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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (30. August 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Bezugspreis für Deutschland und Österreich-Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark, jährlich 7.75 Mark vorauszahlbar. Bestellungen nimmt ferner jede Postansfall oder Buchhandlung zum Preise von 1.Ö0 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährlich 8,50 Mark vorauszahlbar Postscheck-Konto: 25Ö1 Berlin Bank-Konto: Disconto - Gesellschaft Depositen- Kasse Berlin, Lindenstrafce Nr. 3 Kriegsaufschlag 20% auf alle Preise Mutige /•Lefioy '^■LBragued.§ Lange erthinhT< Gs/tlei _ , ward Graham JfiBirffiom, äarnshaw Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 60 Pfg„ für Stellen-Angebote und-Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seile '(400 Zeilen zu je 60 Pfg.) wird mit 200 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischen nummern. Die einzelne Vollnummer kostet 35 Pfg., die Zwischennummer 15 Pfg. Probenummern auf Verlangen kostenfrei Fernsprecher: Ami Moritzplafz 123 96 bis 12399 Kriegsaufschlag 20% auf alle Preise Organ des Deutschen Uhrmacher^Bundes (E. V.) Herausgegeben von Carl Marfels, Berlin SW68, Neuenburger Straße 8 XLI. Jahrgang Berlin, 30. August 1917 Nummer 21 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Es sind abermals 3000 Liter Benzin zur Verteilung frei ge geben worden. Im Anschluß an die von uns bereits verteilten 4100 Liter beträgt also die Menge des zur Verteilung gelangten Benzins jeßt 7100 Liter. Die Arbeit der Verteilung dieser 3000 Liter hat in dankenswerter Weise die Arbeitsgemeinschaft im Uhrmacher’gewerbe übernommen. Anträge sind zu adres sieren: Arbeitsgemeinschaft im Uhrmachergewerbe, Leipzig, Thalsir. 2. Da aber auch diese Menge bei weitem den Bedarf nicht decken wird, so empfehlen wir den Herren Kollegen dringend, ihre Anträge sofort zu stellen. Änderung der Bestimmungen über die Wahlen zur Hand werkskammer. Nach § 103 a, Absaß 3 der Gewerbeordnung werden die Mitglieder der Handwerkskammer gewählt: 1. von den Handwerkerinnungen, welche im Bezirke der Handwerks kammer ihren Wohnsiß haben, aus der Zahl der Innungsmit glieder; 2. von denjenigen Gewerbevereinen und sonstigen Vereinigungen, welche die Förderung der gewerblichen Inter essen des Handwerks verfolgen, mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Handwerkern bestehen und im Bezirke der Handwerkskammer ihren Wohnsiß haben, aus der Zahl ihrer Mitglieder, soweit denselben nach den Bestimmungen dieses Geseßes die Wählbarkeit zusteht. Mitglieder, welche einer Innung angehören, aber nicht Handwerker sind, dürfen an der Wahl nicht beteiligt werden. Diese Fassung ist seinerzeit gewählt worden zu dem Zwecke, das wiedererwachende Innungsleben im Deutschen Reiche zu stärken. Ob das durch die Bevorzugung der Innungen bei den Wahlen zu den Handwerkskammern erreicht worden ist oder nicht, darüber sind die Anschauungen in den ver schiedensten Kreisen geteilt. Tatsache ist natürlich, daß bei dem jeßt üblichen Wahlverfahren viele Handwerker, die mehreren Innungen zugleich angehören, ihre Stimme doppelt oder drei fach in die Wagschale werfen können, während andere Hand werker, die vornehmlich an kleinen Orten wohnen, wo keine Innung und kein Gewerbeverein besteht, wohl zu den Kosten der Handwerkskammer beitragen müssen, aber kein Hand werkskammerwahlrecht besißen. Von verschiedenen Hand werkskammern wird mit Unierstüßung des Handwerks- und Gewerbekammertages in Hannover eine Änderung dieser Be stimmung dahin gehend erstrebt, daß künftig jeder HaTvJwerker ohne Rücksicht auf seine Zugehörigkeit zu einer Innung oder einem Handwerkerverein das Wahlrecht für die Handwerks kammer erlangt. Zweifellos werden diejenigen, denen durch die Neuordnung das Wahlrecht zuteil wird, diese Änderung freudigst begrüßen, während viele derjenigen, deren Einfluß auf die Handwerks kammer durch die Neuordnung beschränkt wird, die ange strebte Neuordnung der Dinge bekämpfen werden. Ob durch die Verleihung des Wahlrechtes zur Handwerks kammer an diejenigen Handwerker, die bisher den Hand werkerbestrebungen fern gestanden haben, deren Interesse am Zusammenschluß gefördert wird, kann niemand Voraus sagen. Diese Frage kann nur durch die praktischen Erfolge beantwortet werden. Nach unserer Auffassung kommt der Wahlrechtsfrage keine grundlegende Bedeutung zu. Die Frage der Änderung des Wahlrechtes kann aber insofern von wesentlicher Be deutung werden, weil damit gerechnet werden muß, daß bei einer einmal vorzunehmenden Änderung der Gewerbeordnung auch andere Fragen gleich mit angeschnitten werden, die viel leicht von größerem Einfluß auf das Gedeihen und die Ent wicklung des Handwerkes sind. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Garl Marfels
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