GlnnÄiseliv Mokrittoii. 48 93 Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. A)ie Gemeinde Eich und Genossen haben die in einem Druckexemplare beiliegende Petition um Abänderung beziehentlich Aufhebung einiger bau- und forstpolizeilichen Vorschriften bei der Ständeversammlnng eingereicht. Nach den hierüber in beiden Kammern, in der zweiten am 21. April und in der ersten am 1 2. Mai dieses Jahres verfassungsmäßig stattgefundenen Verhandlungen ist beschlossen worden: die Petition der Gemeinde Eich und Genossen um Abänderung beziehentlich Auf hebung einiger bau- und forstpolizeilicheu Vorschriften der Königlichen Staats regierung zur Erwägung zu überweisen. Unter Bezugnahme auf die erstatteten Berichte und die gepflogenen Verhandlungen verfehlen wir nicht, Ew. Königlichen Majestät diesen Beschluß ehrerbietigst zu unterbreiten und verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 13. Mai 1898. allerunterthänigste treugehorsamste Ständeversammlung. SltwUisedtz Gekritten. 24