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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (11. Oktober 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mieten . . .
- Autor
- Reimann, Jaro
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- ArtikelMieten . . . 679
- ArtikelAus der Praxis der patentamtlichen Prüfung 680
- ArtikelUhrenkonstruktionsteile im Raumkoordinatennetze 682
- ArtikelHand- und Maschinenpolieren von versilberten und vergoldeten ... 684
- ArtikelWettbewerb zur Erlangung von Musterausführungen von Uhren 685
- ArtikelDie wichtigsten Bestimmungen der Notverordnung über die ... 686
- ArtikelAus der Werkstatt 687
- ArtikelSprechsaal 688
- ArtikelVermischtes 689
- ArtikelUnterhaltung 690
- ArtikelHandels-Nachrichten 692
- ArtikelMeister-Vereinigungen 693
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 695
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 696
- ArtikelBriefkasten 696
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 696
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,75 RM, unter Streifband 2,10 RM. Für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermäßigungen bestehen, J a h r e s- bezugspreis 25,— RM in Landeswährung (6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.) Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SW 68, Neuenburger Str. 8 Henltin QaUltl Huyqetu H*rr\300 7h Mudql F SerthouA \ KrnoVÄ "Mlllllllllllllll Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,27 RM, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,17 RM. Die ganze Seite wird mit 255,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: GrundpreisXMultiplikator 1,7 RM) Postscheck-Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: A 7 Dönhoff 2425, 2426, 2427 U hce a-, Edelmetall- uad Schmückt!) ace a- M ac kt 11. Oktober 1930 Nr. 41 , Jahrgang 54 ♦ Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter & Co., Berlin SW 68 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Mieten . . . Von Juwelier J Außer Gesunden und Kranken gibt es noch zwei andere Menschenarten, nämlich Hausbesitzer und Mieter. Für jene glücklichen Kollegen, die selbst Grundeigentümer sind, ist die ser Artikel eigentlich nicht geschrieben. Immerhin sollten auch sie ihn durchlesen, damit sie daraus, soweit sie es noch nicht wissen, ersehen, wie denjenigen zumute ist, welche den größten Teil des mühsam erarbeiteten Geschäftsgewinnes in Form von Miete wieder abliefern müssen. Als seinerzeit der Mieterschutz für solche ge- werblichenRäume, die nicht mit einer Wohnung in Ver bindung standen, aufgehoben wurde, nahmen die meisten Haus besitzer die Gelegenheit wahr, die Mietszinse sofort zu er höhen, oft auf das Doppelte bis Dreifache und noch mehr. Dies war eine Reaktion auf die unnatürlich niedrigen Miets summen der Zwangswirtschaftsjahre, während deren die Mieter wirklich zu lächerlichen Gegenwerten gewohnt hatten. Man wollte sich nach der langen Zeit des Fastens schadlos halten und mal „einen Schluck aus der Pulle“ tun, wie der Berliner drastisch sagt. Darin ging man freilich sehr oft zu weit, und man schloß Mietsverträge ab, bei denen beide Parteien das Gefühl hatten, daß diese Verträge kaum tragbar sein würden. Die großen Mietervereinigungen erkannten wohl rechtzeitig die Gefahr, vermochten aber keinerlei Schutz gegen Mißbrauch der neuen Hauswirtgewalt durchzusetzen, da es sich im großen und ganzen ja nur um eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Staatsbürgern handelte, die zu leiden hatten, nämlich haupt sächlich um die Mieter jener Geschäftslokale, die in den leb haften Verkehrsstraßen der Mittel- und Großstädte gelegen waren. Die Nebenstraßen und die kleineren Orte sind von Mietssteigerungen, die über die Sätze der Zwangsmietsordnung hinausgehen, größtenteils unberührt geblieben. Nun kann aber das erstklassige Einzelhandelsgeschäft, von seltenen Ausnahmefällen abgesehen, nirgend anders domi zilieren als am besten Ort einer Stadt, also im Zentrum oder an den Hauptgeschäftsstraßen. Demnach sahen sich die Inhaber solcher Geschäfte, soweit sie nicht selbst Hausbesitzer waren, vor die Wahl gestellt, entweder die neue erhöhte Miete aro Reimann zu bewilligen oder umzuziehen. Es wurde beileibe kein Zwang ausgeübt, Gott bewahre! Wirtschaftsfreiheit! Bitte, wechseln Sie Ihren Laden, es gibt ja so viele Lokale in unserer Stadt. . . Da lag aber der Haken. Geschäftsräume waren wohl zur Genüge vorhanden, aber sie waren alle besetzt. Von Mietern, die früher keine Ladenkaufleute gewesen waren, die sich in der Inflation oder kurz danach selbständig gemacht hatten, und die bis zur Aufhebung der Zwangswirtschaft noch ganz gut existieren konnten; infolge der billigen Miete. Nun wurden sie, wie alle, plötzlich ebenfalls gesteigert. Statt nun ihren Laden aufzugeben, behielten sie ihn, boten das Lokal aber „hintenherum“ für ziemlichen Abstand an und hofften so, aus ihrem Mietsvertrage als dem einzigen Wert, den sie noch besaßen, Kapital zu schlagen. So kam es denn, daß 1927 zwar, wie behördlicherseits wahr heitsgemäß versichert wurde, genug Läden zu haben waren, aber zu welchen Preisen! Auch entsprachen sie fast nie den gestellten Anforderungen. Umziehen kostet außer dem Geld, und wenn der Volksmund sagt, daß einmal ab brennen und dreimal umziehen dasselbe bedeute, so hat er recht. Es blieb also dem alteingesessenen Einzelhändler nichts anderes übrig, als entweder sein Geschäft aufzugeben oder in den sauren Apfel der übersteigerten Miete zu beißen. Ich kenne verschiedene Kollegen, die sich in dieser Zwangslage befanden. Geschäftsverlegung in eine Nebenstraße mit billiger Miete wäie bestimmt Selbstmord gewesen, denn ein besserer Juwelier und Uhrmacher muß auf einer Hauptstraße wohnen oder gar nicht. Übersiedelung in ein anderes Lokal einer guten Gegend war aus den angegebenen Gründen in fast allen Fällen rech nerisch zwecklos. So unterschrieben also die meisten der be troffenen Fachgenossen den neuen Vertrag. Innerlich waren sie zwar davon überzeugt, daß die Last untragbai sein würde, äußerlich trugen sie aber eine falsche Energie zur Schau, daß es schon irgendwie geschafft werden könnte. Kein Vertrag läuft ewig, na, und der Hauswirt wird schon mit sich reden lassen, wenn die Miete nicht mehr aufzubringen ist . . .
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