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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nochmals die Luxussteuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 151
- ArtikelNochmals die Luxussteuer 153
- ArtikelDeutscher Uhrenhandelsverband 156
- ArtikelErleichterung des Federeinsetzens bei Amerikaner-Uhren 157
- ArtikelZugfeder und Stellung (Fortsetzung zu Seite 145) 158
- ArtikelUnsere modernen Drehstühle und ihre Anwendung (Fortsetzung und ... 159
- ArtikelSprechsaal 161
- ArtikelVermischtes 161
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 163
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 164
- ArtikelBriefkasten 164
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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154 $ DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 11 wir jefet überhaupt noch hinzukaufen können, müssen wir mit so enorm hohen Preisen bezahlen, dag diese auch nicht mehr die geringsten Steuern vertragen können, da schon heute viele Kunden den Laden ohne Kauf verlassen, weil ihnen der Preis für die gewünschte Ware zu hoch erscheint. Eine Steuer vollends in der Höhe von 20 % würde unter den obwaltenden Umständen nicht mehr als Steuer zu betrachten sein, sondern als eine Bestrafung des Käufers und Verkäufers von Uhren, Goldwaren usw. Als ganz besonderes Moment kommt nun bei Behandlung dieser Frage noch hinzu, daß seit dem 18. Januar dieses Jahres ein Einfuhrverbot für Uhren erlassen worden ist, für Perlen und Edelsteine kurze Zeit vorher. Uhren durften seit dieser Zeit nur in ganz geringen Mengen in Nickelgehäusen eingeführt werden, Silber-Uhren fast gar nicht, goldene Uhren, Perlen und Edelsteine überhaupt nicht. Auf die Einfuhr von goldenen Uhren im Preise von über 40 Mark, oder von Edelsteinen und Perlen ist nach Angabe der zuständigen Regierungsstelle bis auf etwa ein Jahr nach Beendigung des Krieges nicht zu rech nen. Gold gibt die Reichsbank zur Verarbeitung von Gold waren für den Inlandverkehr nicht mehr her; Ausnahmen bilden nur wenige Betriebe, die sich unter keinen Umständen als Kriegsbetriebe umgestalten lassen. Die freigegebene Gold menge ist derartig gering, dag sie für die Deckung des tatsäch lichen Bedarfes kaum in Frage kommt. Die anzufertigenden Goldwaren dürfen bei Ketten zum Beispiel das Gewicht von 42 Gramm nicht überschreiten, bei anderen Schmuckwaren nur 6 Gramm. Viele Artikel der kuranten Geschäfte, wie Alfenide, plattierte Bestecke usw. sind wegen Beschlagnahme der Me talle überhaupt nicht mehr erhältlich; Weckeruhren und eine große Anzahl weniger wichtiger Verkaufsartikel auch nicht mehr. Wenn das noch ein halbes Jahr in dieser Art weiter geht, so sind die meisten Geschäfte mit ihren Lagern auf dem Punkt ange langt, der es ihnen nicht mehr möglich macht, diejenigen Um säße zu erzielen, die ihnen die Möglichkeit geben, ihre Spesen zu decken. Aus dem Vorstehenden geht hervor, daß unser Gewerbe keine höhere Belastung vertragen kann als sonstige Erwerbs zweige. Kein Erwerbszweig wird sich zur gegebenen Zeit der Er kenntnis verschließen können, daß die notwendigen Mittel, die das Reich braucht, um die durch den Krieg entstandenen Lasten zu decken, durch Steuern aufgebracht werden müssen. Dies aber dürfte doch weniger gerade jefet in Frage kommen, da bei den vielen Milliarden Anleihen einige Millionen keine Rolle mehr spielen. Die Notwendigkeit wird hauptsächlich erst dann in Erscheinung treten, wenn der Krieg vorbei ist, und dann muß die Besteuerung in gerechter Weise für alle in Frage kommenden Erwerbszweige erfolgen. Dies darf aber nicht früher geschehen, als bis die Geschäftsbetriebe sich wieder in normaler Weise betätigen können, die Grenzen frei und die Beschaffungsmöglichkeiien für die erforderlichen Waren wieder vorhanden sind. So lange aber Einfuhr verbote und M e t a 11 b e s c h r ä n k u n g e n uns die Lebensader unterbinden, darf und kann von einer Besteuerung unserer Betriebe nicht die Rede sein. Kommt dann später eine Sondersteuer, dann müssen ihr auch alle Handelswaren, mit Ausnahme etwa der Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfes, unter liegen, nicht bloß die Uhren, Juwelen, Gold- und Silberwaren. Sollte jedoch wider Erwarten troßdem eine Sondersteuer für unser Gewerbe in Kraft treten, so möchte ich mich ganz entschieden gegen den Ausdruck „Luxussteuer“ wenden. Dieser Ausdruck mag zwar der Regierung sehr genehm sein; doch wird sie sich wohl bestimmen lassen, dafür einen anderen Ausdruck zu wählen, sei es „Verkaufssteuer“, „Warenübergabesteuer“, „Verbrauchssteuer ‘ oder sonst wie. Der Regierung wird ja hauptsächlich an einem hohen Ertrag der Steuer gelegen sein. Meine Gründe gegen diese Benennung sind folgende: Das Wort „Luxussteuer“ würde sich nämlich sowohl unseren aus ländischen wie auch inländischen Käufern so fest einprägen, daß es viele von dem Kaufe von Uhren, Juwelen, Gold- und Silber waren abhalten wird. Selbst wenn die Steuer etwa nur 1 Prozent vom Kassenumsaß betrüge, würde der an und für sich nicht zu hohe Saß bald vergessen sein. Das Wort Luxussteuer aber wird bleibend festsitzen und einen nachteiligen Eindruck ausüben; bei der lebhaften Phantasie, die nun einmal die Menschen mehr oder weniger haben,’ wird der Steuersaß immer als hoch im Gedächtnis bleiben. Ich bin fest uberzeugt, wenn man nach einer gewissen Zeit jemand fragen wird: „Wie hoch ist denn eigentlich die Luxussteuer?“, so werden die meisten Kunden, auch wenn die Steuer in Wirklich keit nur ein Prozent betragen sollte, bis auf 20 Prozent und mehr vermuten. Jeder andere Ausäruck aber — der ja für eine Steuer, die auf breiter Grundlage aufgebaut werden soll, auch ruhig anders lauten darf — wird leicht in Vergessenheit ge raten; es wird wie mit der Warenumsaßsteuer gehen, die über haupt kein Privatkäufer in Befracht zieht. Die Luxussfeuer, wie sie im Reichstag vorlag, ist vorerst zurückgestellt worden. Hoffentlich wird sie nicht mehr in Er scheinung treten; sie ist im praktischen Geschäftsbetriebe un durchführbar und würde zu außerordentlichen Verwicklungen fuhren. Bei einer Freigrenze bis zu 20 Mark und einer Steuer freiheit für Gegenstände, die unter 500/1000 Teile Goldgehalt oder unter 700/1000 Teile Silbergehalt haben, würden sich un geheure Schwierigkeiten ergeben. Abgesehen davon, daß Tausende von Uhrmachern und Juwelieren keine Kaufleute sind, wird es selbst bei kaufmännisch geleiteten Betrieben nicht mög lich werden, eine richtige Abführung der Steuersumme durchzu führen; denn in keinem ändern Fache gibt es so viele An zahlungen, Rest-, Nachzahlungen und Umtausche, wie in unserem. Bei Umtauschen von steuerbaren und steuerfreien Gegenständen würden sich große Differenzen ergeben. Es wurde häufig Vorkommen, daß Ware, für die schon die Steuer entrichtet ist, nachträglich in steuerfreie Ware umgetauscht wird, und umgekehrt. Es würde also der Fall eintreten, daß man für einen Umtausch, ohne eine Mehreinnahme zu erzielen, einen Steuerbetrag abführen müßte, in dem ein Teil des Ver dienstes enthalten ist, den man an der umgefauschten steuer freien Ware gehabt hat. Es ließen sich noch unzählige andere Verwicklungen an führen, die sich aus der Frei- und Feingehalfsgrenze ergeben, doch will ich von weiteren Ausführungen absehen. Wenn ich Vorstehendes angeführt habe, so geschah es nur deshalb, weil in der Fachpresse immer noch weitere Vorschläge in ähnlicher Form, wie sie dem Reichstage Vorlagen, gemacht werden. Teils wurde die Freigrenze höher gewünscht (bis zu 500 Mark), teils wurden auch Vorschläge gemacht, die billigen Uhren recht tüchtig zu besteuern, unter anderen Fällen mit 30 Prozent; wieder in anderen Fällen mit 3 und 4 Mark das Stück, da dadurch „die Qualität der Uhren gewinnen soll“. Letzteres ist ein Irrtum. Die Qualität wird die gleiche bleiben; nur die Preise würden um die Steuersumme höher werden. Der praktischste Vorschlag, der gemacht wurde, ist der, daß die Steuer erhoben erhoben werden sojl für die Verkäufe an den Verbraucher auf Grund der Kasseneingänge unter Fortfall jeder Frei- und Feingehaltsgrenze, und zwar für alle W a r e n , wie sie im ordentlichen Geschäftsbetriebe eines Uhr machers und Juweliers geführt werden. Es ist nicht zu ver kennen, daß dadurch eine große Anzahl von Waren, die bei dem zuerst in Frage kommenden Steuervorschlage steuerfrei bleiben sollten, auch mit in den großen Steuertopf kommen; aber es ist zweckmäßiger, seiner Kundschaft nicht einzelne Gegenstände mit hohen Steuern zu verkaufen, sondern die
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