Suche löschen...
Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 36.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-192901002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- im Original fehlen viele Seiten
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (19. Januar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 36.1929 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1929) 21
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1929) 37
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1929) 57
- ArtikelAnregungen bei Geschäftsschwierigkeiten 57
- ArtikelPariser Brief 58
- ArtikelVom Werktisch 59
- ArtikelWerkzeuge für die Ankerarbeit in den Fabriken 59
- ArtikelZum 60. Geburtstag Prof. R. Rücklins 60
- ArtikelBunte Blätter (Fortsetzung zu Seite 29) 60
- ArtikelDie Werbestelle des Uhrmachers 63
- ArtikelAus der Optik 66
- ArtikelWirtschaftliches 66
- ArtikelVerschiedenes 67
- ArtikelBüchertisch 68
- ArtikelPersonalien 69
- ArtikelHandels-Nachrichten 69
- ArtikelAus dem Vereinsleben 69
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ... 71
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1929) 73
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1929) 95
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1929) 113
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1929) 133
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1929) 149
- AusgabeNr. 10 (2. März 1929) 169
- AusgabeNr. 11 (9. März 1929) 185
- AusgabeNr. 12 (16. März 1929) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1929) 221
- AusgabeNr. 14 (1. April 1929) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1929) 257
- AusgabeNr. 16 (13. April 1929) 277
- AusgabeNr. 17 (20. April 1929) 293
- AusgabeNr. 18 (27. April 1929) 313
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1929) 331
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1929) 351
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1929) 365
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1929) 385
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1929) 401
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1929) 423
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1929) 439
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1929) 461
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1929) 485
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1929) 507
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1929) 523
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1929) 543
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1929) 559
- AusgabeNr. 32 (3. August 1929) 579
- AusgabeNr. 33 (10. August 1929) 595
- AusgabeNr. 34 (17. August 1929) 615
- AusgabeNr. 35 (24. August 1929) 631
- AusgabeNr. 36 (31. August 1929) 651
- AusgabeNr. 37 (7. September 1929) 667
- AusgabeNr. 38 (14. September 1929) 687
- AusgabeNr. 39 (21. September 1929) 703
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1929) 723
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1929) 739
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1929) 759
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1929) 775
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1929) 797
- AusgabeNr. 45 (2. November 1929) 813
- AusgabeNr. 46 (9. November 1929) 833
- AusgabeNr. 47 (16. November 1929) 851
- AusgabeNr. 48 (23. November 1929) 871
- AusgabeNr. 49 (30. November 1929) 889
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1929) 911
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1929) 931
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1929) 953
- BandBand 36.1929 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Verantwortlich für den Inhalt: der Verbandsdirektor des Zentralverbandes der Dentschen Uhrmacher, W. R5nlg, Halle a. d. Saale Nummer 4 Halle a. d. Saale 19. Januar 1929 Bevorstehende Änderung der Gewerbeordnung und des Wettbewerbsgeseßes. 1. Der Reichswirtscbaftsminister hat dem vorläufigen Reicbswirtschaftsrat den Entwurf eines Geseßes zur Änderung der Titel II bis V der Gewerbeordnung nebst Begründung zur Begutachtung vorgelegt. Der Entwurf lehnt die zahlreichen Anträge auf Ausdehnung der Verbotsliste des §55 größtenteils ab, so insbesondere seine Erstreckung auf Großuhren. In der Begründung wird hierzu folgendes ausgeführt: „ . . . Der Entwurf hat ferner den auf Schaffung der Gewerbeordnung unzweideutig ausgesprochenen und in allen bisherigen Novellen festgehaltenen Standpunkt beibehalten, daß die Gewerbefreiheit grundsäßlich für alle Arten des Gewerbebetriebes gilt, einerlei, ob es sich um einen stehen den Gewerbebetrieb oder einen Gewerbebetrieb im Umher ziehen handelt. Auch hierbei ging der Entwurf davon aus, daß einseitige Durchbrechungen der Gewerbefreiheit zum Nachteil des Wandergewerbes nicht schon etwa durch einen für das stehende Gewerbe vielleicht besonders fühlbaren, aber deshalb noch nicht unlauteren Wettbewerb, sondern nur das öffentliche Interesse gerechtfertigt werden können . . . Der Entwurf lehnt deshalb die zahlreichen Anträge auf Ausdehnung der Verbots liste des § 56 größtenteils ab. Auch der für eine Erweiterung der Verbotsliste vielfach geltend gemachte Schuß des Publi kums vor Übervorteilungen kann an und für sich unter dem Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses ein Verbot nicht recht- fertigen, weil es nicht zur Aufgabe der Gewerbepolizei gehört, das Publikum vor den Folgen eigener Unvorsichtigkeit beim Warenkauf zu schüßen. Dagegen sieht der Entwurf entsprechend unseren vielfachen Anregungen bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (wenn auch mit anderer Begründung) eine Änderung der Gewerbe ordnung in dem Sinne vor, daß vom Gewerbebetrieb im Um herziehen das „Feilhalten von Wanderlagern in Gast- und Schankwirtschaften ausgeschlossen wird.“ Die Begründung oe- merkt hierzu folgendes: „Das Feilbieten von Wanderlagern, d. h. das vorübergehende Feilbieten von Waren an jedermann . . . in Gast- und Schankwirtschaften, hat im Verlauf der leßten Jahre stark überhand genommen. Die Klagen der ortsansäs sigen Gewerbetreibenden über den ihnen durch diese Art des Wandergewerbes entstehenden Wettbewerb sind verständlich, vermögen aber das vorgeschlagene Verbot an sich noch nicht zu rechtfertigen. Ein Verbot solcher Wanderlager erscheint in dessen unter einem anderen Gesichtspunkte geboten und ge rechtfertigt. Es kann nicht gebilligt werden, wenn Gewerbe treibende, die ihren Gewerbebetrieb außerhalb des Sißes ihrer gewerblichen Niederlassung oder ihres Wohnsißes ausüben, die Gelegenheit benußen, durch Feilhalten ihrer Waren in einer Schankstätte die Kauflust der Verbraucher, insbesondere in den Landgemeinden, durch die hier gegebene Verbindung von Ver kaufsstelle und Alkoholausschank anzureizen. Darin liegt nicht nur eine unter dem Gesichtspunkte der Bekämpfung des Alko- holmißbrauches unerwünschte Verbindung verschiedenartiger Interessen, sondern auch die volkswirtschaftlich nicht erwünschte künstliche Schaffung eines Marktes an einer Statte, die grund- säßlich nicht für den Warenverkehr zwischen Erzeuger oder Händler auf der einen und dem Verbraucher auf der anderen Seite geeignet ist.“ 2. Von Abgeordneten der Wirtschaftspartei ist im Reichstag ein Geseß zur Bekämpfung des Zugabeunwesens und zur Regelung der Rabattgewährung eingebracht worden. Der Ent wurf hat folgenden Wortlaut: 1. J9as Reichsgeseß gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 19j9 (Reichsgeseßbiatt S. 499) erhält in § 6 in drei neuen Absäßen (Abs. 2 bis 4) nachstehende Ergänzung: (Abs. 2). Verboten ist, durch solche Ankündigung von Zu gaben in Waren oder durch Angebot von sonstigen Vorteilen irgendwelcher Art, die im ordentlichen Geschäfts- und Waren verkehr nicht ohne Erhöhung des regulären Verkaufspreises ge währt werden können, zum Kauf oder Bezug von Waren an zulocken. Als Zugaben anzusehen sind auch Waren, die zu einem offenbar unter dem verkehrsüblichen Handelswert liegen den Preise angeboten oder zum Verkauf gestellt werden. (Abs. 3). Auf ein ihm beim Kauf angebotenes Geschenk kann der Käufer verzichten; er hat dann Anspruch auf den Bar wert, der auf der als Geschenk angebotenen Ware deutlich sichtbar vermerkt sein muß. (Abs. 4). Als Zugaben gelten nicht Waren oder Gegen stände, die zum Preise der Ware, auf welche sie als Zugabe angeboten oder verabfolgt werden, in keinem Verhältnis stehen und die gleichzeitig durch Wort, Bild, Schrift, Zeichen oder Form, die ohne Veränderung des Charakters des Gegenstandes nicht beseitigt werden können, den offensichtlichen Werbege danken unverkennbar in Erscheinung treten lassen. (Abs. 5) (bisheriger Abs. 2). Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in Abs. 1 bis 4 werden mit Geldstrate bis zu 500 RM oder mit Haft bestraft.“ 2. „In das Geseß gegen den unlauteren Wettbewerb werden als § 10a nachstehende Bestimmungen aufgenommen: § 10a Wer bei dem Verkauf von Waren oder anderen gewerb lichen Leistungen Anweisungen auf geldliche Leistungen (Rabattmarken u. dgl.) verabfolgt, ist gehalten, auf ihnen den Teilbetrag in Geld anzugeben, der dem Teil der angebotenen oder angewiesenen Nebenleistung entspricht. Rabatte dürfen nur in Form von Preisnachlässen mittels An weisung auf geldliche Leistung oder durch sofortigen Preis abschlag beim Abschluß des Kaufgeschältes gewährt werden. Jede Anweisung auf geldliche Leistung ist von dem Aus steller oder seinem Beauftragten innerhalb der geseßlichen Ver jährungsfrist der Kaufpreisforderung zu dem vollen angegebenen Einzelbetrag in bar einzulösen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in Abs. 1 bis 3 werden mit Geldstrafe bis zu 500 RM oder mit Haft bestraft.“ Die rentable und rationelle Führung eines Uhren geschäftes. Wie wir bereits in Nr. 1 mitteiiten, beabsichtigen wir, in der Woche vom 4. bis 9. Februar in Thüringen einen Kursus über die richtige und rentable Führung eines Uhren geschäftes abzuhalten. Geäußerten Wünschen entgegenkom mend, haben wir den Versuch gemacht, den Kursus in einer besser erreichbaren Stadt — vorgesehen ist Friedrichroda — abzuhalten. Wir wollen dadurch den Teilnehmern gleichzeitig den Besuch des schönen Thüringer Waides ermöglichen und ihnen neben der geforderten Arbeit auch Erholung für Körper und Geist verschalten. Erstmalig kann in diesem Kursus das Material verwertet werden, das durch die Wirischaftsuntersuchungen verschiedener Uhrenbetriebe gewonnen wurde. Damit ist uns die Möglich keit gegeben, noch mehr als bisher die praktischen Bedürtmsse zu berücksichtigen. Es kann somit den Teilnehmern versprochen werden, daß sie wertvolle Anregungen tür die Führung ihres Geschäftes erhalten werden, wie sie bisher in keinem Kursus geboten wurden. Gerade unsere Hauptkurse sind besonders für die Teilnehmer wertvoll, weil natürlich in der Zeit von acht Tagen mehr geboten werden kann als in vier Tagen, weil im Laufe einer Woche die Eindrücke vertieft werden können und weil den Teilnehmern durch das enge persönliche Zusammen leben auch die Möglichkeit geboten ist, untereinander Erfah rungen auszutauschen und das Gehörte zu verarbeiten. Das Programm für diesen Kursus ist sehr reichhaltig aufgesteiit, weil wir alle die Wünsche berücksichtigen konnten, die bisher von früheren Kursusteilnehmern geäußert wurden. Als Vor tragsfolge ist vorgesehen: 1. Einleitung und Zielseßung; 2. Die notwendigen Eigenschaften des Verkäufers; 3. Der Verkäufer und seine Aufgaben für den Kundendienst; 4. Die Ausbildung zur Persönlichkeit; 5. Menschenkenntnis; 6. Die verschiedenen Kundentypen; 7. Die Einrede; 8. Der Abschluß des Verkaufs; 9. Das Verkaufsgespräch; 10. Das Vorlegen der Ware; 11. Die Behandlung der Kunden nach dem Kauf; 12. Erledigung von Reklamationen; 13. Reparaturwerkstatt und Laden in ihrer Wechselwirkung; 14. Die Rentabilität des Geschäftes; Nr. 4. 1929 • Die Uhrmacher- Woche 71
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder