10 8tüi»kli«ol»v 4L Lv. 10. Ständische Schrift auf das Königliche Dekret Nr. 8, den Personal- und Besoldungs-Etat der Landes-Brandversicherungsanstalt auf die Jahre 1898 und 1899 nebst Nachtrag betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Ew. Königliche Majestät haben geruht, der Ständeversammlung unter dem 9. November 1897 ein Allerhöchstes Dekret, den Personal- und Besoldungs-Etat der Landes-BrandversicherungSanstalt auf die Jahre 1898 und 1899 betreffend, zugehen zu lassen. Nachdem beide Kammern und zwar die zweite Kammer am l5. November 1897 und 10. Februar 1898, die erste Kammer am 1t. März 1898 über diese Vorlage nebst Nachtrag verfassungsmäßige Berathungen gepflogen und dabei beschlossen haben: den Personal- und Besoldungs-Etat der Landes - Brandversicherungsanstalt auf die Jahre 1898/99 nach der abgeänderten Vorlage in Ausgabe mit 488 695^, darunter 300 transitorisch, zu bewilligen, verfehlen wir nicht, Ew. Königlichen Majestät diese Beschlüsse unter Bezugnahme auf die erstatteten Berichte und gepflogenen Verhandlungen ehrerbietigst zu unterbreiten und verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 15. März 1898. allerunterthänigste treugehorsamste Ständevers ammlung.