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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 55.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19310000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (31. Oktober 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien u. Sonstiges
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher (Einheitsverband)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 55.1931 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1931) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1931) 17
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1931) 27
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1931) 43
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1931) 59
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1931) 77
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1931) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1931) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1931) 125
- AusgabeNr. 10 (7. März 1931) 141
- AusgabeNr. 11 (14. März 1931) 149
- AusgabeNr. 12 (21. März 1931) 165
- AusgabeNr. 13 (28. März 1931) 179
- AusgabeNr. 14 (4. April 1931) 195
- AusgabeNr. 15 (11. April 1931) 211
- AusgabeNr. 16 (18. April 1931) 225
- AusgabeNr. 17 (25. April 1931) 241
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1931) 255
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1931) 271
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1931) 285
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1931) 293
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1931) 307
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1931) 323
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1931) 337
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1931) 357
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1931) 375
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1931) 391
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1931) 403
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1931) 417
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1931) 437
- AusgabeNr. 31 (1. August 1931) 453
- AusgabeNr. 32 (8. August 1931) 469
- AusgabeNr. 33 (15. August 1931) 481
- AusgabeNr. 34 (22. August 1931) 493
- AusgabeNr. 35 (29. August 1931) 505
- AusgabeNr. 36 (5. September 1931) 517
- AusgabeNr. 37 (12. September 1931) 527
- AusgabeNr. 38 (19. September 1931) 539
- AusgabeNr. 39 (26. September 1931) 553
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1931) 569
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1931) 585
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1931) 603
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1931) 617
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1931) 629
- ArtikelArmbanduhr und Mode (Schluß zu Seite 592) 629
- ArtikelWie gestalte ich meine Arbeit gewinnbringend? 630
- ArtikelSelbstschutz gegen Überfall und Beraubung 631
- ArtikelDie deutsche Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie 632
- ArtikelKollegialität! 634
- ArtikelSprechsaal 635
- ArtikelVermischtes 636
- ArtikelBüchertisch 637
- ArtikelHandels-Nachrichten 637
- ArtikelMeister-Vereinigungen 639
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 641
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 641
- ArtikelBriefkasten 642
- ArtikelPatent-Nachrichten 642
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 642
- AusgabeNr. 45 (7. November 1931) 643
- AusgabeNr. 46 (14. November 1931) 657
- AusgabeNr. 47 (21. November 1931) 671
- AusgabeNr. 48 (28. November 1931) 685
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1931) 701
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1931) 713
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1931) 729
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 741
- BeilageDas ganze Jahr hindurch verkaufen! 1
- BandBand 55.1931 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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642 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 44 danach in Stolp i. Pomm. festgenommen, als sie eine Uhr zum Kauf anboten. Bis auf zwei goldene Damen-Armbanduhren kamen alle gestohlenen Sachen wieder in den Besitz des Kollegen Lucas. Briefkasten Fragen Frage 11213. Welche Uhrenfabrik führt auf dem Zifferblatt von Baby-Weckern das freistehende Mono gramm C F? M. M. i. T. Frage 11214. Welche Besteckfabrik führt für Alpakka- Bestecke als Warenzeichen ein Pferd mit Menschenkopf in kreisrunder Umrandung? O. K. in M. Frage 11215. Welche Firma stellt elektrische Heiz rohren für Schaufenster mit möglichst niedrigem Stromverbrauch her? R. K. P. Antworten Zur Frage 11 207. Drucköfen zum Nachbiegen von Formuhrgläsern kann man sich selbst hersteilen. Ich habe einen derartigen Ofen in Betrieb und bin sehr zufrieden. Auf Anfrage stelle ich nähere Einzelheiten über die Selbstherstellung gern zur Verfügung. E. Mayr. Patent-Nachrichten Eine Skizze zeigt uns den Platinen 1 und 2 Stern oder Flugeirao E das Patentanmeldungen (A. = Anmeldung) Kl. 83a, E. 16 530. Freie Unruhhemmung, die Anordnung dieser Hemmung. Zwischen ist die Unruh a mit der Spirale b in bekannter Weise gelagert. Neu ist, daß auf dem unteren Teil der Pla tine 2 ein Standfutter c angebracht ist. Dieses umhüllt die Unruhwelle und dient gleichzeitig als Lager eines Stiftenrades, das auf dem Futter c leicht drehbar angeordnet ist. Das Stiftenrad hat an seiner oberen, der Spirale zugekehrten Seite einen Sonderstift d, in dem die Spirale verstiftet ist. Es ist also s ' e nach dieser Anordnung die Spirale an ihrem äußeren Ende kraftschlüssig direkt mit dem Laufwerk verbunden. Das Stiftenrad selbst, gleichzeitig als LIemmungsrad anzusprechen ist, wird bei seinem durch die Schwingung der Unruh veranlaßten Fortgang ab gebremst durch ein Stern- oder Flügelrad, das auf seiner Welle ein Trieb hat, das in bekannter Weise mit dem Laufwerk im Ein griff steht. Josef Enkle, Landstuhl i. d. Pfalz. A. 13. 11. 30. Kl, 83a. E. 41 017, Weckeruhr. Die Sperrung des Wecker hammers bei einem Taschenwecker erfolgt hier durch die Zunge der Auslösefeder, Diese wirkt zusammen mit einer am Weckerhammer selbst angebrachten konischen Kopfschraube. Die Einrichtung f-rmöglicht, daß selbst eine schwache Auslösefeder bei sehr kleinem Weckerhammerausschlag den Weckerablauf einwandfrei arbeiten läßt. Ebosa S. A., Grenchen (Schweiz). A. 26. 1. 31. Mitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Verantwortlich für den Inhalt: der Direktor des Verbandes W. König. Halle (Saale), Königstr . 84 Beschränkung des Goldverkehrs. Ebenso wie für den Verkehr mit Devisen enge Beschränkungen auf Grund der Devisenbewirt- scha tungsbeshmmungen bestehen, ist dies auch der Fall hin sichtlich des Erwerbs von Gold. Wer im Besitz der bekannten We.terveraußerun g s b e s c h e i n i g u n g e n zum umsatz steuerfreien Erwerb von Edelmetallen (vgl. Verbandsnachrichten in dei Deutschen Uhrmacher-Zeitung Nr. 3, 1931) ist, hat ohne weiteres das Recht Gold bis zu einem monatlichen Höchst betrag von 200 RM zu erwerben. Unter Gold in diesem Sinne ist hier gemeint: außer Kurs gesetzte Goldmünzen, Feingold, legier tes Gold, roh oder als Halbfabrikat. Die Stellen, von denen das Gold erworben wird, haben bei jedem derartigen Einkauf den Kaufpreis in Reichsmark oder eventuell in Gramm Feingold unter Angabe des Tages und ihrer Firma auf der jedesmal vorzulegenden Weiterveräußerungsbescheinigung einzutragen, dabei darauf zu achten, daß der Höchstbetrag von 200 RM nicht überschritten wird. Die Giltigkeit der erwähnten Bescheinigungen läuft noch bis zum 31. Dezember 1931. Wird über 200 RM hinaus Gold für gewerbliche Zwecke be- nötigt, so ist dazu eine besondere Genehmigung einzuholen. Wer sich nicht im Besitz einer Weiterveräußerungsbescheini gung befindet, hat einen Antrag auf Erteilung einer all gemeinen Genehmigung zum Erwerb von Gold für gewerb liche Zwecke zu stellen. Hierbei bedarf er zunächst einer Beschei nigung der Handels- oder der Handwerkskammer, je nachdem, ob er der einen oder anderen Kammer angeschlossen ist. Die zu ständige Kammer hat zu bescheinigen, daß der Antragsteller in seinem Betriebe regelmäßig Gold zu gewerblichen Zwecken ver wendet. Den Kammern sind von den Landesfinanzämtern Anlrags- vordrucke überlassen. Die Anträge sind an den Präsidenten des Landesfinanzamtes einzureichen; die Handels- oder Handwerks kammer hat eine gutachtliche Äußerung über den erforderlichen Höchstbetrag nebst Unterlagen beizufügen. Zwei Ausfertigungen der Anträge werden verlangt, wovon eine durch die zuständige Kammer, die andere direkt durch den Antragsteller an das Landes finanzamt als Stelle für Devisenbewirtschaftung zu richten ist. In dem Antrage verpflichtet sich der Antragsteller, bis zum Sechsten jeden Monats an die Devisenbewirtschaftungsstelle eine Aufstellung darüber einzureichen, wofür und in welchem Umfange im einzelnen von der Genehmigung im vergangenen Monat Ge brauch gemacht worden ist. Von den Inhabern der Weiter veräußerungsbescheinigungen wird dieser Nachweis über die Ver wendung bis zu 200 RM monatlich nicht verlangt, es sei denn, daß sie auf Grund einer besonderen Bescheinigung mehr als 200 RM Gold monatlich erwerben dürfen. Lehrlings-Statistik 1931/32. Unsere Bitte um Erledigung haben 45 Vereinigungen erfüllt. Wir bitten die noch ausständigen, nach dem Stande vom 1, Oktober 1931 uns nunmehr um gehend auf Postkarte mitzuteilen: Gesamtzahl der Uhrmacher-Mitglieder: ii ii i, -Gehilfen bei denselben: und im 1. Lehrjahr: 2 . -Lehrlinge im 3. Lehrjahr: „ 4. (Nur Zahlen, keine Namen!) Um Beachtung der Ausführungen in unserem Rundschreiben Nr. 69 vom 20. August 1931 wird ergebenst ersucht. Junggehilien-(Ausgelernten-)Statistik 1931. Unserem Ersuchen um Erledigung haben bisher nur 20 Vereinigungen stattgegeben. Wir bitten die noch fehlenden, baldigst festzustellen und uns auf Postkarte mitzuteilen: Zahl der Ausgelernten (vom 1. Oktober 1930 bis 30. September 1931) Von ihnen sind am 1. Oktober 1931: I. Gehilfen: II. „Selbständige" III. IV. a) im Innungsbezirk: b) auswärts: a) im Innungsbezirk: b) auswärts: Zu anderen Berufen übergegangen:.... Arbeits- und Erwerbslose: (Nur Zahlen, keine Namen!) Näheres im Rundschreiben Nr. 70 vom 20. August 1931. — Der Termin der Erledigung (1. November 1931) wird bis 15. November 1931 verlängert. Höflichst und dringendst wird gebeten, durch Einhaltung desselben uns den rechtzeitigen Abschluß der Erhebung zu er möglichen. Gesetzliche Regelung des Zugabewesens im Wege der Not verordnung? Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels hat an den Reichsjustizminister einen Antrag auf Erlaß einer Not verordnung zur Regelung des Zugabewesens gerichtet. Wie die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels durch Rund schreiben vom 22. Oktober 1931 bekanntmacht, ist im Reichstag am 16. Oktober 1931 ein interfraktioneller Antrag zur Einbringung eines Gesetzes, betreffend das Zugabewesen, von maßgebenden Mitgliedern des Zentrums, der Bayerischen Volkspartei und der Wirtschaftspartei beschlossen worden. Der Vorschlag sieht eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 1933 vor, die im wesentlichen nur das Verbot der Ankündigung der in Frage stehen den Nebenleistungen als unentgeltlich enthält. Gebr. Jauch, Uhrenfabrik, Deißlingen, beliefert unmittelbar das Publikum mit Standuhren. Alions Grupp, Pforzheim, beliefert unmittelbar das Publikum mit Uhren und Juwelenschmuck. Inhalt: DrI-Ing* ^ J ^'at’t zVV^für den B voIkswirti i yhafHi^h 0 o rlIiCtl a ,ii ^u den V hrent . eclm ischen Inhalt: i. V. Dr.-Ing. J. B a 1 t z e r; für den übrigen technischen Druck: A. Sey'dei & Cie AktieneeseluÄ ^ nlwm iw I, U “ d ? lR P mein ^ n Inhalt: K. Helmer; für den Anzeigenteil: G. Wo" e ’ Aktiengesellschaft, Berlin SW 61 i — Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter Wolter, sämtlich in Berlin. Co. in Berlin SW 68
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