VtÄirtHsel»« Mtdriktei». 36. 79 3«. Ständische Schrift auf die Petition des Hausbesitzers Ehregott Wohllebe in Strocken, Brandschädenvergütung betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. ung tn k egt wir Kamü: selbmZÖ s in M MM. eschiüß! i" MN« als ^er Hausbesitzer Ehrcgott Wohllebe in Strocken hat bei der Ständeversammlung die in Abschrift beifolgende Petition, Brandschädenvergütung betreffend, eingereicht. Nach den hierüber in beiden Kammern, und zwar in der zweiten Kammer am 14. April 1898 und in der ersten am 26. desselben Monats verfassungsmäßig statt gefundenen Verhandlungen ist beschlosten worden: die erwähnte Petition der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu überweisen. Unter Bezugnahme auf die erstatteten Berichte und die gepflogenen Verhandlungen verfehlen wir nicht, Ew. Königlichen Majestät diesen Beschluß ehrerbietigst zu unterbreiten und verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät ttugkhorl'^ IllllllNg. Dresden, am 28. April 1898. allerunterthänigste treugehorsamste Ständeversammlung.