Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (2. August 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
öezugspreis für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark, jährlich 7.75 Mark vorauszahlbar. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von t.ÖO Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährlich 6.50 Mark vorauszahlbar Postscheck-Konto: 25Ö1 Berlin Bank-Konto: Disconto - Gesellschaft Deposilcn- Kasse Berlin, Lindenstrafee Nr. 3 Kriegsaufschlag 20% auf alle Preise Mudga 'RLtftov AlBregu*-. Sch*'Hauern . en/ein Galilei puyaens _ tthard Graham nerrtson rBerfhoud Barnshaw Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 60 Pfg,, für Stellen-Angebote und-Gesuche die Zeile 50Pfg, Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 60 Pfg.) wird mit 200 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischen- nummern. Die einzelne Vollnummer kostet 35 P'g, die Zwischennummer 15 Pfg. Probenummern auf Verlangen kostenfrei Fernsprecher: Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 Kriegsaufschlag 20% auf alle Preise Organ des Deutschen Uhrmacher~Bundes (E. V.) Herausgegeben von Carl Marfels, Berlin SW68, Neuenburger Strafe 8 XLI. Jahrgang Berlin, 2. August 1917 Nummer 17 UHRMACHER RUND DEUTSCHER m Das Handelsabkommen mit der Schweiz ist abgelaufen, und die Vertreter beider Parteien treffen wieder zusammen, um die Bedingungen des nächsten Handelsabkommens festzuseßen. Welches Ergebnis die jeßt schwebenden Verhandlungen für eine neue Vereinbarung mit der Schweiz haben werden, lägt sich noch nicht voraussehen. Das aber steht fest, daß während der Dauer des ersten Handelsabkommens von der Riesenmenge Uhren (es sollten für 4 'A Millionen eingeführt werden), so gut wie gar nichts eingeführt worden ist. Angesichts dieser Tat sache wird mancher Kollege den kommenden Dingen mit be sonderem Zweifel begegnen. In den Gang der Dinge gestattet der an anderer Stelle in der vorliegenden Nummer veröffentlichte Artikel „Die Klippen des Handelsabkommens mit der Schweiz“ einen tiefen Einblick. Abermals tausend Liter Benzin frei gegeben, Dem Deut schen Uhrmacher-Bunde sind von der Behörde abermals 1000 Liter klares Benzin zur Verteilung an die Uhrmacher frei gegeben worden. Das Benzin kommt zu den bisher be kannten Bedingungen in den nächsten Tagen zur Verteilung. Bemerkt sei jedoch, daß das ganze Quantum fast vollkommen durch die seit langem vorliegenden Vorbestellungen vergeben ist. Wir empfehlen dringend, vor Aufgabe irgend einer Benzin bestellung die Versandbedingungen, die in Nr. 14 der Deut schen Uhrmacher-Zeitung zum Abdruck gekommen sind, zu lesen, da unvollkommene Bestellungen keine Erledigung finden können. Allen Zuschriften in der Benzinangelegenheit ist Rück porto beizufügen. — Ob weitere Benzinverteilungen möglich sein werden, ist sehr fraglich. Vorslands-Sißung. Am 27. Juli fand wieder eine Sißung des Vorstandes in den Räumen der Geschäftsstelle statt. Er schienen waren die Herren: Bergner, Hennings, Lünser, Marfels, Oppermann, Reimers, Uhr- land und Volkelt. Die Tagesordnung lautete: 1. Bericht über schwebende Fragen: a) der Stand der Uhreneinfuhr; b) die Kontingentierung an den Kleinuhrmacher; Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten c) Benzinverteilung; d) Korrespondierende Mitglieder; e) Aus gang der Beschwerde gegen die Entscheidung in der Straf sache gegen den Uhrmachergehilfen Hugo Wilczek in Beuthen. 2. Eingabe an den Reichstag in der Frage der Luxussteuer. Außer den vorgenannten Punkten stand noch eine weitere wichtige Angelegenheit auf der Tagesordnung, die eine um fangreiche Aussprache hervorrief, zur Veröffentlichung aber noch nicht reif ist. Mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit mußte jedoch die Beschlußfassung ausgeseßt werden. Die Angelegenheit soll in einer auf den 31. Juli angeseßten Sißung als einziger Punkt weiter behandelt werden. Zu Punkt 2 der Tagesordnung ist beschlossen worden, die gemeinsame Eingabe der Fachverbände zur Luxussteuerfrage, obwohl sie sich nicht vollkommen auf den vom Vorstande ein genommenen Standpunkt stellt, im Interesse eines einheit lichen Vorgehens zu unterzeichnen. Verbot der Herstellung echter Goldwaren für das Inland. Unsere Leser werden teilweise schon aus der Tagespresse er fahren haben, daß die gewerbliche Verarbeitung des Goldes weiterhin stark eingeschränkt worden ist. Die wichtigste der neuen Bestimmungen ist, daß die Herstellung aller echten Goldwaren einschließlich der Trauringe für den Bedarf des Inlandes nunmehr gänzlich verboten ist! Doublewaren dürfen nur noch in einem Feingehalt von 50 Tau sendteilen hergestellt werden. Echtes Gold von höchstens 14 Karat Feingehalt darf nur noch zu Einlagen in eiserne Trauringe verarbeitet werden. Diese Einlagen dürfen roh höchstens 0,9 g wiegen. Wer von der Reichsbank Gold erhält, darf es nur im eigenen Betriebe und für diejenigen Gegenstände verarbeiten, für die er es erhalten hat. Auch wenn er Gold aus anderen Quellen erhält, darf er es nur mit Zustimmung der Reichsbank verwenden. Im Auslande erworbenes Gold darf nur für die Herstellung von Ausfuhrwaren benußt werden. Die Reichs bank ist berechtigt, durch "Einsichtnahme in den Geschäftsgang der Betriebe die Durchführung der Bestimmungen zu über wachen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmngen schreitet die Reichsbank ein. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher - Bundes
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder