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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (26. Juli 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 209
- ArtikelChronometer-Prüfungen bei der französischen, englischen und ... 210
- ArtikelZum Versagen der Taschenuhr-Einfuhr aus der Schweiz 215
- ArtikelAus der Werkstatt 215
- ArtikelVermischtes 216
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 217
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 218
- ArtikelBriefkasten 218
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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I Bezugspreis für Deutschland und Österreich-Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark, jährlich 7.75 Mark vorauszahlbar. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1.80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährlich 8.50 Mark vorauszahlbar Postscheck-Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: Disconto-Gesellschaft Deposiien- Kasse Berlin, Lindenslrafee Nr. 3 Krieosaufschlag 20% auf alle Preise SchwiJguifl* * »d.Lange JIEiM® farrhon ZBarthoud tarnshaw Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 60 Pfg„ für Slellen-Angebole und-Gesuche die Zeile 50Pfg. Die ganze Seile (400 Zeilen zu ie 60 Pfg.) wird mit 200 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erschein! an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischen nummern. Die einzelne Vollnummer kostet 35 PIg, die Zwischennummer 15 Pfg. Probenummern aut Verlangen kostenfrei Pernsprecher: Amt Morilzplatz 12396 bis 123 99 Kriegsoufschlag 20% auf alle Preise Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes (E. V.) Herausgegeben von Carl Marfels, Berlin SW68, Neuenburger Straße 8 XLI. Jahrgang Berlin, 26. Juli 1917 Nummer 16 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten eoifselheF Ohrmaeher Der Ruf nach Taschenuhren. Eine kurze Spanne ging der Uhrenverkauf froß der Einfuhrsperre ohne wesentliche Störung weiter. Jeßt aber, nachdem die Lager auch der Wiederverkäufer ausverkauft sind, ertönt gar mächtig der Ruf nach Taschen uhren, und in großer Zahl wenden sich die Kollegen, die von ihren Grossisten keine Uhren erhalten können, sowohl in Hilfe rufen als auch in geharnischten Beschwerden an den Deutschen Uhrmacher-Bund, daß er Hilfe schaffe. Wir sehen uns deshalb genötigt, zu erklären, daß wir unsererseits alles getan haben, was die Einfuhr von Taschen uhren zu fördern geeignet ist. Daß dennoch die Einfuhr von Taschenuhren unterbunden bleibt, ist in den allgemeinen Kriegs verhältnissen begründet. Wir müssen uns eben mit den Er schwernissen, die der Krieg uns auferlegt, abzufinden wissen; so schwer dadurch auch der Einzelne getroffen wird. Vor läufig kommen keine Uhren herein. Wir sind auch leider nicht in der Lage, angeben zu können, wann voraussichtlich die Ein fuhr beginnt. An dieser Tatsache vermögen alle Klagen gegen die Grossisten, alle mündlichen und schriftlichen Proteste bei den Großhandlungen und selbst in den Vereinssißungen nichts zu ändern. Derartige Beschwerden belasten nur zwecklos die kostbare Zeit der Kollegen und vergrößern deren Porto- Unkoslen. Sobald mit der Einfuhr begonnen wird, erhalten die Kollegen durch die Deutsche Uhrmacher-Zeitung Nachricht. Der Verkauf von Goldwaren in Gefangenenlagern. Wir hatten sofort nach Erlaß der Bestimmung, daß Goldwaren nicht an Kriegsgefangene verkauft werden dürfen, in einer Eingabe an das Kriegsministerium um genaue Feststellung des Begriffes „Goldwaren“ gebeten und darauf folgenden Bescheid erhalten. „Der Verkauf echter Goldwaren aller Art an Kriegsgefangene kann nicht gestattet werden. Zweifelsohne rechnen auch die Goldgehäuse der Uhren zu diesen nicht zu verkaufenden Waren. Hingegen sind Bedenken gegen den Verkauf von nur ganz leicht vergoldeten — nicht goldplattierten — Gegenständen nicht geltend zu machen, soweit es sich um vorhandene, nicht um neu herzustellende Vorräte handelt.“ Kürzlich hat sich nun die Zwangsinnung zu Magdeburg an das Stellvertretende Generalkommando des IV. Armeekorps gewandt und ebenfalls um Entscheidung gebeten, was unter dem Begriff „Goldwaren" zu verstehen sei. Das Stellvertretende Generalkommando zu Magdeburg hat nun die Frage nicht selbständig entschieden, sondern sich ebenfalls an das Kriegsministerium gewandt. In seiner Antwort beruft sich das Kriegsministerium auf den seinerzeit in einem Schreiben an den Deutschen Uhrmacher- Bund festgelegten Erlaß, den wir, da er also heute noch volle Giltigkeit besifet, vorstehend zum Abdrude gebracht haben. Uhrenausfuhr-Bewilligung der Schweiz — für die Entente- Länder. Die schweizerischen Zollbehörden sind angewiesen worden, bis auf weiteres Uhrensendungen aller Art einschließ lich Furnituren (Nr. 925 bis 936 der für die Ausfuhr verbotenen Waren) nach den Entente-Ländern, ihren Kolonien und den Ländern ihrer Verbündeten ohne allgemeine oder be sondere Ermächtigung zuzulassen, sofern diese Sendungen nicht durch das Gebiet ejer Mittelmächte geleitet werden. Die Beschaffung von Spiritus für technische Zwecke. Der Mangel an Spiritus hat viele Kollegen veranlaßt — wahrschein lich, weil der Bund in der Lage war, Benzin zu beschaffen —, auch die Besorgung von Spiritus von der Geschäftsstelle des Bundes zu fordern. Wir empfehlen den Herren Kollegen, sich wegen der Beschaffung von Spiritus immer nur an die Handwerkskammern ihres Bezirks zu wenden. Ob sich ausnahmslos alle Handwerkskammern mit der Spiritus beschaffung befassen, konnten wir leider nicht erfahren. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Carl Marfels
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