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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (13. Dezember 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Praxis der patentamtlichen Prüfung (Schluß zu Seite 682)
- Autor
- Arendt, Oskar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- ArtikelEiniges aus der Praxis der Signaluhren 835
- ArtikelAus der Praxis der patentamtlichen Prüfung (Schluß zu Seite 682) 838
- ArtikelUhrenkonstruktionsteile im Raumkoordinatennetz 840
- ArtikelEin Widerstands-Prüfverfahren für eingedrückte Steine mittels ... 841
- ArtikelReichstagung der deutschen Uhrmacher 1931 842
- ArtikelDie Reparatur des Stockuhrankers 842
- ArtikelNützliche Winke für den Verkauf von Sprechapparaten 843
- ArtikelSprechsaal 844
- ArtikelVermischtes 844
- ArtikelUnterhaltung 847
- ArtikelHandels-Nachrichten 848
- ArtikelMeister-Vereinigungen 849
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 849
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 850
- ArtikelBriefkasten 850
- ArtikelPatent-Nachrichten 851
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 851
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 50 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 839 Entwicklung stehenden Erfindungsgebieten, die noch nicht so stark erfinderisch und konstruktiv beackert worden sind, noch grundlegende Fortschritte möglich, aber selbst scheinbare Kleinigkeiten noch neu und patentfähig sind, während in den Fachgebieten, die auf eine vieljährige Entwicklung in nahezu der gleichen Richtung zurückblicken können, wirklich grund legende Erfindungen kaum noch und patentwürdige Neuerun gen selten zur Anmeldung kommen. Der Wert guter Prüfung Die Patentsucher dürfen dabei auch folgendes nicht ver gessen: Eine wirklich fachmännische, einwandfreie Prüfung, die zur richtigen Abgrenzung oder gar zur Ablehnung des nachgesuchten Patentes führt, weil z. B. die betreffende ver meintliche Erfindung keinen Fortschritt, sondern sogar einen Rückschritt dem Bekannten gegenüber bedeutet, kann viel mehr im Interesse des Anmelders liegen als die Erteilung eines zu weit gefaßten oder gar wertlosen Patentes, das den Inhaber vielleicht zu völlig zwecklosen Ausgaben für Fabrikationseinrichtungen, Anmeldung von Auslandspatenten usw. verleiten könnte oder einer Nichtigkeitsklage nicht standhält. Vorsichtige Prüfer suchen berechtigten Einsprüchen und Nichtigkeitsklagen auch im Interesse der Patentsucher durch sorgfältige Abgrenzung besonders für die Industrie wichtig erscheinender Patente gegenüber dem Bekannten nach Möglichkeit vorzubeugen. Sie sollten in diesem Bestreben auch von den Anmeldern, wie dies seitens einiger weniger Firmen tatsächlich geschieht, eher unterstützt als bekämpft werden. Ein Beweis für die Stetigkeit der Prüf methode in der Zeitmeßkunde und Uhrentechnik liegt darin, daß das Verhältnis der Zahl der Patentanmeldungen zu der Zahl der Patenterteilungen nach der Patentamts statistik seit Jahren annähernd gleich ist. Prüfungsbescheide und ihre Erledigung Ein guter Prüfer wird, soweit wie möglich, ein bereit williger Helfer des Erfinders und Anmelders sein, zumal wenn es dem Anmelder gelingt, z. B. an betriebsfähigen Modellen Vorteile seiner Erfindung gegenüber dem Bekann ten glaubhaft zu machen. Mündliche Verhandlun gen, die auf Antrag vom Prüfer zu gewähren sind, und Bearbeitung der Anmeldungen durch einen erfahrenen und fähigen Patentanwalt werden in vielen Fällen schon in der Prüfungsinstanz zum Erfolge führen, während unklare und unsachlich bearbeitete Unterlagen nicht selten berechtigten Grund zur Abweisung der ganzen Anmeldung bieten. Nach meinen Erfahrungen können weitaus die meisten von einem Patentanwalt oder wirklichen Fachleuten sorg fältig bearbeiteten Patentanmeldungen zur Patenterteilung gefördert werden, wenn die Verfügungen der Prüfungsstellen unter Berücksichtigung der Entgegenhaltungen und Wider legung nicht stichhaltiger Einwände beantwortet werden. Von vornherein scharf abgegrenzte Anmeldeunter lagen führen auch bei nur kleinen Erfindungen manchmal zur Bekanntmachung der Anmeldung ohne jede sachliche Beanstandung. Allerdings werden die Anmelder nicht selten durch den Wortlaut der Prüfungsbescheide ab geschreckt, in denen die Patenterteilung für „aus geschlossen" erklärt wird, während nach den meisten der artigen Verfügungen tatsächlich noch im Laufe des weiteren Verfahrens brauchbare Patente erlangt werden können. Un erfahrene Anmelder aber, denen kein Patentanwalt zur Seite steht, werden, wie ich auch in einer Eingabe an das Zentral büro des Patentamtes ausgeführt habe, unter Umständen zu Unrecht durch derartig lautende Verfügungen der Prüfungs stellen von der Weiterverfolgung ihrer Anmeldungen ab gehalten. Eine baldige, allgemeine und endgiltige Abhilfe dieses Übelstandes wäre etwa dahingehend zu begrüßen, daß, wie dies bei einigen ausländischen Patentämtern üblich ist, in den ersten Prüfungsbescheiden nur sachliche Entgegen haltungen, d. h. die nach Ansicht des Prüfers in Betracht kommenden Vorveröffentlichungen und etwaige formale Mängel der Anmeldeunterlagen, angeführt und Äußerungen, gegebenenfalls Abgrenzung und Berichtigung der Unterlagen demgegenüber, in der angegebenen Frist anheimgestellt wer den. Gefordert muß dabei aber werden, daß die V orver- öffentlichungen möglichst vollständig schon in der ersten Verfügung genannt werden, damit nicht, wie es jetzt häufig vorkommt, dem Anmelder immer wieder neue Entgegenhaltungen gemacht werden, nachdem er die früheren restlos widerlegt hatte. Neue Prüfer und Prüfungsmethoden Es ist anzuerkennen, daß zur Zeit ein frischer Zug im Patentamt seit Einzug des neuen Präsidenten, auch in den patentamtlichen Prüfungsverfahren, zu spüren ist, wie die bisher schon durchgeführte Abstellung von allerlei Mängeln, die Einführung von fortschrittlichen Einrichtungen und die Heranziehung und Anstellung einer größeren Anzahl neuer Prüfer und Hilfsarbeiter aus der Praxis beweisen. Schon jetzt merkt man dadurch eine Beschleunigung des Tempos in der Erledigung der Anmeldun gen bei einer Reihe von Prüfungsstellen, wenngleich anderer seits die gar zu rasche Verselbständigung einiger Prüfer nach unzureichender Ausbildungszeit wiederum Mängel in die Er scheinung treten läßt, die hoffentlich bald, nach Eintritt einer größeren Stetigkeit nach der jetzigen Umwälzungsperiode und nach der Lösung der zur Zeit sehr störend wirkenden räumlichen Beengtheit der Prüfer, beseitigt werden können. Eine gewisse Umwälzung und erhebliche Beschleunigung des Patenterteilungsverfahrens tritt möglicherweise ein, wenn sich die unter dem Vorsitz des jetzigen Patentamtspräsidenten zustandegekommene Entscheidung der Beschwerdeabteilung vom 1. Mai 1930 ausgewirkt haben wird, wonach von den Prüfungsstellen auf Grund des § 20 des Patentgesetzes nicht mehr die jetzt allgemein üblich gewordene, schwierige For mulierung der Ansprüche gefordert oder gar eine Anmeldung wegen abweichender Fassung der Ansprüche abgewiesen wer den darf. Anregungen Darüber hinausgehend möchte ich anregen, daß, wenn zwischen Anmelder und Prüfer keine Einigung über die Ab grenzung der Erfindung gegenüber Vorveröffentlichungen in Beschreibung und Ansprüchen erzielt werden kann, aber an sich eine patentfähige Erfindung in den Unterlagen enthalten ist, an Stelle der jetzt in solchen Fällen üblichen Abweisung der ganzen Anmeldung von der Prüfungsstelle nur die genaue Anführung der nach Ansicht des Prüfers oder der Beschwerde abteilung den Schutzumfang beschränkenden Literatur, z. B. der entgegengehaltenen Patentschriften, veranlaßt werden kann. Dies ist um so unbedenklicher, als damit auch der Allgemeinheit bessere Literaturnachweise durch die gedruck ten Patentschriften vermittelt werden würden. Den Prüfern sollte von Amts wegen aus den reichlich dem Patentamt zu fließenden, leider aber nur unvollkommen zu seinen Zwecken verwendeten Einnahmen sowie auch durch das Entgegen kommen der Industrie ein möglichst enger Kontakt mit der Praxis erleichtert und dauernd erhalten wer den, was z. B. durch Dienstreisen zu Fabrikunternehmungen, Entsendung zu Fachkongressen, Führungen durch Industrie werke, Übersendung von Fach-Katalogen usw. all das Patent amt gefördert werden könnte. Auch für sachliche Kritik und Anregungen wird das Reichspatentamt als dem Fortschritt des Erfindungswesens und der gesamten Technik dienstbare Reichsbehörde stets empfänglich bleiben müssen.
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