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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 51.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (19. März 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Befugnisse des Uhrmachers in seinem Gewerbebetriebe und ihre Grenzen
- Autor
- Boerne
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 51.1927 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1927) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1927) 37
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1927) 53
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1927) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1927) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1927) 113
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1927) 131
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1927) 151
- AusgabeNr. 10 (5. März 1927) 173
- AusgabeNr. 11 (12. März 1927) 193
- AusgabeNr. 12 (19. März 1927) 211
- ArtikelDie Befugnisse des Uhrmachers in seinem Gewerbebetriebe und ihre ... 211
- ArtikelDie Uhrmacherschullehre an der Deutschen Uhrmacherschule ... 213
- ArtikelWie groß sind Stromstärke und Widerstand? 215
- ArtikelDie ältesten deutschen Goldschmiede-Porträts 217
- ArtikelDas Ohrlochstechen 220
- ArtikelEine Musikuhr im Stile Louis XVI. 220
- ArtikelSprechsaal 221
- ArtikelVermischtes 223
- ArtikelHandels-Nachrichten 224
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 226
- ArtikelBriefkasten 229
- ArtikelPatent-Nachrichten 229
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 230
- AusgabeNr. 13 (26. März 1927) 231
- AusgabeNr. 14 (2. April 1927) 251
- AusgabeNr. 15 (9. April 1927) 269
- AusgabeNr. 16 (16. April 1927) 285
- AusgabeNr. 17 (23. April 1927) 309
- AusgabeNr. 18 (30. April 1927) 325
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1927) 345
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1927) 365
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1927) 387
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1927) 405
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1927) 423
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1927) 439
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1927) 457
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1927) 487
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1927) 507
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1927) 531
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1927) 553
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1927) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1927) 589
- AusgabeNr. 32 (6. August 1927) 605
- AusgabeNr. 33 (13. August 1927) 627
- AusgabeNr. 34 (20. August 1927) 643
- AusgabeNr. 35 (27. August 1927) 661
- AusgabeNr. 36 (3. September 1927) 681
- AusgabeNr. 37 (10. September 1927) 701
- AusgabeNr. 38 (17. September 1927) 721
- AusgabeNr. 39 (24. September 1927) 743
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1927) 761
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1927) 779
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1927) 797
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1927) 815
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1927) 833
- AusgabeNr. 45 (5. November 1927) 851
- AusgabeNr. 46 (12. November 1927) 869
- AusgabeNr. 47 (19. November 1927) 889
- AusgabeNr. 48 (26. November 1927) 907
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1927) 927
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1927) 947
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1927) 965
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1927) 983
- BandBand 51.1927 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,50 RM, unter Streifband 1,85 RM. Für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoerrnäfeigungen bestehen. Jahres- bezugspreis 25,— R>1 in Landeswährung (6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.). • Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. Bestellungen an die Geschäftsstelle erbeten. isj7ge t/SAM/c SfdrfJbf/trr JCrtBxy S" 0ter7er tSrzvsser VScftoft, Rfolun CuUlti Ä*ms»tv TKHuAat FUnVtou4 i Xtnold iiiiinH Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 RM. für Stellen - Angebote und -Gesuche 0,15 RM. Die ganze Seite wird mit 225,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: GrundpreisXMultiplikator 1,5 RM). Postscheck - Konto Berlin 2581 Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7684 U hcea- Edelmetall- und Sctirauckcnace a- Mackt Nr. 12, Jahrgang 51 Berlin C 2, Breite Straße 8-9 19. März 1927 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen vorbehalfen / Nachdruck verboten Die Befugnisse des Uhrmachers in seinem Gewerbebetriebe und ihre Grenzen Von Justizraf Dr. Boerne Es gibt drei Arten gewerblicher Betäti gung für den Uhrmacher: 1. den Ankauf nebst dem Auf suchen von Gelegenheiten zum Ankauf von Waren, die im Gewerbe Verwendung finden, 2. den Verkauf und das Aufsuchen von Bestellungen auf solche Waren, 3. Uhrmacherarbeiten, in der Gewerbeordnung gewerbliche Leistungen genannt, das Anbieten solcher Leistungen und das Aufsuchen von Bestellungen darauf. Wer die Uhrmacherei als stehendes Gewerbe, d. h. unter Benutzung eines dazu bestimmten Raumes be treibt, muß dem Gemeindevorstand Anzeige machen. Wer sich auf den Gemeindebezirk seiner gewerblichen Niederlassung beschränken will, hat seinen gewerbepoli zeilichen Verpflichtungen mit der Anzeige genügt. Ein Erlaubnisschein, eine Legitimationskarte, Konzession oder dergleichen ist nicht nötig. Wer aber auch außerhalb dieses Gemeindebezirkes sich betätigen will, muß ent weder eine Legitimationskarte nach § 44 oder einen Wandergewerbeschein nach § 55 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich haben. Ob er das eine oder das andere braucht, hängt davon ab, wie er außerhalb seines Gemeindebezirkes das Gewerbe zu betreiben gedenkt. Danach ergibt sich folgende Übersicht: I. An - und Verkauf A. Innerhalb seinesGemeindebezirkes ist der Uhrmacher berechtigt zum An- und Verkauf von und bei Händlern, Gewerbetreibenden oder Privaten nach Belieben. Er darf also von wem er will und wo er will kaufen und an wen er will verkaufen, auch von und an Privatpersonen, die ihn nicht zu sich bestellt haben; er darf, wo und wie er will, Geschäfte suchen, auch Waren mitführen, zum Kauf vorlegen und die angebotenen Stücke verkaufen. Zu all dem darf der Uhrmacher Reisende annehmen und beschäftigen. B. Außerhalb seines Gemeindebezirkes: 1. Will der Uhrmacher nur bei Kaufleuten oder in öffent lichen Verkaufsstellen einkaufen oder verkaufen oder mit Privatleuten, die ihn zu sich bestellt haben, solche Geschäfte abschließen, so genügt eine Legitimationskarte. Das gleiche gilt, wenn er sich dabei durch Reisende ver treten läßt. 2. Will der Uhrmacher aber auch an Private verkaufen oder bei solchen einkaufen, die ihn nicht zu sich bestellt haben, so gilt dies als Gewerbe im Umher ziehen. Er darf dies nur dann, wenn er im Besitze eines Wandergewerbescheines ist. Zur Ergänzung der unter A und B dargelegten allgemeinen Vorschriften ist noch folgendes zu be merken: a) Beim Verkauf außerhalb des Gemeindebezirks (oben B 1) mit Legitimationskarte darf der Gewerbe treibende nicht die Ware selber (wie im Fall A), son dern nur Proben und Muster mit sich führen. Führt er die Ware selbst mit, so liegt Wandergewerbe vor. Eine Ausnahme gilt nach der Bundesratsverordnung vom 27. November 1893; danach dürfen Taschenuhren vom Uhrmacher oder seinem Reisenden zum Verkaufe an Händler mitgeführt werden, wenn es sich um solche Taschenuhren handelt, die übungsgemäß an die Wieder verkäufer nur im Stück abgesetzt werden. Das nämliche muß auch für Armbanduhren gelten, obwohl sie in der Verordnung nicht genannt sind, denn das ist nur des halb unterblieben, weil sie im Jahre 1893 noch nicht oder nur in ganz verschwindend kleiner Zahl hergestellt wur den. Die Verordnung muß nach ihrem Sinn und Zweck auf Armbanduhren ausgedehnt werden. b) Wandergewerbescheine gibt es für Taschenuhren, Gegenstände aus Gold und Silber, Bruchgold und Bruch silber, Schmucksachen, Bijouterien, Brillen und optische
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