8 tion des Gesetzes und damit zugleich die vorzunehmende Reorganisation der Säch sischen Armee wesentlich verzögert werden würde, die Beschleunigung der letztern aber im Interesse des ganzen Landes um so nothwendiger erscheint, als in den besonderen Bestimmungen zu Art. 4 des Friedensvertrags unter Nr. 10 fest gesetzt ist, daß die Besetzung des Königreichs Sachsen durch Preußische Truppen nicht eher aufhöre, als bis die Reorganisation der Sächsischen Truppen im Wesent lichen durchgeführt ist. Wenn das Gesetz nicht noch im Laufe dieses Jahres verabschiedet werden sollte, so würde dies die nachtheilige Folge haben, daß die Reorganisation min destens auf ein Jahr weiter hinausgeschoben werden würde. Nur einige wenige Abänderungen und Ergänzungen, die sich jedoch nicht auf die Hauptprincipien des Entwurfs beziehen, glaubte die Deputation nicht umgehen zu können. Dies gilt zunächst von § 41, wo man eine Erweiterung der daselbst bemerkten Begünstigung für angemesfen erachtet, dann aber ins besondere von den 1 00 und 102. Die Deputation geht bei den letzteren Paragraphen von der Ansicht aus, daß die jetzigen Mannschaften der Dienstreserve, sowie die Zurückgestellten u. s. w. nicht in die Armee eingestellt werden können, sobald sie von dem Rechte der Stellvertretung Gebrauch machen wollen. Die Zurückgestellten sind namentlich Studirende und Zöglinge gewisser Anstalten, die Ernährer von Familien und ferner alle diejenigen Mannschaften, welche jetzt wegen noch zu erwartender Körperlänge zurückgestellt sind. Das Recht der Stell vertretung ist ihnen durch Gesetz gewährleistet und darf ihnen daher nicht durch rückwirkende Kraft eines neuen Gesetzes entzogen werden. Die gedachten Abänderungen und Ergänzungen sind in der Beilage G bei gefügt. Die Herren Regierungscommisfare, mit denen man sich deshalb in Vernehmung gesetzt hat, haben hierzu ihre Zustimmung ertheilt und erklärt, daß sie die Beilage 8ub O als Regierungsvorlage behandelt zu sehen wünschten. Nach Alledem schlägt die Deputation der Kammer vor: von einer speciellen Berathung der einzelnen Paragraphen des Entwurfs abzusehen, denselben vielmehr mit den in der Beifuge 8ud O enthal tenen Abänderungen und Ergänzungen unverändert anzunehmen. Dresden, den 4. December 1866. Die erste Deputation der ersten Kammer. von Zehmen. Bürgermeister Hennig, Referent, von Koenneritz. vr. Heinze. Bürgermeister Müller.