es Gesetze: 'vnats Mt nd. imlunz uw, etzes, buS^ rchliche Äki- i ihrer Ltzn 18. Wgl! i: rverändert w hluß unter ö erbietizft zur ste treußkh^ -rsLMl!llll»5 16. Ständische Schrift auf das Königliche Dekret Nr. 30, den beabsichtigten Verkauf des Hofwaschhausgrundstücks Nr. 5 der Ostraallee zu Dresden und des Malersaalgrundstücks Nr. 1 des Malergäßchens daselbst betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Aw. Königliche Majestät haben geruht, der gegenwärtigen Ständeversammlung ein Allerhöchstes Dekret vom 14. Januar 1898, den beabsichtigten Verkauf des Hof waschhausgrundstücks Nr. 5 der Ostraallee zu Dresden und des Malersaalgrundstücks Nr. I des Malergäßchens daselbst betreffend, zugehen zu lassen. Es ist dasselbe in beiden Kammern, und zwar in der ersten am 22. Februar und in der zweiten am 1. April 1898 verfassungsmäßig berathen und hierbei der einmüthige Beschluß gefaßt worden: zu den nach Inhalt des Königlichen Dekrets Nr. 30 geplanten Veränderungen unter der Voraussetzung, daß das Staatsgut nicht geschmälert werde, die ver fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. Ew. Königlichen Majestät verfehlen wir nicht, diesen Beschluß unter Bezug nahme auf die hierüber gepflogenen Verhandlungen ehrerbietigst zu unterbreiten und verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 4. April 1898. allerunterthänigste treugehorsamste Ständeversammlung. 8t»lläi8vdv 8edristea. 5 (Leilasstz Lu äen Lllttdeilunxeo.)