Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wichtige Beschlüsse der deutschen und schweizerischen Delegierten des Uhrenhandels
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 165
- ArtikelWichtige Beschlüsse der deutschen und schweizerischen ... 166
- ArtikelEintausendfünfhundert Liter Benzin 168
- ArtikelEine mysteriöse Uhr als Schaustück 169
- ArtikelDie mitlaufende Lünette 171
- ArtikelZugfeder und Stellung(Schluß zu Seite 150) 172
- ArtikelSprechsaal 174
- ArtikelVermischtes 176
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 177
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 178
- ArtikelBriefkasten 178
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 12 DEUTSCHE UHRMACHER-ZflTUNG 167 lung, der kaiserlich deutschen Gesandtschaft eingereicht und an den unter so großen Schwierigkeiten zustande gekommenen von derselben mit dem Bewilligungsvermerk an das schweize- Abmachungen nicht mehr rütteln solle; würde man neue Ver- rische Politische Departement, Handelsabteilung, möglichst handlungen zwischen den beiden Regierungen anregen und bald ausgefolgt. gegen Erwarten auch erreichen, so mügie darüber soviel Zeit Die Verteilung des Gesamtwertes auf die einzelnen In- verstreichen, dag weder der Schweiz noch Deutschland ge- dustrien soll in nachfolgendem Verhältnis erfolgen: t. Seiden- dient sein werde. Der Schreiber dieser Zeilen schloß sich waren aller Art 35 Prozent; 2. Stickereien aller Art 30 Pro- dieser Meinung an und riet den Beteiligten, es bei den ge- zent; 3. Uhren aller Art 25 Prozent; 4. Verschiedenes troffenen Abmachungen bewenden zu lassen; man könne ja 10 Prozent — total tOO Prozent. Die Verteilung auf die Waren- bei der Erneuerung des Wirtschaftsabkommens darauf hin- kaiegorien 1 bis 3 innerhalb der einzelnen Industrien wird mit wirken, dag die silbernen Uhren und die billigen goldenen der Vertretung der deutschen Industrie und den durch das Poli- bei dem zugelassenen Höchstpreise von 40 Frank kann es sich tische Departement bezeichneien Vertretern der schweizerischen ja auch bei den legieren nur um Uhren handeln, bei denen Industrie geregelt werden. der Materialwert eine untergeordnete Rolle spielt — besser Deutschland ist berechtigt, die Einfuhr abschneiden als bisher, von silbernen, goldenen, vergoldeten, plat- Nachdem die Aussprache allseitig die Erkenntnis gezeitigt tierten, gallonnierten Uhren abzulehnen, hatte, daß an den festgesegten Verhältniszahlen nichts mehr sofern der Wert von 40 Frank das Stück und zu ändern sei, wurde in eine Beratung eingetreten, in welcher der Gesamtwert der zur Einfuhr zugelassenen Weise die gestattete Einfuhrsumme von 1 125 000 Frank auf Uhren ein Viertel des Uhrenkontingentes die silbernen und goldenen Uhren zu verteilen sei Nach län- von 25 Prozent übersteigt. Deutschland ist gerer Aussprache einigte man ■ sich dahin, dag silberne nicht v e r p f 1 i c h t e t, E i n f u h r b e w i 11 i g u n g e n z u - Uhren in den Monaten Mai, Juni und Juli zu gunsten deutscher Empfänger zu erteilen, sammen für 750000 Frank, und goldene, plat- die nicht schon vor dem Kriege den Uhren- tierte und vergoldete in der gleichen Zeit handel i g Deutschland betrieben hatten. Im für 375000 Frank eingeführt werden dürfen, übrigen steht Deutschland das Ablehnungsrecht zu für Waren, Es wurden ferner folgende Vereinbarungen getroffen: Als deren Einfuhr bereits vor dem Erlag des allgemeinen Einfuhr- Bezieher sollen nur die Mitglieder des Deutschen Uhrenhandels verbotes vom 16. Januar 1917 verboten war. Die Schweiz ver- verbandes berücksichtigt werden. Die Verteilung der Liefe- pflichtet sich, beim schweizerischen Politischen Departement, rungen unter die Schweizer Fabrikanten soll durch die schwei- Handelsabteilung, einlaufende Einfuhrgesuche ohne Rücksicht zerische Handelskammer in La Chaux-de-Fonds erfolgen, darauf an die deutsche Gesandtschaft weiterzuleiten, ob die Bis zur festgesetzten Kontingentierung soll Herr Mischke das Waren schon bezahlt sind oder nicht.“ — Recht haben, die einlaufenden Ausfuhrgesuche entsprechend Für die beiden Parteien handelte es sich nun in der Haupt- zu reduzieren; die Schweizer Uhrenfabrikanten sind ermächtigt, sache darum, festzusegen, in welcher Weise das für die Uhren- zur Ausübung der Kontrolle einen Vertrauensmann zu bestellen, ausfuhr bewilligte Kontingent von 4'A Millionen Frank für die Die erteilten Ausfuhrbewilligungen bleiben zwei Monate in Monate Mai, Juni und Juli auf die einzelnen Uhrensorten Me- Giltigkeit, wenn auch inzwischen das jegige Abkommen abge- tall, Silber und Gold verteilt werden solle. laufen sein sollte. Damit war die Tagesordnung erschöpft. Herr Mischke wies darauf hin, dag die beiderseitigen Und nun noch ein Wort über den Verlauf der interessanten Regierungen sich erst nach recht schwierigen Vorverhandlungen Tagung. Zunächst berührte es sehr angenehm, dag die Ver- wie folgt geeinigt hätten: Für 75 % der bewilligten Einfuhr- handlungen trog der zweifellos vorhandenen grogen Inter summe sollten Metall-Uhren eingeführt werden und für die essengegensäge der einzelnen Fabrikantengruppen auger- restlichen 25% silberne, goldene, plattierte, vergoldete und ordentlich kordial und verbindlich geführt wurden. Auch war gallonnierie Uhren. von irgend einer Beschränkung, sich einer bestimmten Sprache Mit dieser Abmachung konnten sich die schweizerischen zu bedienen, Abstand genommen worden; die Redner konnten Delegierten zunächst gar nicht befreunden; man fand, dag das sich also entweder der deutschen oder der französischen Abkommen, nach dem der hohe Betrag von 3 375 000 Frank in Sprache bedienen. Metalluhren und nur 1 125 000 Frank in goldenen, silbernen, Zum Schlug möchten wir allen Uhrengrossisten in ihrem plattierten, vergoldeten und gallonnierten Uhren zur Ausfuhr eigensten Interesse anraten, dem neuen Uhrenhandelsverbande zugelassen würden, weder deif Interessen der Schweizer Fa- (Berlin SW 19, Kommandantenstr. 77/78) baldigst als Mitglied brikanten, noch denjenigen der deutschen Abnehmer entspreche, beizutreten; diesem Verbände sind zweifellos groge Befug- und wir glauben, diese Anschauung nicht glattweg als unzu- nisse eingeräumt, und er dürfte in der Lage sein, dem legitimen treffend bezeichnen zu dürfen. Augenscheinlich ging man von Uhrenhandel wichtige Dienste zu leisten. Der raschen Ab deutscher Seite von der Anschauung aus, jede Uhr in einem Wickelung der Einfuhrgesuche wird es sehr förderlich sein, Gehäuse aus Edelmetall sei ein Luxusgegenstand. Da man wenn nicht — in der Annahme, dag ja doch Abstriche erfolgen nun, um unsere Währung nicht zu verschlechtern, die Einfuhr — zu hohe Ausfuhrgesuche eingereicht werden; dies erschwert von Luxuswaren zugunsten notwendiger Gebrauchsgüter mög- nur die Erledigung, und wie überaus angestrengt die Leiter liehst unterbinden müsse, so müsse man auch die Einfuhr von dieses Ressorts, die Herren Assessor L i p p e r t und Karl goldenen und silbernen Uhren so niedrig halten wie möglich. Mischke, zu arbeiten haben, mag der Leser daraus ersehen, Auf goldene Uhren mag diese Argumentation auch zutreffen, dag allein in den legten acht Tagen des Mai zweitausend weniger aber auf silberne. Bei dem verhältnismägig geringen Ausfuhrgesuche eingegangen sind. Man braucht sich Materialwerte der silbernen Gehäuse ist die Preisdifferenz zwi- nur vorzustellen, welche Fülle von Arbeit diese Eingänge einer sehen silbernen und Metall-Uhren bei gleicher Qualität des einzigen Woche mit sich bringen, wie die Berechtigung jedes Uhrwerks recht unerheblich, umsomehr als die heutigen Metall- einzelnen Antragstellers .nachzuprüfen und die Warengattungen gehäuse durchweg aus Eisen hergestellt sind und sich in der jedes einzelnen Antrages auszusondern sind, um zu erkennen, Fabrikation oft fast ebenso teuer stellen wie silberne. dag es sich hier um die Bewältigung einer gewaltigen Aufgabe Bezüglich dieser Einwände der schweizerischen Delegierten handelt; sie den leitenden Persönlichkeiten zu erleichtern, wurde deutscherseits mit Recht darauf hingewiesen, dag man dürfte im Interesse des ganzen Faches liegen. b
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder