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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (1. April 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- ArtikelGeschenke von bleibendem Wert 161
- ArtikelEin Denkmal für den Deutschen Uhrmacher-Bund 163
- ArtikelSmaragde 163
- ArtikelMaschine zum Ausdrehen von Schenkelrädern 166
- ArtikelAus der Werkstatt 166
- ArtikelVermischtes 167
- ArtikelHandelsnachrichten 169
- ArtikelKurse und Preise 170
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 170
- ArtikelBriefkasten 171
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 171
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 172
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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168 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 14 geistreichen Mannes nach «nein zeitgenössischen Stiche. Charles Coqueret hat sich besonders dadufcli verdient gemacht, daß er das auch nach ihm benannte Coqueret erfand. Als die Zylinderuhren aufkamen, machte sich auch die Umgestaltung der Kloben notwendig. Ferner war es nicht mehr möglich, die Rückereinrichtung in der Form beizubehalten, wie man es bei den Spindeluhren gewöhnt war. Den Rückerzeiger, hatte schon CO O-VE ein Zeitgenosse Coquerets. Henry Raquette, erfunden. Nun fehlte noch die Befestigung dieses Zeigers auf dem Kloben. Dazu «•fand Coqueret. das damals noch Rückerplättchen genannte Oo- queret und half -damit, -die Wege für die weitere Verbreitung und für die bessere Ausgestaltung unserer jetzigen Taschen uhren ebnen. Da.s Andenken dieses Pioniers müßte von allen .lungern der Uhrmacherkunst hochgehalten werden. Erhöhung von Post- und Telegraphengebiihren. Am 1. April treten folgend^, vom Reichstage bewilligte Gebührensätze im inländischen Post- und Telegraphenverkehr in -Kraft: ' Postkarten im Ortsv« r k e h r 30 Pfennig, im ,F e r n - v er k e h r 40 Pfennig; Briefe im -Ortsverkehr bis 20 Gramm 40 Pfennig, über 20 bis 250 Gramm 60 Pfennig; im -Fe r n v e r k c h r bis 20 Gramm 60 -Pfennig, üb«- 20 bis 100 Gramm 80 Pfennig, über 100 bis 250 Gramm 1.20 -Mark. Drucksachenkarte n 10 Pfenni g. Drucksachen bis 50 Gramm 15-Pfennig, über 50 bis 100 Gramm 30 Pfennig, über 100 bis 250 Gramm 60 Pfennig, über 250 bis 500 Gramm 80 Pfennig, über 500 Gramm bis 1. Ivilogi aimn l 'Mark. Ansichtskarten, auf deren Vorderseite Grüße oder ähnliche Höflichkeitsform-eln mit höchstens fünf Worten niedergeschrieben sind, gelten als Drucksachen, sind also mit 15 Pfennig freizumachen. Ue * chä ftspapiere bis 250 Gramm 60 Pfennig, über 2ol) bis oOO Gra-m-m 80 Pfennig, über 500 -Gramm bis 1 Kilogramm 1 Alark. ' Var - enprobcn 250 Gl ' nu »n 00 Pfennig, über 250 bis o(H) Gramm SO Pfennig. Ihächscmiuiigcn (Drucksachenkartell, Drucksachen, Ge rn pf a ? iei -, un ' d area P™t>en zusammengepackt) bis 250 Gramm 60 1fennig, ubor 2o0 bis 500 Gramm 80 Pfennig, über 500 Gramm his 1 Kilogramm 1 Mark. Drnrl-Vnü °! le r 1-30 Mark. Nicht freigemachte Di uck-sachenk arten, Drucksachen. Geschäftepapiere, Waren proben und Mischsendungen worden nicht befördert. Für un- zureichend freigemachte -Sendungen dieser Art wird das Dop pelte des Fehlbetrages nacherhoben. befördert!” ^ UnZUreiehend frei 8™^hte Päckchen werden nicht Die P a k e t geb ü-h r wird nach der Entfernung und dom Gewichte erhoben. Bei der Entfernung gelten zwei Zonen: die Nahzone bis 75 Kilometer einschließlich, -die .Fernzone über 75 Kilo meter. Die Gebühr beträgt bei einem Gewicht- bis 5 Kilogramm einschließlich 3 -Mark (Nahzone) bzw. 4 Mark (Fornzone). über 5 bis 10 Kilogramm einschließlich 6 bzw. 8 -Mark, über 10 bis 15 Kilogramm einschließlich -12 bzw. 16 Mark, über 15 b : s 211 Kilo gramm einschließlich 18 bzw. 24 Mark. Mir dringende Pakete wird die dreifache Gebühr, für sperriges -Gut ein -Zuschlag von 100% erhoben. Siierrige dringende Pakete sind vom Sperrgutzuschla-g b'•freit. Nicht oder un/Ai reichend frei-gcmachte -Pakete werden nicht befördert.. Mir \\ er t Sendungen werden erhoben: 1. Fe Gebühr für e.no gleichartige cdiigcschri-ebcne iSend-ung, 2. eine Versicherung,- gebühr. Letztere -beträgt bei .Wertbriefen für je 1000 Mark Wert angabe oder einen Teil von 1000 'Mark 1 Mark, bei Wertpake- t e n bis 500 Mark einschließlich' 1. Mark, über 500 bis 1000 Mark einschließlich 2 Mark, über 1000 Mark für je 1000 Mark Wert angabe oder einen feil davon 2 -Mark. Nicht oder unzureichend freigemaebte Wertsendungen werden nicht befördert. P o s t. a n w c : s u n g e n b:s 50 Mark einschließlich 50 Pfen nig. über 50 bis 250 -Mark 1 -Mark, -über 250 bis 500 Mark 1,50 Mark, über 500 -bis 100-0 Mark 2 Mark, über 10110 bis 1500 Mark 3 Mark, über 1500 bis 2000 Mark 4 Mark. Zählkarten :m I'ostscheckverkehr -bei Beträgen bis 50 Mark 25 Pfennig, über 50 bis 500 Mark 50 Pfennig, über 500 bis 11X10 Mark 1 -Mark, über 10(H) big 2000 Mark ,1.50 Mark, über 2000 Mark 2 Mark. Die Gebühren sind vom Einzahler zu entrichten. Für jede Auszahlung wird eine Gebühr von by, pro Tausend des im Scheck angegebenen Betrages erhoben. Für jede Baraus zahlung sowie für die Übersendung eines Schecks durch das Postscheckamt an eine Postanstalt und für die weitere Be handlung des Schecks bei dieser werden 30 Pfennig erhoben. Die Gebühren sind vom Auftraggeber zu entrichten. Telegramme kosten 30 Pfennig für jedes Wort, minde stens 3 Mark. Die Gebühr für R o h r p o s t b r i e f e beträgt 2.25 Mark, fül lt olirpost-k a r ten 2 Mark. Die Ein schreibe gebülir -beträgt 1 Mark. Ermittelungs-Sache. Bei dem am 1. März 1021 verübten Raubmord an dem Landwirt Gröschke aus Lübben ist auch eine goldene 0,585 gestempelte Herren-An-keruhr mit Doppeldeekel gestohlen worden. Die Uhr trägt die Gehäusenummer 80 837 und im hinteren Deckel in der Nähe des Scharniers das einge kratzte \erkaufszeiehen D. 1481. Das -Gehäuse ist- guillocliiert: das Schildchen trägt die Gravierung W. G. Die (,’uvette ist aus Metall. Das Werk hat 16 -Sterne, Dreivicrtel-Plat-ine (System Glashütte) mit Clinton für das Minutenrad. Die Fabrikmarke im Gehäuse stellt eine Blume dar. Gleichzeitig wurden mit gestohlen ein kleines massiv gol denes Messer mit Gold^tempel und der Gravierung: »Souvenir E. iS., ein kleines- Perlmuttermesser, ein goldener Trauring mit folgender Inschrift: 31. 3.- 07 W. G. E. E. 5. 12. 07 (0,985 ge stempelt) und eine goldene Ilerren-Uhrketle. Bei Angebot der beschriebenen Sachen wird gebeten, 'len \ erkäufer verhaften zu lassen und Nachricht an Herrn Kri minalkommissar Trettin. Polizei-Präsidium Berlin. Anruf 436, zur .Mordsache Gröschke gelangen zu lassen. Es sei noch darauf aufmerksam geimacht, »laß als Belohnung für zweck dienliche Nachrichten 15 000 Mark zur Verfügung stehen. Auch werden — sollten die oben beschriebenen Sachen etwa schon angekauft sein — die K.aufkosten von den Angehörigen des Er mordeten zu rücke rstattet. Vom Biiehertisch. Selbstkosten- und Gewinn- Berechnung des ehrbaren Handels. Von Fritz Großmann. Fünfte, durcligesehene und ergänzte Auflage. Hannover 1921, Verlags-Gesellschaft m. b. II. Preis geheftet 24 Mark zuzüglich Teuerungszusehlag. — Welchen Ansehens in der Geschäftswelt sich das Buch Großmanns zu erfreuen hat, geht schon daraus hervor, daß innerhalb eines Jahres die vierte Auflage vollständig vergriffen war. Die von dem V eifasser eingehend und an Hand zahlreicher Beispiele erläuter ten Arten der Unkosten- und Gewinnberechnung dürften für alle Gewerbetreibenden in der gegenwärtigen Zeit besonders wertvoll sein, wo jeder, der Preise für Waren oder Reparaturen zu kalkulieren hat, dauernd gewärtig sein muß, vor dem Wucher gericht oder der Preisprüfungsstelle den Nachweis dafür zu
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