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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neues vom Rabattunfug
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Originelle Strassenreklame
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- ArtikelAn unsere Mitglieder! 1
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelTagesfragen 3
- ArtikelEigenthümliche Hemmung einer alten Taschenuhr 4
- ArtikelWarum gibt es trotz fachmännischer Tüchtigkeit und großem ... 5
- ArtikelDer Uhrmacher als Gehäusemacher 6
- ArtikelDer "Uhrmachereinjährige" (Fortsetzung aus Nr. 24, 1911) 8
- ArtikelNeues vom Rabattunfug 9
- ArtikelOriginelle Strassenreklame 10
- ArtikelWie unterbinden wir die Lieferung an Nichtfachleute, Vereine ... 11
- ArtikelDie Lehre vom Handelsbetrieb: eine neue Wissenschaft 12
- ArtikelAus der Werkstatt 13
- ArtikelSprechsaal 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 14
- ArtikelVerschiedenes 15
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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10 Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. Nr. 1. Stellung genommen. Er hat sich an die angeschlossenen Ver eine gewendet, die sich für die Beseitigung der Babatte aus gesprochen haben; nunmehr wird eine Kommission gebildet, die auf die nichtangeschlossenen Firmen im gleichen Sinne ein wirken soll. Firmen, die dann noch ablehnen, werden in der Presse öffentlich bekanntgegeben und dadurch vor allen Käufern dis kreditiert, die den bevorzugten Beamtengruppen nicht angehören. Das ist zulässig und durch Beichsgerichtsurteil „als über das erlaubte Mass nicht hinausgehend“ bezeichnet worden. Es ist kein Zweifel, dass bei einigem Erfolg dieses Verbandes auch an anderen Orten das gleiche Vorgehen erfolgen wird, ein Vorgehen, dem eigentlich jeder Uhrmacher alle Sympathie ent gegenbringen sollte. Das Gros von ihnen hat nichts zu ver lieren, da die Beamten nur bei den wenigen, den Sonderrabatt gebenden Firmen kaufen. Diese Firmen haben auch nichts zu verlieren, denn ihr Verdienst — wenn davon überhaupt noch die Bede sein kann — ist so geschmälert, dass der Ausfall nicht in das Gewicht fällt. Dem gegenüber steht der grosse Gewinn, auch den anderen Kunden gegenüber ehrlich zu sein. Ein Gewinn moralischer Art, in Verbindung mit dem Bewusstsein keiner Klasse tributpflichtig zu sein und im Geschäft den Grundsatz durchgeführt zu haben: „Becht und gerecht.“ Und die Beamten? Lasst sie vom Versandgeschäft kaufen, was sie jetzt schon meistens tun. Dort bezahlen sie für mindere Ware höhere Preise, besonders wenn sie den so beliebten Modus der Batenzahlungen — schamhaft „erleichterte Zahlweise“ ge nannt — der Barzahlung vorziehen. Aber auch sonst in den meisten Fällen. Sie wollen es nicht anders. Uns aber gönnen sie nicht das trockene Brot! 1 Originelle Strässenreklame. Es gibt Firmen, die eine grosse Eeklame machen, die ihre Schaufenster schön ausstatten, es sich überhaupt viel Geld kosten lassen, um den Zweck der Eeklame zu erreichen, d. h. bekannt zu werden; dennoch ist der Erfolg ihrer Bestrebungen nicht entfernt dem Aufwande an Kosten und Mühe entsprechend. Wenn man sie braucht, denkt man nicht oder erst zu spät an sie, und wenn man sie sucht, läuft man an ihrem Laden vorbei. Die Ursache liegt darin, dass ihnen bei aller ihrer Beklame das Auffallende und das Originelle fehlt, dass sie nichts für ihre Zwecke verwendet haben, was sieh, einmal gesehen, für immer im Gedächtnis des Publikums festsetzt. Es ist nicht schwer, Beispiele 9 des Umgekehrten zu finden, Fälle, wo ein Bild oder eine Bedens- art genügen, die Firma, oder mindestens die von ihr damit an gepriesene Ware, für immer im Gedächtnis zu behalten. Diese Firmen erreichen durch die auffallende Originalität ihrer Eeklame mit einem kleinen Bruchteil von Kosten das, was andere nie oder erst mit sehr grossen Opfern erzielen. Wenn wir auch hier gerade eine Uhrmacherfirma nicht im Auge haben, so ist es doch klar, dass es auch unter diesen Geschäften genau die gleichen Fälle gibt, als wir sie im vorstehenden erwähnten. Eine Strassenuhr ist schliesslich eine sehr schöne Aussenreklame, aber da heute fast jeder Uhrmacher eine Strassenuhr besitzt, so ist sie nicht mehr originell. Sie genügt wohl, von weitem erkennen zu lassen, dass in der Nähe der Strassenuhr ein Uhrmacher wohnt, aber sie reicht nicht hin, gerade dieses Geschäft von den anderen heraus zuheben. Man wird sich nicht gerade an das Geschäft erinnern, wenn man einen Uhrmacher braucht, sondern seinen gewohnten Uhrmacher in Nahrung setzen oder dahineingehen, wo es am bequemsten ist. Kurz, in diesem Sinne hat die einfache Strassen uhr heute nur wenig Beklamewirkung, und es ist Zeit, daran zu denken, auch auf diesem Gebiete Eigenartigeres zu schaffen, nicht allein in bezug auf die Strassenuhr, sondern hinsichtlich wirk samer Beklameausstattung der ganzen Ladenfront. Vielleicht ist es nicht ohne Wert, wenn wir als Anregung einige Abbildungen veröffentlichen, die von amerikanischen Uhrmachern benutzte Strassenuhren darstellen. Die Fig. 1 zeigt ein doppeltes Schild mit Uhr, welches, bei Nacht elektrisch beleuchtet, aber auch bei Tage voll wirksam ist. Die Uhr in dem 7 oder 9 */ 2 Fuss langen Schilde ist echt vergoldet, ihre Zifferblätter aus Kristallglas. Ihre An bringung in der gleichen Form würde bei uns wahrscheinlich auf polizeiliche Schwierigkeiten stossen, denn die Ent fernung der äussersten Ecke von der Mauer beträgt ungefähr 11 Fuss. Es soll auch nur eine Anregung sein, nach der sich vielleicht bei unseren Vor schriften Zulässiges erfinden oder kon struieren lässt. Die Fig. 2 stellt eine auf korin thischer Säule ruhende Kugel dar. Die metallene Säule ist 11 Fuss hoch, die Kugel ist aus Mattglas und gibt ein schönes, weisses Licht, wirkt auch bei Tage in gleicher vornehmerWeise. Als Fig. 2. WATCHES twr.c» Fig. 3. Strassenlaterne vor dem Laden lässt sich diese Uhr sehr schön denken — aber ob es „erlaubt“ würde? Dagegen würde gegen die Fig. 3 seitens unserer heiligen Hermandad kaum etwas eingewendet werden können. Sie hat allerdings den Nachteil, nicht mehr im gleichen Masse originell zu sein als die beiden vorhergehenden Uhren, aber immerhin bleibt sie noch so auffallend, dass sie das Interesse des Publikums erregt und sich auch für dauernd einprägt. Ihr weisses, mildes
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