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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. April 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekämpfung von Pfuscharbeiten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- ArtikelBekämpfung von Pfuscharbeiten 183
- ArtikelVereinheitlichung von Bezeichnungen und Zeichnungen 184
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 185
- ArtikelZur Anschaffung von Straßenuhren 186
- ArtikelSammlung des Deutschen Uhrmacher-Bundes für die Deutsche ... 188
- ArtikelEmpfangsbestätigung 188
- ArtikelDie Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte 188
- ArtikelVermischtes 188
- ArtikelHandelsnachrichten 189
- ArtikelKurse und Preise 191
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 191
- ArtikelBriefkasten 192
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 192
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 193
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis für Deutschland von der Geschäftsstelle be zogen vierteljährlich 9 Mark. Bei direkter Be stellung bei der Post vierteljährlich 100 Mark. Für Österreich (unter Streifband) vierteljährlich 16 Mark. Für das Ausland (unter Streifband) vierteljährlich 26 Mark einschl. Porto. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung er scheint regelmäßig an jedem Freitag Fernsprecher: Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 MUDGE PLFROY AD.IANGE wsssscm tWGMRNfc WW0ÖMW Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- u.vermischte Anzeigen 2.40 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 1.60 Mark. Die ganze Seite (400 Zeilen) wird mit 800 Mark berechnet; Ausland 200% Zuschlag Postscheck-Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: Disconto-Gesellschaft, Dep.-Kasse Berlin, Lindenstraße 3 Telegramm • Adresse: Uhrzeit Berlin UhrenEdelmetal I- und Schmuckwaren♦ Markl Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin SW 68, Neuenburger Straße 8 XLV. Jahrgang Berlin, 15. April 1921 Nummer 16 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen vorbeualten Bekämpfung von Pfuscharbeiten N.ach dein Kriege hat sich bekanntlich, nicht zuletzt infolge Einführung des Achtstundentages, eine .außerordentlich starke Zunahme der sogenannten Pfuscharbeiten (Privatarbeiten) von Gewerbegehilfen und Arbeitern, die sich in einer festen Stellung befinden, ergeben. Zum Teil haben diese Arbeiten einen so großen Umfang angenommen, daß' hieraus eine erhebliche Schädigung des ortsansässigen Handwerkes entstanden ist. In unserem engeren Fachgebiete ist die Frage der Pfusch arbeiten durchaus nichts neues. Es dürfte auch wohl nicht gar zu viele Kollegen geben, die hierin früher nicht gelegentlich selbst einmal gesündigt hätten, und wenn sie heute auch ein noch so- strenges Gesicht machen und noch so sehr über die Pfuscher schelten. Es ist aber doch etwas anderes, ob früher von Lehrlingen und Gehilfen einmal .solche Gclegenheitssünden begangen wurden, oder ob jetzt von Gehilfen in fester Stellung, namentlich solchen Gehilfen, die in die verwandte Industrie ab gewandert sind, geradezu gewerbsmäßig die Ausführung von Reparaturarbeiten betrieben wird. Es ist ganz selbstverständlich, daß Gehilfen, die in einer Fabrik angestellt sind und von dort bereits einen Lohn be ziehen, der doch immerhin zur Befriedigung der notwendigsten Lebensbedürfnisse ausreicht, durch diesen Umstand .allein schon in der Lage sind, selbständige Gewerbetreibende zu unter bieten. Aber nicht allein dieser Umstand führt zu Unter bietungen, sondern auch die Tatsache, daß diese Gelegenheits arbeiter alle diejenigen Unkosten, die selbständigen Gewerbe treibenden erwachsen, nicht zu tragen brauchen. Sie bezahlen keine Gewerbesteuer und werden wohl auch nur in den selten sten Fällen Umsatz- oder Luxussteuer entrichten. Zu Hand- werkskammerbedträigen und dergleichen schönen Dingen werden sie nicht herangezogen. Line gesetzliche Handhabe, diese Tätigkeit von Arbeitern zu unterbinden, gibt es nicht, da wir bekanntlich in Deutsch land die Gewerbefreiheit haben. Wohl ist die Handlungsfreiheit der Arbeitgeber eingeschränkt insofern, als sie keinen Arbeiter länger als acht Stunden und außerhalb der regulären Arbeits zeit beschäftigen dürfen. Im übrigen aber steht es jedermann frei, irgend eine gewerbliche Tätigkeit auazuiü-ben. Läßt sich nun auch die Pfuscharbeit nicht ohne weiteres verhindern, so kann sie doch erheblich erschwert werden. Der Kampf der selbständigen Gewerbetreibenden gegen die hier gekennzeich neten Auswüchse ist durchiaus berechtigt und verdient volle Unterstützung aller interessierten Kreise. Es wurde schon wiederholt darauf hi »gewiesen, daß es sehr zu empfehlen sei, die Steuerbehörden auf eine fortgesetzte selbständige Nebenbeschäftigung von fest angostelltmi Ge- werbegehilfen und Arbeitern aufmerksam zu machen, damit sie gezwungen werden, genau wie die selbständigen Gewerbe treibenden Gewerbe-, Umsatz- und Luxussteuer zu entrichten, ln unserem Fache wird besonders die Furniturensperre als wirksames Mittel empfohlen und an.gewendet. Die .Schaffung von Furnituren-Ausweiskarten ist nicht zuletzt .auf diese Be strebungen zurückzuführen. Eine nachhaltige Wirkung können wir uns aber trotz der .Augenblickserfolge, die durch solche Maßnahmen vielleicht erreicht werden können, hiervon nicht versprechen. Ein weit -wirksameres Mittel scheint uns vielmehr darin zu bestehen, d.aß die in Frage kommenden Fabriken ersucht werden, ihren Arbeitern eine gewerbliche Tätigkeit außerhalb ihrer Tätigkeit in der Fabrik zu untersagen. Ein -solches Vor gehen liegt nicht etwa nur im Interesse der selbständigen Ge werbetreibenden, sondern erst recht auch im Interesse der be treffenden .Fabriken. Es liegt klar auf der Hand, daß ein Ge hilfe, der n.ach seiner Tätigkeit in der Fabrik noch stundenlang zu Hause arbeitet, für seine Tätigkeit in der Fabrik nicht die jenige Frische und diejenige Lust und Liebe aufbri-ngen kann, die er .auf diese Fabriktäti-gkeit verwenden könnte, wenn er nicht noch in seinem eigenen Interesse tätig wäre. Es ist nur eine ganz natürliche Erscheinung, daß, ganz abgesehen von der körperlichen Mehranst-re-ngung, -auch das .auf die eigene Arbeit hinigelenkte Geschäftsinteresse eine Ablenkung von -den Ar beiten der Fabrik bedeutet. Außerdem .besteht für die Fabrik die Gefahr, daß diese Privatarbeiten zum Teil in der Fabrik und mit den Hilfsmitteln der Fabrik hergestellt und daß, soweit dies angängig ist, auch Rohmaterialien oder Bestandteile, die der Fabrik gehören, veruntreut werden und hierzu Verwen dung finden. Aus diesen Erwägungen heraus dürfte es keine .allzu großen .Schwierigkeiten bereiten, die Fabriken zu einer Untersagung der Heimarbeiten -ihrer angestellten Arbeiter zu bewegen. Wird eine solche Vorschrift dann aber von den Ar beitern -nachweisbar verletzt, so bildet dies einen Grund z-ur Entlassung.
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