85 in Ak ung. 41. Ständische Schrift auf die Beschwerde des Fabrikarbeiters Karl Gottlob Doß in Mylau wegen kommunlicher Doppelbesteuerung. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Aschriji i "Mrsimt 13. hü/ ihmdknzir ;u üikM Lndliliziu eligstz-L ^)er Fabrikarbeiter Karl Gottlob Doß in Mylau hat die in Abschrift beifolgende Be schwerde wegen kommunlicher Doppelbesteuerung bei der Ständeversammlung eingereicht. Nach den hierüber in beiden Kammern, und zwar in der zweiten am 21. April, in der ersten am 2. Mai dieses Jahres verfassungsmäßig stattgefundenen Verhandlungen ist beschlossen worden: 1. die Beschwerde, soweit sie als auf Klarstellung der gesetzlichen Vorschriften über Heranziehung zu Gemeindeabgaben wegen vorübergehenden Aufenthalts gerichtet zu betrachten ist, der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, dagegen 2. die Beschwerde, soweit damit die Rückgewährung des bezahlten Steuerbetrags er strebt wird, auf sich beruhen zu lassen. Unter Bezugnahme auf die erstatteten Berichte und gepflogenen Verhandlungen ver fehlen wir nicht, Ew. Königlichen Majestät diesen Beschluß ehrerbietigst zu unter breiten und verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät treiizr^ .gillliE Dresden, am 4. Mai 1898. allerunterthänigste treugehorsamste Ständeversammlung. 8tLu6l8oke 8edrltteii. 22