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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (6. Juni 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Luxussteuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Inhalts-Verzeichnis
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 23 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 135 (Seite 128 voriger Nummer), erwähnt, die Bundesratsverordnung da hin ausgelegt worden, daß die Steuer von 20 % nicht in den Verkaufs preis einzurechnen, sondern auf diesen aufzuschlagen ist. Wir hatten in der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bisher den gegen teiligen Standpunkt vertreten, uns jedoch in Eisenach dem Beschluß der Mehrheit gefügt. Zu der Zeit, als die Luxussteuer in Eisenach be raten wurde, war die Auskunft, die dem Verband der Juweliere, Gold- und Silberschmiede bei einer persönlichen Rücksprache von der Be hörde erteilt wurde, noch nicht bekannt. Die Auslegung der Behörde deckt sidi mit der von uns ursprünglich vertretenen Auffassung. Sie hat folgenden Wortlaut: V. Die Steuer ist von dem Gesamtbetrag der Zahlung zu ent richten. Demnach muß ein Ring, der bisher 100 Mark gekostet hat, mit 125 Mark verkauft werden, wenn rückwärts 20 % an den Staat äbgeführt werden sollen. Ein Aufschlag von 20 % auf den bisherigen Betrag von 100 Mark und Rückstellung desselben für die Steuer genügt nicht, da der Steuerbetrag vom Entgelt entrichtet werden soll. 2. Die Preise der Waren, die vor dem 5. Mai bestellt wurden und noch nicht abgegeben sind, müssen um 25 % erhöht werden, damit 20 % Steuer für den Staat zurückgestellt werden können. Wenn dies Steuergeseß in Kraft tritt, wird es eine Bestimmung erhalten, wonach der Käufer verpflichtet ist, den Mehrbetrag zu zahlen. 3. Gegenstände, die vor dem 5. Mai bestellt und schon bezahlt sind, unterliegen nicht der Steuerpflicht, auch wenn sie noch nicht abgeliefert sind. Für spätere Teillieferungen auf dieselbe Bestellung muß die Steuer entrichtet werden, wenn eine Bezahlung vor dem 5. Mai nicht erfolgt ist. Unsere Stellungnahme zur Luxussteuer. Es bleibt nun noch die Frage zu behandeln, welchen Standpunkt wir Uhrmacher zu der neuen Luxussteuer einnehmen sollen. Es wäre falsch, durch Eingaben etwa die Freistellung der Uhrmacher von der Steuer beantragen zu wollen. Eingaben, die auf das geflügelte Wort gestimmt sind: „Ich bitt’ dich, heiliger Florian, verschon’ mein Haus, zünd’ andere an" finden bei der Behörde keine Beachtung. Die Reichsregierung kann nicht die Wünsche jedes einzelnen berücksichtigen; denn dann würde sie überhaupt keine Steuern hereinbekommen. Mehr oder weniger leidet ja jeder an Steuerflucht. Aussicht auf Beachtung haben nur solche Eingaben, die von sachlichen Erwägungen ausgehen und sachlich begründet werden. In der Sißung der Fachverbandsvorstände zu Eisenach sind deshalb nach eingehender Aussprache die Richtlinien für das weitere Vorgehen in der Luxussteuerfrage festgelegt worden. Mit Rücksicht auf den verfügbaren Raum kann jedoch erst später eniweder im Rahmen des Sißungsberichtes über jene Versammlung oder in einem besonderen Artikel eingehend darüber beriditet werden. Uld. VERMISCHTES Krankenkassen-Abmeldung. Scheidet ein Gehilfe aus dem Ge schäft aus, so muß er umgehend bei der Krankenkasse abgemeldet werden. Bisher haben die Krankenkassen bei verspäteter Abmeldung nur den Beitrag bis zum Abmeldetag von dem säumigen Meister er hoben. Nach einer Entscheidung des Reichsversicherungsamtes ist jefei jedoch ausdrücklich festgestellt worden, daß der säumige Meister nach § 531 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung wegen verspäteter Abmeldung auch noch mit dem ein- bis fünffachen Befrage des Bei trages seit dem Austritt des Versicherten zu bestrafen ist. — Wer sich also vor Schaden bewahren will, schiebe die Abmeldung nicht hinaus, sondern erledige sie beim Austritt des Gehilfen. Sparen ist Trumpf. Mit Pufehölzern ging man bisher nicht sonder lich sparsam um, denn der Preis der Pufehölzer war ein geringer. Wohl wird sich mancher Kollege noch jener Zeiten erinnern, in denen er als Lehrling die Pufehölzer selbst aus dem Holz des Pfaffen hütchenstrauches zurechtschnifeen mußte. Die Arbeit des Zurecht- schnifeens war mühsam und anstrengend, und aus diesem Grunde wird wohl mancher Lehrling die Pufeholzenden, die die Herren Ge hilfen wegwarfen, noch selbst aufgebraucht haben. Heute zwingt ein anderer Grund, mit den Pufehölzern sparsam umzugehen. Sie sind teuer geworden und selten zugleich. Die kleinen Enden wirft man nicht mehr achtlos beiseite, sondern man nufet sie soweit wie nur irgend angängig aus. Um. diese Aus- nufeungsmöglichkeit recht weit zu treiben, hat Herr Kollege Carl Z e u i z i u s in Rheindahlen einen neuen Pufeholzhalter in den Handel gebracht. Dieser neue Pufeholzhalter besteht aus einem Metallgriff von 6 cm Länge und 5 mm Durchmesser. In eine Bohrung dieses Metallgriffes lassen sich die Pufeholzenden leicht und fest einfügen und bis zur Neige aufbraudien. Die Pufeholzhalter kosten bei Ent nahme von 3 Stüde 2 Mark und sind vom Verfertiger Herrn Carl Zeufeius in Rheindahlen zu beziehen. Der Postscheckverkehr des Reichspostgebiets ist durch die am 1. April eingetretenen Verbilligungen sehr günstig beeinflußt worden. Die Zahl der Posischeckkunden hat 200 000 überschritten und bei einer Zunahme von 5450 im April 204 900 am Monatsende betragen. Auf den Konten wurden 11,472 Milliarden Mark umgesefet. Bargeldlos wurden 8,274 Milliarden Mark oder 73,1 v. H. des Gesamtumsafees beglichen. Das durchschnittliche Guthaben betrug im April 765 Millionen Mark. Der Umsafe und das Guthaben haben die Ergebnisse früherer Monate weit übertroffen. Vordrucke zu Anträgen auf Eröffnung eines Post scheckkontos sind bei jeder Posianstali erhältlich. Leipziger Herbst-Mustermesse 1918. Die diesjährige Herbst- Mustermesse in Leipzig wird am Sonntag, dem 25. August, morgens 8 Uhr eröffnet und dauert bis Sonnabend, dem 31. August, mittags. Die Geschäftszeit ist von 8 Uhr morgens bis 7 Uhr abends fesigesefet; nach .7 Uhr werden keine Besucher mehr in die Meßhäuser eingelassen. Um den Wünsdien der Meßbesucher zu entsprechen und das un befugte Publikum von den Meßkaufhäusern fernzuhalten, wird den Teil nehmern der Herbst-Mustermesse in Leipzig zum ersten Male ein für Aussteller und Einkäufer verschieden ausgestattetes Abzeichen zu- gestellf. Aufsichisbeamte an den Eingängen der Meßkaufhäuser werden die nicht mit Ausweis versehenen Personen am Eintritt ver hindern. Vor Beginn der Messe ist der Eintritt in die Meßhäuser nur den mit Ausstellerkarten versehenen Personen gestattet. Das Ab zeichen kommt mit den Fahrbescheinigungen für die Herbstmesse zum Versand oder ist andernfalls im Meßpalast in Leipzig abzuholen. Eine Neuerung in der Wohnungsfrage für die Herbstmesse in Leipzig. Bei dem zur Herbstmesse in Leipzig wieder zu erwartenden Andrang ist es von Wichtigkeit, daß Wohnungsbestellungen so früh wie möglich aufgegeben werden. Durch den Wohnungsnachweis des Meß amts in Leipzig können schon jefet Wohnungen für die Dauer des Meß besuchs bestellt werden. Da alle Hotelzimmer vergeben sind, ver mittelt das Meßamt nur Privatwohnungen, die in ausreichender Zahl und zu mäßigen Preisen zur Verfügung stehen. Als Neuerung ist bestimmt worden, daß für die vom Meßamt ver mittelten Wohnungen der Mietzins im voraus für wenigstens drei Nächte an den Vermieter, nicht an das Meßamt einzuschicken ist. Diese Maßnahme ist notwendig geworden, um verschiedene Ubelstände zu beseitigen, unter denen bisher Meßbesucher und Vermieter zu leiden hatten. Uhren-Export nach Rußland. Die schweizerischen Uhrenfabri kanten, die nach Rußland zu exportieren beabsichtigen, haben be schlossen, einen der schweizerischen Bundesbehörde genehmen Unter händler nach Rußland zu schicken mit dem Aufträge, dort die Inter essen der schweizerischen Uhrenfabrikanten wahrzunehmen. Ein neuer Teuerungsaufschlag in der Optischen Industrie. Die Vereinigung der Fabrikanten und Großhändler optischer Artikel erhebt vom 1. Juni ab auf alle Lieferungen einen Teuerungsaufschlag von 100 %. Auszeichnung treuer Arbeiter. Eines großen Stammes langjähriger treuer Arbeiter erfreut sich die Uhrenfabrik Mühlheim, Müller & Co. in Mühlheim a. Donau. Nachdem in den lefetvergangenen Jahren jeweils einige Arbeiter die Würiiembergische König-Karl-Jubiläumsmedaille erhielten, wurde vor kurzem der bewährte Betriebsleiter des Unter nehmens, Herr Alexander Krancher aus Dortmund, sowie nuerdings der Mechaniker Herr Otto Amannmit dem Wilhelmskreuz für Kriegsverdienste ausgezeichnet. Fünfundzwanzig Veteranen des Betriebes, darunter vier Frauen, konnte die vom Verband Württem- bergischer Industrieller gestiftete Ehrenurkunde für fünfundzwanzig jährige ununterbrochene Dienstzeit verliehen werden; weitere elf werden sie demnächst erhalten. Die Inhaber der Firma ließen es sich nicht nehmen, die Freude der jeweils mit Auszeichnung Bedachten durch Überreichung eines namhaften Geldgeschenkes zu erhöhen. Wie wir hören, soll auch eine Stiftung von vorerst 30 000 Mark zu Gunsten alter, gebrechlicher und sonstiger bedürftiger Betriebs angehöriger errichtet worden sein und gegenwärtig der staatlichen Genehmigung harren. Sicherlich wird diese praktische Betätigung sozialen Verständnisses für den Betrieb die besten Früchte zeitigen. Inhalts-Verzeichnis se.tc Deutscher Uhrmacher-Bund 153 Die Luxussteuer 154 Vermischtes I 55
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