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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher als Gehäusemacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der "Uhrmachereinjährige" (Fortsetzung aus Nr. 24, 1911)
- Autor
- Vogler, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- ArtikelAn unsere Mitglieder! 1
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelTagesfragen 3
- ArtikelEigenthümliche Hemmung einer alten Taschenuhr 4
- ArtikelWarum gibt es trotz fachmännischer Tüchtigkeit und großem ... 5
- ArtikelDer Uhrmacher als Gehäusemacher 6
- ArtikelDer "Uhrmachereinjährige" (Fortsetzung aus Nr. 24, 1911) 8
- ArtikelNeues vom Rabattunfug 9
- ArtikelOriginelle Strassenreklame 10
- ArtikelWie unterbinden wir die Lieferung an Nichtfachleute, Vereine ... 11
- ArtikelDie Lehre vom Handelsbetrieb: eine neue Wissenschaft 12
- ArtikelAus der Werkstatt 13
- ArtikelSprechsaal 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 14
- ArtikelVerschiedenes 15
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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8 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Kr. i. sitzer solcher Uhren haben die Gewohnheit, den Deckel nicht bloss x-beliebig weit aufspringen zu lassen, wodurch die Scharniere wackelig und schlecht werden, sie drücken auch den Deckel einfach am Körper, an der Taschenleiste zu, ohne die Schliess feder dabei niederzudrücken, die Folge davon ist bekanntlich das baldige Abnutzen des Metalles an der betreffenden Stelle. Ist es nicht so schlimm, so geben wir von aussen an die be treffende Stelle einige Hammerschläge, unterschneiden die Stelle mit dem Schneideinstrument, und der Schluss wird wieder gut und genügend sein. Auf andere Behandlung ist dann der Be sitzer aber aufmerksam zu machen. Es gibt nun aber auch Fälle, wo auf die beschriebene Art nicht zu helfen ist, da das Metall oben zu sehr abgenutzt ist; es muss dann ein Stück zum Schliessen resp. Festhalten ein gelötet werden. Zunächst wird da bei einer Herrenuhr am Rande des Deckels eine etwa 6 bis 7 mm breite, 3 U mm tiefe schwalbenschwanz förmige Einfeilung gemacht (Fig. 8) (bei kleinerer Uhr entsprechend kleiner). Je nach der Art des Gehäuses wird von Nickel, Silber oder Gold ein etwa 3 / 4 mm starkes Stückchen Blech d streng in die Aus- feilung passend gefeilt. Nach innen wird dieses mit einer Vogel zunge gleich nach dem Falze passend gefeilt, auch unterfeilt. Dieses eingeschobene Stück wird gut mit Silber- oder Goldlot eingelötet (Anweisung zum Löten ist früher erfolgt, wird auch in späterer Fortsetzung nochmals gebracht). Nach dem Löten wird es in verdünnter Schwefelsäure ab gebeizt, aussen gut abgefeilt, wenn Silber, mit Glaskratzbürste gekratzt, sonst fein poliert, und wird das Einsetzen, von aussen wenigstens, nicht zu sehen sein. (Fortsetzung folgt.) Der „Uhrmachereinjahnge“. Von Hauptlehrer A. Vogler, Vorstand der Fachschule für Uhrmacher in München. (Fortsetzung aus Nr. 24, 1911.) Um die Berechtigung ist nach § 89 nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre, spätestens aber bis zum 1. Februar des ersten Militärdienstjahres nachzusuchen. Wer den Nachweis der Befähigung durch Prüfung zu er bringen hat, reicht sein Gesuch nach § 91 zur Frühjahrsprüfung bis 1. Februar, zur Herbstprüfung bis 1. August ein unter der Adresse: An die Prüfungskommmission bei der .... Regierung von ... in . . . (Zuständig ist die Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat.) Das Gesuch selbst, halbbrüchig auf Reichsformat, ist eigentlich nur ein Vorlagebericht und dürfte lauten: Der Unterfertigte, zurzeit Uhrmachergehilfe bei Herrn N. N. in N., bittet um Zulassung zur Frühjahrs-(Herbst-)Prüfung für Einjährig-Freiwillige nach den erleichterten Bedingungen des § 89, Abs. 6b, der Wehrordnung. Als Arbeit wird (wurde) gefertigt: (Kurze, aber erschöpfende Angabe, z. B. 19 lin. Ankerremontoiruhr mit 15 Steinen aus dem Rohmaterial). (10) Zeugnisse und Nachweise liegen bei. (Unter schrift.) — Der Meldung sind beizufügen: a) standesamtliches Geburtszeugnis; b) Erklärung des Vaters über die Bereitwilligkeit zur Be streitung des Unterhalts, oder Erklärung eines Dritten, dass er sich zur Tragung der Kosten verpflichtet. (Fähigkeit hierzu ist in beiden Fällen nachzu weisen bezw. obrigkeit lich zu bescheinigen); c) Unbescholtenheitszeugnis von der Polizeibehörde; d) Originalzeugnisse bezw. amtlich beglaubigte Zeugnisse zu § 89, Abs. 6b (Schulzeugnisse, Gehilfenprüfungszeugnis, Arbeitszeugnisse, etwaige Diplome; Probearbeit mit Be stätigung der selbständigen Herstellung); e) selbstgeschriebener Lebenslauf. „Bei Anwendung des § 89, Abs. 6, ist im allgemeinen in erster Linie die Frage zu würdigen, ob die Voraussetzungen besonderer Auszeichnung oder hervorragender Leistung vor- liegen, und erst, wenn diese Frage von der Ersatzbehörde dritter Instanz bejaht worden, sind die Beteiligten zur Prüfung in den Elementarkenntnissen zuzulassen“ x ). Hat der Gesuchsteller eine technische Lehranstalt (Fach schule) besucht, so sollen Vorstand oder Lehrer derselben (bei aller sonstigen Wertung ihrer abgegebenen Zeugnisse) doch nicht zur Begutachtung des Arbeitsstückes herangezogen werden, sondern es sind (ein oder zwei) Meister, welche das Gewerbe prak tisch ausüben und deren Geschäftsführung und Ruf für Richtig keit und Gerechtigkeit ihres Urteils bürgen, um Abgabe eines solchen anzugehen. In fast allen bekannten Fällen, in denen es tüchtigen jungen Kollegen gelang, der auszeichnenden Schnüre für würdig erachtet zu werden, hatten dieselben eine Ankerremontoiruhr nach 1) Die unter „ “ gesetzten Stellen sind der Wekrordnung, den Voll- zugsvoraohriften usw. entnommen. einem bewährten Kaliber aus dem Rohmaterial hergestellt; Platinen und Brücken wurden aus dem rohen Plattenmessing herausgearbeitet. An bezogenen Zutaten kamen zur Verwendung: Räder, gehärtete, polierte Triebe, fertige Lochsteine, Gangräder, Anker, Unruhen und Spiralen, da von keinem Uhrmacherhand werker gefordert werden kann, dass er sich diese Furnituren selbst herstellt. Gern gesehen wird die Beigabe von Detail arbeiten, z. B. einer Platte mit verschiedenen Steinfassungen, Unruhwelle, Ankergabel usw. Keinesfalls darf ein Kandidat ver säumen, eine schriftliche Schilderung des Entstehungs ganges seines Werkes (mit Berechnungen) abzufassen, und neben den zugehörigen Werkzeichnungen einschlägige Kon struktionszeichnungen (Taschenuhrankergang, Gabelführung, Höhentafel) gleichfalls mit entsprechendem Texte in Vorlage zu bringen. Durch flüssige schriftliche Darstellung, hübsche Schrift und saubere Zeichnung vermag sich der Prüfling von vornherein auch bei der Kommission für die theoretische Prüfung einen besonderen Stein ins Brett zu setzen. Dass seine in vorstehender Art „garnierte“ Arbeit nicht nur das Wohlgefallen der fachmännischen Begutachter erregt, sondern auch der richtenden dritten Instanz schmeichelhafte Vergleiche seines Könnens mit dem fadenscheinigen Wissen eines mit Ach und Krach durchgekommenen „wissenschaftlichen“ Einjährigen aufdrängt, darf den Prüfling (neben dem äusseren Erfolge) mit innerer Genugtuung und trotz der allen tüchtigen Menschen eigenen Bescheidenheit mit frohem Selbstbewusstsein seines Wertes erfüllen. Die theoretische Prüfung erstreckt sich, wie bereits er wähnt, auf die Elementarkenntnisse. „Im allgemeinen wird die Frage, was unter einer Prüfung in den Elementarkenntnissen zu verstehen sei, dahin zu beantworten sein, dass die Prüfung sich auf diejenigen Kenntnisse zu erstrecken hat, welche von einem Schüler der Volksschule bei seinem Abgange aus dem höchsten Jahreskurse verlangt werden. Der Grad der erworbenen Auszeichnung (durch die gefertigte praktische Probearbeit usw.) wird immerhin als Ergänzung auch derjenigen „Bildung“ in Betracht zu ziehen sein, welche von jungen Leuten zu verlangen sein wird, die vom Nachweise der wissenschaftlichen Befähigung entbunden sind“, d. h. wohl, dass bei eminenten Leistungen sogar ein Manko in dem elementaren Wissen nachgesehen werden könnte. In Wirklichkeit wird die theoretische Prüfung nach an Ort und Stelle eingezogenen Erkundigungen folgendermassen abgehalten: Das Thema des deutschen Aufsatzes muss von allen Prüflingen (auch den Handwerkern) gefertigt werden. Kenntnisse in Literaturgeschichte werden gleichfalls sondiert. Rechnen (schriftlich und mündlich), Geographie und Geschichte (mündlich), halten sich in den Grenzen des Volksschulwissens. Wenn auch dieser Teil der Prüfung unseren jungen Berufs kollegen wenig Schwierigkeit bieten dürfte, so ist doch zu empfehlen, schon während der ganzen Lehrzeit neben der fach-
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