4 Hkkrlktei». 4. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. (§w. Königliche Majestät haben geruht, der Ständeversammlung mittels Aller höchsten Dekrets vom 9. November dieses Jahres eine den Neubau des Ständehauses einschließlich der Nebenanlagen betreffende Vorlage zugehen zu lassen. Mit Rücksicht auf die Nothwendigkeit, mit thunlichster Beschleunigung eine Ent scheidung wegen des Ankaufs der an der Brühl'schen Gasse und der Terrassengasse gelegenen Häuser herbeizuführen, insbesondere um die in den Kaufspunktationen gestellte Frist nicht zu versäumen, ist zunächst der in dem Königlichen Dekrete auf S. 257 unter b gestellte Antrag in endgültige Berathung genommen und cs ist auf denselben in den am 7. De zember 1897 in der zweiten und am 14. desselben Monats in der ersten Kammer statt gehabten Sitzungen beschlossen worden: die Königliche Staatsregierung zum Ankäufe der an das Brühl'sche Palais anstoßenden, an der Brühl'schen Gasse und der Terrassengasse gelegenen neun Häuser für den Gesammtkaufpreis von 582 000^ zu ermächtigen. Indem wir nicht verfehlen, Ew. Königlichen Majestät diesen Beschluß unter Bezugnahme auf die in der Sache erstatteten Berichte und gepflogenen Verhandlungen ehrerbietigst zu unterbreiten, behalten wir uns in Bezug auf den weiteren Inhalt des Allerhöchsten Dekrets Nr. 1 0 die Erklärung für später vor und verharren in tiefster Ehr furcht und unwandelbarer Treue Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 14. Dezember 1897. allerunterthänigste treugehorsamste Ständeversammlung.