am 13. März 1837. 71 Hauptursachen für die Langwierigkeit waren die Innovation der städtischen Vertretung, die damit verbundenen Bürgerer fassungen und Wählerlisten, die Regulierung der Kompetenzen und weitere Veränderungen inner halb der Staatsreform. Die Abstimmung für die Wahlmänner erfolgte am 16. und 17. Januar 1837 von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr. An jedem der beiden Tage die Hälfte des Bezirkes. Das Resultat wurde am 2. Februar 1837 bekannt: 2 121 Bürger hatten sich beteiligt. Bei den Ansässigen war die höchste Stimmenzahl für einen gewählten Wahlmann 581 (Dr. Struve), die niedrigste 106, bei den Unan sässigen die höchste 376 (Kaufmann Collenbusch), die niedrigste 101. Von den 3 601 wählbaren Bürgern hatten 3 347 überhaupt Stimmen erhalten (254 keine Stimme). Die Wahlmänner gaben am 13. März 1837 zwischen 9 und 12 Uhr sowie 15 und 18 Uhr ihre Stimmzettel im Rathaus ab und zwar zur Wahl von 60 Stadtverordneten und 40 Ersatzmännern. Die Einweisung in ihr Amt erhielten die Stadtverordneten am 11. Mai 1837 um 9 Uhr im Sitzungszimmer des Rates. Der kö nigliche Kommissar Müller (1835 Nachfolger von Falkensteins) dankte den Kommunrepräsentan ten, Bürgermeister Hübler erinnerte an alle erreichten Umgestaltungen. Die Bürger der Kommune Dresden in ihren Wünschen und Angelegenheiten zu vertreten, war das Credo der städtischen Repräsentanten. In diesem Prozeß der Vertretung errangen sie selbst einen außerordentlich tiefen Einblick in das gesamte Kommunwesen und damit in die Komponenten der städtischen Interessenvertretung. Zur Debatte gelangten Gegenstände aus verschiedenen kom munalen Bereichen. Das betraf Fragen zur Verwaltung, zu Wahlen, zu Ämtern und zum Stadtrat. Ebenfalls zur Diskussion vorgelegt und beraten wurden Anträge zu weiteren Rubriken (Stadtvermö gen, Steuern, Zölle, Leihhaus, Bauamt, Hausbesitzer, Stiftungen, Hospitäler, Armenhäuser, Ge richt, Kommunalgarde, Einquartierungen, Innungen, Einkommen, Taxen, Beleuchtungen, Feier lichkeiten, Kultur u.a.). Den Kommunrepräsentanten erschien der Umfang der gesamten städtepo litischen Arbeit so massiv, daß sie mit Beginn ihrer Tätigkeit zum Einsatz von Deputationen über gingen. Ein reger Ideenaustausch begann. Es wurde Kommunales angesprochen, Entscheidungen wurden beraten und getroffen, so daß die Kommune eine reale Vertretung in den Repräsentanten fand. Diese wichtige Phase der Kommunalpolitik am Beginn der Staatsreform war durch den Versuch gekennzeichnet, in Umfang und Breite der Städtepolitik allen Anforderungen gerecht zu werden und dabei die Verhältnisse zu übergeordneten Gremien und direkt zur Bürgerschaft produktiv zu gestalten. In diesem kommunalen Alltag machte sich die Tendenz bemerkbar, daß die Kommunre präsentanten in bestem Willen, Kommunales zu vertreten, ihr Entscheidungsrecht auf Bereiche aus dehnten, die nicht zu ihren Kompetenzen zählten. Das betraf unter anderem Innungsrecht und
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