589 LII. Vorbericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über das Allerhöchste Decret Nr. 1 l 1, Eisenbahnen betreffend, nnd zwar über das Project Nr. 3, die Eisenbahn von Cottbus nach Großenhain. Eingegangen an, 3 April 1868. (Königliches Decret, Landt.-Acten, I. Abth. 3. Bd., S. 781 flg. Bericht der zweiten Kammer, Landt.-Acten, Beil, zur 111. Abth. 3. Bd., S. 507 flg. Protokoll und Mittheilungen derselben vom 3. April 1868.) Aanz wie die Finanzdeputation der zweiten Kammer fleht auch die unterzeichnete Deputation sich genöthigt, ans dem oben angezogenen Decrete das unter Nr. 3 Seite 790 aufgeführte Project einer Eisenbahn von Großenhain nach Cottbus herauszugreifen und mittelst Separatberichts dem Beschlusse der geehrten Kammer pi unterbreiten, weil der Hauptbericht über das gesammte Eisenbahnwesen kaum ror Ende des Monats April an die erste Kammer gelangen dürfte, das Project Großenhain-Cottbus aber als für alle Zeit gescheitert zu betrachten ist, sobald nicht bis zum 1. Mai dieses Jahres von der hohen Staatsregierung die Con- cession zum Baue und die Ermächtigung zur Anwendung des Eppropriations- gesetzes ertheilt worden ist. Aus diesem Grunde hat die jenseitige Deputation unter dem 30. März dieses Jahres besonderen Bericht über dieses eine Project erstattet. Zur Sache selbst ist Folgendes zu bemerken: Die Bahn wird eine Länge von ungefähr 10 Meilen einnehmen, von denen circa 7^ Meilen auf Preußischem und 2^ Meilen auf Sächsischem Grund und Boden liegen. Die gesammten Baukosten sind ans 1^ Millionen Thaler veranschlagt und werden ausgebracht durch eine halbe Million Thaler in Stammaktien und eine Million Thaler in Prioritätsaktien. Erstere übernehmen die Garantie, so lange auf alle Zinsen zu verzichten, bis letztere fünf Procent erhalten. Beilage zur zweiten Abteilung, o s 1. Band.