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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Amendement mich mehr entscheiden könnte, als für das v.Watz- dorf'sche. Abg. v. Lhielau: Zwei Worte will ich nur auf diese Rede erwiedern. Der Abgeordnete hat geglaubt, daß ich mein Amendement besonders von dem Zustande der Weberdörfer in der Lberlaufitz hergenommen hätte. Es könnte sein, daß es theilweis möglich wäre; aber ich kann versichern, daß ich in den Erblonden,recht viele Betrunkene gesehen habe, und zwar auf der Straße von Bautzen nach Dresden, gar nicht weit von Dresden! Abg. Nahlenbeck: Ich wollte mich dafür erklären, daß die Zustände in der Gegend, welcher ich angehöre, von der Art sind, wie die in der Oberlaufitz, daß ich mich nur für das Amen dement erklären kann. Sehr zu wünschen wäre, daß die Mo ralität von der Art wäre, daß wir weniger polizeiliche Anord nungen nöthig hätten; aber da sie nöthig sind, kann ich mich nur für die Amendements .aussprechen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Allerdings ist die Polizei ein nothwendiges Uebel; da aber die durch Unregelmäßigkeiten bedingte Nothwendigkeit für das Bestehen der Polizeigewalt, zur Ausübung einer wvhlthätigen Wirksamkeit und zum Schutze der regelmäßig Lebenden hier besonders spricht; so kann ich nur wünschen, daß die einschlagende Bestimmung durch die verketzerte Polizeigewalt gesetzmäßig gehandhabt werde, und daß die Kam mer die tz. nicht verwerfe. Es ist nicht zu leugnen, daß der Hang zum Schänkenleben eine Quelle der Verarmung ist; es ist nicht zu leugnen, daß die Speculation der fraglichen Wirthe sehr weitgeht, um Branntwein selbst an die Armen, welche nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, los zu werden. Ich könnte Beispiele anführen, wo selbst Zwangsarbeiter, aller Auf sichtungeachtet, ihre Kleider, ihr Schuhwerk und ihr Arbeirs- geräth bei Wirthen versetzten und verkauften; ich könnte Bei spiele anführen, wo bei Bränden das schnapsliebende Publikum auf öffentliche Unkosten, zum Unheile der Löschanstalten, mit Spiritus überschüttet wurde. Ich kann nur wünschen, daß die tz. angenommen werde, und zw.ar mit einem der Amendements. Der Herr königl. Commissar hat sich für das v. v. Mayer'sche Amendement erklärt, und ich gebe diesem gleichfalls den Vor zug, weil nach dem Amendement des Abg. v. Lhielau es doch schwieriger sein möchte, die Personen zu bezeichnen, welche nach der Bestimmung des Gesetzes durch dieSchänkwirthc aus zuweisen sein wsirden; leichter hingegen dieWirthe, welche Unre gelmäßigkeiten begünstigen, unter das Gesetz zu subsumiren sein werden. Abg. Meisel: Ich glaubender Gegenstand ist erörtert genug, und trage auf den Schluß der Debatte an. Präsident D. Haase: Wird der Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. — Präsident 0. Haase: Will die Kammer die Debatte als geschlossen betrachten? — Wird einstimmig bejaht. — ReferentTodt: Ich verkenne nicht die gute Absicht, sowohl des Gesetzentwurfs als der Abgeordneten, welche sich dafür erklärt haben; indessen muß ich bekennen, daß ich der Majori tät angehöre, und gewünscht hatte und noch wünsche, daß dem letzten Satze der §. die Beistimmung versagt werde. Man muß freilich wünschen, daß dem überhandnehmenden Branntwein trinken ein Damm entgegengesetzt werde; ich bitte aber die Ver sammlung, mir ein Mittel anzugeben, welches einerseits nicht zu sehr in die persönliche Freiheit und auch in Ansehung der Gewerbe eingreift, und auf der andern Seite ausführbar ist. Will man ganz durchgreifen und das Branntweintrinken ver hindern, so ist das einzige wirksame Mittel, die Branntwein brennereien außer Gang zu bringen, sonst wird man es nicht zu tilgen im Stande sein, so sehr man auch polizeiliche Mittel an wendet. Wenn hier eine Vorschrift gegeben werden soll, welche nach der Erklärung aller derjenigen, welche für die §. sich aus gesprochen haben, kernen andern Zweck hat, als demUeberhand- nehmen des Branntweintrinkens entgegen zu wirken; so ist es doch zu bedenklich, hier eine Bestimmung zu treffen, welche zu großen Mißverständnissen führen kann, und auf welche der Ab geordnete Elfenstuck, dessen Ansicht ich ganz theile, aufmerksam gemacht hat. Was wird werden? Es wird ein neuer Unter schied der Stande begründet. Man wird.da, wo Branntwein getrunken wird, der doch bisweilen auf eine mäßige Weise ge nossen werden kann, polizeilich einschreiten, also Diejenigen, welche dem minder vermögenden Stande angehörcn, wird man beim Kopfe nehmen, dagegen die Vornehmen, welche Weist trinken können, wird man freilassen. Für eine Bestimmung dieser Art könnte ich mich nicht erklären, so sehr ich auch dafür bin, daß der Völlerci soweit möglich ein Damm entgegengesetzt werde. Es ist bekannt, daß es viele Wirthe giebt, welche selbst darauf sehen, daß in ihren Schankstatten Ordnung gehalten werde, die darauf sehen, soweitmöglich, daß die Gäste sich nicht in geistigen Getränken übernehmen, daß Zank und Streit ver mieden, und wenn er entsteht, wieder unterdrückt werde. Allein diese ordnungsliebenden Wirthe werden durch diese Bestimmung ebenso gut getroffen, als andere, welche weniger genau darin sind. Wer wird es hindern können, wenn es der Polizei ein fällt, auch gegen einen solchen Wirth zu inquiriren, weil er einen Zank hat entstehen lassen, dessen Verhinderung ihm nicht mög lich gewesen ist; wer wird es hindern können, wenn selbst der Polizei einfällt, ihn mit Strafe zu belegen? Die Polizei har die Bestimmung des Gesetzes für sich. Sagt man, es würde in einem solchen Falle der Recurs freistehen, an die vorgesetzte Behörde zu gehen, so gebe ich das zu, aber was wird die Folge sein? Er wird so viele Kosten haben, als er vorhin Strafe zu bezahlen gehabt hat. Im Ganzen ist also kein großer Unter schied. Der Abg. Sachße meint, diejenigen, welche die Z. weggebracht wissen wollten, hätten ihn nicht recht verstanden. Nun, das ist eine Aeußerung, deren er sich bedient, die schon öfter vorgekommen- ist. Ich weiß nun nicht, ob die nicht ganz unbedeutende Zahl der Sprecher, die sich für den Wegfall der Z. erklärt haben,-nicht auch im Stande sei, eine Interpreta tion der tz. zu versuchen. Endlich macht man aufmerksam, daß,
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