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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (13. Mai 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Entwurf eines Gesetzes über die Berufsvertretung des Handwerks
- Autor
- Kames, Fr. A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- ArtikelZum Entwurf eines Gesetzes über die Berufsvertretung des ... 229
- ArtikelTelekinese-Spuk 231
- ArtikelGemeinschafts-Reklame siegt! 232
- ArtikelZur Normalisierung in der Uhrenfabrikation 233
- ArtikelEin eigenartiges Gesperr für Taschenuhren 235
- ArtikelPrüfung an der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte 236
- ArtikelVermischtes 237
- ArtikelHandelsnachrichten 238
- ArtikelKurse und Preise 239
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 240
- ArtikelBriefkasten 242
- ArtikelPatent-Nachrichten 242
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 242
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 243
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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PLFßOY Ao.MNGE A/iXguvv^ GRMM&ft fSERN»» Bezugspreis für Deutschland von der Geschäftsstelle be zogen vierteljährlich 9 Mark. Bei direkter Be stellung bei der Post vierteljährlich 100 Mark. Für Österreich (unter Streifband) vierteljährlich (6 Mark. Für das Ausland (unter Streifband) vierteljährlich 26 Mark einschl. Porto. t)ie Deutsche Uhrmacher-Zeitung scheint regelmäßig an jedem Freitag Fernsprecher: Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- u.vermischte Anzeigen 2.40 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 1.60 Mark. Die ganze Seite (400 Zeilen) wird mit 800 Mark berechnet; Ausland 200% Zuschlag Postscheck-Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: Disconto-Gesellschaft, Dep.-Kasse Berlin, Lindenstraße 3 Telegramm • Adresse: Uhrzeit Berlin UhrenEdelmefall- und Schmuckwaren-Markt Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin SW 68, Neuenburger Straße 8 XLV. Jahrgang Berlin, 13. Mai 1921 Nummer 20 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Zum Entwurf eines Gesetzes über die Berufsvertretung des Handwerks*) Von iFr. A. Karnes Die Reichstagung des deutschen Handwerks, die im ver gangenen Jahre vom 7. bis 10. September in Jena stattfand, hatte sich in der Hauptsache mit der Frage der Ncugesta 1 tung der beruflichen Organisation des Handwerks und Gewerbes zu beschäftigen. Nach langen, schwierigen Verhandlungen einigte man sich auf gewisse Richtlinien als Grundlage für einen Ge setzentwurf. Auf dieser Grundlage ist nun vom Geschäfts führer des Reiohsverbandes des deutschen Handwerks, Herrn Dr. Mensch in Hannover, im Einvernehmen! mit zuständigen Stellen ein Gesetzentwurf ausgearbeitet und mit einer ausführ lichen Begründung den Verbänden unterbreitet worden. Der Ausschuß des Reichsverbandes, der am 8. und 9. April dieses Jahres tagte, hatte sich bereits mit dem Gesetzentwurf zu beschäftigen; eine Stellungnahme im einzelnen konnte jedoch noch nicht erfolgen, weil sich das Material erst zu kurze Zeit, zum Teil auch noch gar nicht im Besitz der Aus schußmitglieder befand. Aufgabe der Verbände des Hand werks und aller Handwerksvertreter ist es nun aber, sich sehr eingehend mit diesem Gesetzentwurf, der ja die Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Handwerksor.ganisiatio.nen bilden soll, zu befassen und so schnell wie möglich eine Klärung der Ansichten herbeizuführen, damit nach Möglichkeit .auf der nächsten Reichstagung des deutschen Handwerks endgiltige Beschlüsse gefaßt werden können. Beider ist es unmöglich, bei dem in einer Fiaehzeitung zur erfügung stehenden knappen Raume den ganzen Gesetz entwurf zum Abdruck zu bringen, und noch viel weniger ist dies für die Begründung möglich. Es muß den Verbänden und den Interessenten überlassen bleiben, sich die erforderlichen Texte selbst zu beschaffen. Die Eimzela-bdnucke des Gesetz entwurfs sind inzwischen bereits vergriffen, dagegen soll der Gesetzentwurf mit Begründung demnächst in Bi'oschürenform erscheinen; er kann zum Preise von 17 Mark bei Einzelbezug und 15 Mark bei Bezug von mindestens 10 Stück vom Redchs- *) In den Mitteilungen des Einheitsverbandes ist gesagt worden, dieser Gesetzentwurf sei vorläufig vertraulich zu be handeln. Dies ist ein Irrtum, soweit der Gesetzentwurf-selbst und srnne Begründung .in Frage kommt. Der Verf. verband des deutschen Handwerks. Hannover, Sophienstr. 1 a, bezogen werdem. Es ist nur zu wünschen, daß von dieser Mög lichkeit rechtzeitig in weitestem Umfange Gebrauch gemacht wird. Nach dem vorliegenden Entwürfe gestaltet sich der Auf bau der Ilandwerksorgamisation wie folgt: Die Grundlage für die gesamte Organisation bildet die Pflichtzugehörigkeit. Die Gliederung ist eine fachliche; es werden die sogenannten Fach verbände gebildet. Die untere iStufe der Fachverbäude bilden die Innungen als örtlich© Organisationen. Alle in einem be stimmten Gebiete vorhandenen Innungen bilden einen Landes verband, alle Landesverbände eines Faches bilden den Re.ichs- verband. Für diejenigen Aufgaben, die von den Eaohver- bänden nicht gelöst werden können, bleibt der regionale Zu sammenschluß aller Handwerkszweige für einen bestimmten Bezirk in den Handwerkskammern bestehen. Der Gesamt- zusammenschluß des Handwerks soll in einem Reichs-Hand werks- und Gewerbetag erfolgen, der aus dem Reichsfachver bänden und den Handwerkskammern gebildet wird, der also die Stelle des jetzigen Reichsverbandes des deutschen Hand werks einhdhmen würde. Die bisher genannten Zusammenschlüsse .sind zwingend. Außerdem ist aber auch die Möglichkeit vorgesehen, daß zur Wahrung der besonderen örtlichen Interessen sich die In nungen einer oder mehrerer Gemeinden, eines Gemeindever- bandes oder eines höheren Kommunalverbandes zu örtlichen Vereinigungen, sogenannten Innungsausschüssen, Handwerks- ämtern oder Gewerbeämtern zusammenschließen können. Eine ebensolche .ZusammenschlußmögLichkedt ist vorgesehen für die Handwerks- und Gewerbekammern ©ines bestimmten Gebietes und die im gleichen] Bezirke befindlichen Landesverbände, die gemeinsam einen Landesausschuß bilden können. Über die Abgrenzung der einzelnen Organisationen ist noch zu sagen, daß, wie bereits bemerkt, die Innungen die örtliche Organisation bilden. Es heißt im Entwurf: „Sie'sind der art abzugrenzen, daß die Zahl der im Bezirk vorhandenen be teiligten Handel- und Gewerbetreibenden zur Bildung einer leistungsfähigen Gemeinschaft ausreicht, und daß kein Mit-
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