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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (20. Dezember 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Bezugspreis lür Deutschland und Österreich-Ungarn bei der Geschäfts stelle bestellt vierteljährlich 2 Mark, jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar, Bestellungen nimmt ferner jede Posl- anslalt oder ßuchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährl. 8,50 Mark vorauszahlbar Postscheck-Konto: 258t Berlin Bank-Konto: Disconto - Gesellschaft, Depositen-Kasse Berlin, Lindenslrajje 3 Kriegsaufschlag 20% auf olle Preise Qrtham BsrHioudi CSsmnr Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 60 Pfg„ für Stellen- Angebofe und -Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 60 Pfg.) wird mit 200 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Don nerstag wechselweise in Voll- und Zwischennummern. Die einzelne Vollnummer kostet 35 Pfg., die Zwischennummei 15 Pfg. Probenummern auf Verlangen kostenfrei Fernsprecher: Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 Kriegsaufschlag 20% auf alle Preise Organ des Deutschen Uhrmacher-'Bundes (E.V.) Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin SW68 Neuenburger Straße 8 XLI. Jahrgang Berlin, 20. Dezember 1917 Nummer 37 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten rnfseh®? O hrmache? Zur Kriegslage. Der von unsern Truppen in Flandern bei Cambrai errungene Erfolg ist troß heftigster Gegenangriffe der Engländer festgehalten worden. In Italien haben österreichisch-ungarische Truppen unter dem Befehl des Feldmarschalls Conrad von Hößendorff vom Gebirgsrande nach Süden einen tapferen Vorstoß gemacht, bei dem zwei bedeutende Bergbefestigungen, der Monte Meletta und der Monte Sisemol erstürmt wurden. Die Beute betrug abermals 20 000 Gefangene und 60 Geschüße; außerdem wurde hierdurch die Front, die eine große Beule aufwies, beinahe zu einer geraden Lime ausgeglichen, was für unsere Truppen äußerst günstig ist. Gleich zeitig sind zwei kühne Vorstöße zur See erfolgt, die die Tüchtigkeit und den Wagemut unserer Marine aufs neue beweisen. In einem erfolgreichen Gefechte didit an der nordöstlichen Küste Englands (vor der Tyne- Mündung) haben unsere leichten Seestreitkräfte am 12. Dezember zwei große Dampfer und zwei bewaffnete Patrouillen-Fahrzeuge ver senkt, ohne selbst irgend welche Verluste zu erleiden. Noch er folgreicher war der zweite Streifzug am gleichen Tage, wobei nur vier leichte deutsche Kriegsschiffe fast einen ganzen Geleitzug, nämlich sechs Dampfer, vier Bewachungsfahrzeuge und einen Zer störer versenkten, ohne selbst Verluste zu erleiden. Nur ein einziger englischer Zerstörer entkam schwer beschädigt in einen norwegischen Hafen. So sieht die englische Seeherrschaft aus! Hoffentlich tragen auch diese Vorfälle dazu bei, daß die Engländer „umlernen“. Ehe das nicht geschieht, ist an Friede trofe der Waffenruhe im Osten nicht zu denken! -* Für unsere Benzin-Verteilung laufen reichlich Aufträge ein. Leider müssen wir immer wieder feststellen, daß sehr viele Kollegen sich nidit an unsere deutlichen Bestimmungen halten. Sie bestellen ihr Benzin ganz einfach in gleicher Weise, wie sie etwa bei der Furniturenhandlung Uhrgläser, Pußhölzer und dergl. bestellen. Wir müssen deshalb wiederholt darum bitten, doch zu bedenken, daß wir keine Benzinfabrik oder Benzinhandlung betreiben, sondern uns selbst nach den Vorschriften richten müssen, die das Benzinwerk uns macht. Wer also seine Bestellung nicht genau nach den Seite 336 dieses Jahrganges festgelegten Bestimmungen einrichtet, kann kein Benzin erhalten. Die Verteilung wird voraus sichtlich in den ersten Tagen des Januar beendet werden. Mit Rück sicht auf die Beförderungsschwierigkeiten dürfte es allerdings bis zurAnkunft der Sendungen bei den Kollegen Ende Januar werden. Eine geringe Anzahl von Zehnliterkannen steht ausnahmsweise für kleine Orte, in denen sich zehn Kollegen zum gemeinsamen Bezug zusammen finden, zur Verfügung. Kleinere Orte mit weniger als zehn Kollegen wenden siebam besten! an den nachstgetegeneni Uhrmacherverein mit der Bitte, das auf die kleineren Orte entfallende Quantum bei der Haupt bestellung mit zu bestellen. Als selbstverständlich muß natürlich an gesehen werden, daß die Besteller kleinerer Mengen die erforder lichen Gefäße den Vereinen, die die Bestellung mit übernehmen, zur Verfügung stellen. Auf keinen Fall sind Kannen an die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes z u senden; denn das Benzin wird direkt vom Benzinwerk und nicht von der Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes be fördert. Der Betrag für das Benzin wird durch Nachnahme erhoben. Bestimmungen über Reklamationen. Das Kriegsersaß- und Arbeitsdepartement des Kriegsministeriums gibt folgenden Erlaß, der für eine große Anzahl von Kollegen von wesentlicher Bedeutung ist, bekannt. Die Ersaßverhältnisse zwingen dazu, dem Grundsaße wieder un bedingte Geltung zu verschaffen, daß alle Reklamationen unzulässig sind, sobald der Zurückgestellte im Besiß des Gestellungsbefehls ist, es sei denn, daß die Reklamationsanträge für den bisherigen Betrieb bereits vorher gestellt, aber noch nicht entschieden sind. Troßdem Reklamationsanträge bei der Einberufung schon früher im allgemeinen und grundsaßlich als unstatthaft bezeichnet wurden, kommen sie nachgewiesenermaßen sehr häufig vor. Die militärischen Dienststellen sind deshalb angewiesen worden, Vorsorge zu treffen, daß Reklamationen nach Empfang der Ge stellungsbefehle nur noch dann berücksichtigt werden, wenn in be sonderen Ausnahmefällen wirklich nachgewiesen wird, daß durch wesentliche Änderung der Verhältnisse, und zwar in allerleßter Zeit und in demselben Betriebe, eine bis dahin nicht erforderliche Re klamation bzw. Reklamationsverlängerung nötig geworden ist, so daß durch eine Einberufung schwerer und dauernder Schaden für die Kriegswirtschaft entstehen würde. Jedenfalls muß unter allen Um ständen verhütet werden, daß aus einem Betrieb für den Heeresdienst freigemachte Leute in anderen Betrieben Unterschlupf finden. Die militärischen Dienststellen sind angewiesen worden, dafür Sorge zu tragen, daß die Gestellungsbefehle in der Regel 14 Tage vor Ablauf der Zurückstellungsfrist und vor dem Einstellungstag in den Händen der Zurückgestellten sind. Die Einstellung der aus der Kriegswirtschaft freigegebenen Wehr pflichtigen erfolgt also künftig am Tage des Ablaufs der Zurück stellung. Von den vorstehenden Grundsäßen wird nur aus mili tärischen Gründen abgewichen. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes
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