VI. Ständische Schrift auf das Königliche Dekret Nr. I, einen Gesetzentwurf über die Kündigung und Umwandlung der als Staatsschuld übernommenen, ursprünglich 4 Vs prozentigen, jetzt 4 prozentigen Prioritätsanleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Kompagnie vom Jahre 1872 betreffend. Allerd urchla richtigster rc. rc. rc. (5'w. Königliche Majestät haben gcrnht, der Ständeversammlung unter dem 31. Dezember 1897 ein Allerhöchstes Dekret, einen Gesetzentwurf über die Kündigung und Umwandlung der als Staatsschuld übernommenen, ursprünglich 4 Vz prozentigen, jetzt 4 prozentigen Prioritätsanleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Kom pagnie vom Jahre 1872 betreffend, zngehen zu lassen. Es ist dieses Dekret in geheimen Sitzungen und zwar in der zweiten Kammer am 31. Januar 1898 und in der ersten Kammer am 18. Februar 1898 verfassungsmäßig berathen und sind dabei folgende Beschlüsse gefaßt worden: a) dem unter (Z> angefügten Gesetzentwurf, die Umwandlung der als Staatsschuld übernommenen, ursprünglich 4'^Prozentigen, jetzt 4 prozentigen Prioritätsanleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Kompagnie vom Jahre 1872 in eine 3 V2 Prozentige Staatsschuld beziehentlich die Tilgung derselben betreffend, Zustimmung zu ertheilen, b) die Königliche Staatsregiernng zu Gewährung einer Provision bis zu '/§. Prozent für die Vermittelung der Vorlegung größerer Posten von Schuldverschreibungen, sowie zur Uebernahme des vollen, etwa bei der Umwandlung zu entrichtenden Reichsstempels auf die Staatskasse und zu Verschreibung des elfteren wie des letzteren Betrags bei Kap. 25 Tit. 9 des Staatshaushalts-Etats auf die Finanz- Periode 1898/99 zu ermächtigen. Indem Ew. Königlichen Majestät wir diese Beschlüsse unter Bezugnahme auf die hierüber erstatteten Berichte unterbreiten, ertheilen wir zu dem Erlasse des Gesetzes hierdurch unsere verfassungsmäßige Zustimmung. In tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue verharren wir Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 21. Februar 1898. allerunterthänigste, treugehorsamste Ständeversammlung. Als Handschrift gedruckt. 1