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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- ArtikelAn unsere Mitglieder! 1
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelTagesfragen 3
- ArtikelEigenthümliche Hemmung einer alten Taschenuhr 4
- ArtikelWarum gibt es trotz fachmännischer Tüchtigkeit und großem ... 5
- ArtikelDer Uhrmacher als Gehäusemacher 6
- ArtikelDer "Uhrmachereinjährige" (Fortsetzung aus Nr. 24, 1911) 8
- ArtikelNeues vom Rabattunfug 9
- ArtikelOriginelle Strassenreklame 10
- ArtikelWie unterbinden wir die Lieferung an Nichtfachleute, Vereine ... 11
- ArtikelDie Lehre vom Handelsbetrieb: eine neue Wissenschaft 12
- ArtikelAus der Werkstatt 13
- ArtikelSprechsaal 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 14
- ArtikelVerschiedenes 15
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 1. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 15 Gewerbekammer über „Unlauteren Wettbewerb und Abwehrmassregeln “ 4. Besprechung über ein gemeinschaftliches Inserat in den Tageszeitungen. 5. Mitteilung über die Weiterlieferung einer Uhrenfabrik an die hiesige Stand uhrenfabrik, und Antrag um Ueberweisung dieser Angelegenheit an den Unterverband Norden. 6. Antrag des Vorstandes, betreffend Feier unseres 40jahrigen Stiftungsfestes. 7. Freie Aussprache. Anwesend sind 40 Kollegen. Mit herzlichen Worten begrüsst der I. Vorsitzende die Erschienenen und eröffnet um 9 1 /,, Uhr die Sitzung. 1. Der Bericht kann nicht zur Vorlesung kommen, da der II. Schriftführer nicht anwesend ist. 2. Von der Gewerbekammer ist ein Fragebogen zur Ausfüllung über „Die Lage des Gewerbes“ eingegangen. Ferner das Bittgesuch einer Frau bchrenck, und von Herrn Dittmer die Nachricht, dass er Mitglied unseres Vereins zu werden wünscht. Der I. Schriftführer gibt den Briefwechsel mit dem rremdenblatt und dem Präsidenten des Königl. Amtsgerichts München bezüglich der Bothaupschen Inserate, bekannt. ’ 3. Ist abgesagt. Kollege Burmeister beantragt, dafür eine Debatte über unlautere Konkurrenzen zu eröffnen. Die Versammlung genehmigt dieses, doch soll die Behandlung des Punktes nicht Uber Va Stunde ausgedehnt werden. Es wird über das Auktions - und Gelegenheitsunwesen gesprochen. Kollege Arnold spricht über das Verdienen des Uhrmachers und über Keparaturpreise. 4. Da eine Einigung der Ansichten, wie die Angelegenheit gehandhabt werden soll, nicht erreicht wird, last die Versammlung diesen Punkt fallen 5. Wird dem Unterverband Norden überwiesen und soll ausserdem auf der Grossistensitzung am 22. November besprochen werden 6. Die Versammlung genehmigt den Antrag. Der Festausschuss wird betraut, gemeinsam mit dem Vorstand Vorbereitungen zur würdigen Feier dieses Festes zu treffen. 7. Kollege Sackmann verliest den Brief des Vorsitzenden des Zentral verbandes, Kollegen Heckei, in welchem dieser mitteilt, dass er die Ehren- mitgliedBchaft im Unterverbande Norden dankend angenommen, und er aus diesem Anlass dem Vorstande seine Photographie verehrt hat. Brief und Bild werden von der Versammlung mit Beifall aufgenommen; das letztere muss im Saal die Bunde machen, damit es von jedem Kollegen unter die Lupe gehalten werden bann. Die Vorsitzenden, Kollegen Sackmann undVooth wechseln namens ihrer Vereine noch herzliche Worte auf gute Beziehungen der Städte Altona-Hamburg. Um 12 1 /, Uhr wird die Versammlung ge schlossen. 8 8 Etwaige Anträge zur Hauptversammlung sind bis spätestens zum 7, Januar an den Vorstand einzureichen. Der Vorstand. Freie Uhrmacherinnung Saale-Ilm-Verband. Unsere diesjährige Generalversammlung findet Ende Januar in , Genaues Datum und Tagesordnung wird noch bebanntgegeben. Allenfallsige Anträge bitte baldigst einzusenden. Fr. Ebersberger. Am 22. Dezember 1911 verschied unser ältester lieber Kollege Herr Carl Gotthelf Herbrig, Uhrmachermeister, in Neusalza i. S. im 87. Lebensjahre. Sein kollegialer Sinn und seine rege Mitarbeit sichern ihm ein ehrendes Andenken. Die Freie Uhrmacherinnung Zittau -Löbau. I.A.: A. Klimek, Obermeister. Verschiedenes. Wir wünschen allen Freunden, Inserenten und Mitarbeitern ein glückliches, erfolgreiches Neues Jahr! Verlag und Bedaktion. Versammlung am II. Dezember 1911. , Tagesordnung: 1. Verlesung des Versammlungsberichtes. 2. Eingänge und Mitteilungen des Vorstandes. 3. Bericht über die interessante Grossisten versammlung vom 22. November 1911. 4. Freie Aussprache. Die Versammlung wird vom I. Vorsitzenden um 10 Uhr eröffnet. 1. Es werden die Berichte der drei letzten Versammlungen verlesen und genehmigt. 2. Besonderes liegt nicht vor. 3. Wird vom I. Schriftführer gehalten. Dem Bericht zollt die Ver sammlung grossen Beifall. (Er ist im Journal Nr. 24 unter Vereinsnachrichten „Uhrmaeherverband Norden“, aufgenommen.) ’ 4. Kollege Lankow spricht recht interessant vom „Bepassieren“. Sohluss 127a Uhr. Hierdurch zur Mitteilung, dass das 40jährige Bestehen unseres Vereins am Sonntag, den 10. März 1912, (in der „Erholung«) mit Prolog Festessen, Ball, Kotillion usw. gefeiert wird. Es werden die geehrten Kollegen von nah und fern gebeten, uns mit ihrem Besuch an diesem Tage beehren zu wollen. Nähere Mitteilungen folgen später. H. Werdo. Zwangsinnung Harburg a. Elbe. Unsere nächste Hauptversammlung findet am Montag, den 8. Januar 1912, abends 7 Uhr, in Meyers Kasino, Brückenstrasse 3, statt. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern mit der Einladung zugesandt. F. Schulze, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung zu Leipzig. Den werten Mitgliedern zur gefälligen Kenntnis, dass Montag, den 22. Januar, abends Uhr, im „Mariengarten“ die erste ordentliche Vierteljahrsversammlung stattfindet. Die Tagesordnung geht den Mitgliedern mit der Einladung zu. Mit kollegialem Neujahrsgruss Der Vorstand. Uhrmacherinnung zu Magdeburg. „ Dienstag, den 2. Januar, Vorstandssitzung und Versammlung der Magdeburger Mitglieder. Hauptversammlung: Montag, den 22. Januar, nachmittags 3 Uhr, in der „Beichshalle“. Tagesordnung: 1. Jahres- und Kassenbericht. 2. Vorstandswahlen. 3. Feststellung des Haushaltplanes für 1912. 4. Verschiedenes. Erhöhung der Strafgelder. Ausgabe der Uhr macher-Jahrbücher 1912. . m , innn r i ail t des Gesetzes> Der Minister des Innern hat am 4. D ebruar 1907 die Vorschrift erlassen, dass die Pfandleiher neue Gewerbe produkte nur dann beleihen dürfen, wenn sie vorher von dem Verpfänder eine Bescheinigung seiner Heimatsbehörde verlangt und erhalten haben Die Zuwiderhandlung ist mit Strafe bedroht. Es war nämlich vielfach vorgekommen dass das Schwindelgewerbe Sachen, namentlich Uhren und Schmuoksachen’ Herren- und Knabenanzüge usw., aus schlechtem Material in schleuderhafter Weise massenhaft hergestellt und verramscht hatte, wodurch sowohl das kaufende Publikum, als auch das reelle Gewerbe arg gefährdet worden war Die beliebteste Art des Absatzes dieser Plunderware war die, sie partieweise bei Pfandleihern zu versetzen und dann nicht wieder einzulösen. Sie kamen dadurch zur Versteigerung als verfallene Pfänder, und wer unter dem Hammer einen guten und preiswerten Kauf gemacht zu haben glaubte, konnte sich nachher seinen Schaden besehen. Solchem Unwesen wollte der Minister steuern, indem er ein Mittel schuf, die Schwindler hinterher zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor dem Schöffengericht hatte sich jetzt ein Pfandleiher wegen Uebertretung der ministeriellen Vorschrift zu verantworten weil er einen neuen Knabenanzug in Versatz genommen hatte, ohne die vor- geschriebene Bescheinigung zu verlangen. Das Gericht sprach ihn frei weil der Erlass von neuen Sachen spreche, also eine Mehrheit von Sachen im Auge habe, wahrend hier nur ein Stück verpfändet worden sei. Wenn man den Zweck des Erlasses ins Auge fasse, erkenne man, dass dadurch nur die partieweise Verpfändung von Bamschwaren habe getroffen werden sollen wovon in vorliegendem Falle keine Bede sein könne. Bleistiftdurchstreichungen auf Wechseln sind ohne Wert. Vor dem Beichsgericht kam unlängst folgender Bechtsstreit zur Entscheidung: Der Klager, hatte mangels Zahlung einen Wechsel der Amtlichen Versteigerungs stele in Breslau übergeben, die ihn an den beklagten Gerichtsvollzieher weitergab Von diesem erhielt ihn der Eigentümer mit Protesturkunde wieder zuruck. Inzwischen waren zwei Weehselindossamente mit Bleistift durch stachen worden. Der Kläger machte den Gerichtsvollzieher verantwortlich und verlangte von ihm wegen der Durchstreichung Schadenersatz Er wurde jedoch vom Landgericht und vom Oberlandesgericht Breslau abgewiesen Dazu wurde ausgeführt: Es entsteht die Frage, ob die Indossamente überhaupt erloschen sind und dem Kläger ein Schaden entstanden ist. Das ist nicht der hall. Das Gericht kann in dem Durchstreichen mit Bleistift keine Ver nichtung der Indosssamente sehen, da die Striche auf dem mit Tinte ge schriebenen Wechsel mühelos entfernt werden können, ohne Zerstörung der horm. Die Bleistiftstriehe seien keine Bestandtteile des Wechsels, zu einer Aenderung des Bestandes lag kein Hindernis vor. Der durch die Verzögerung der Aenderung entstandene Sohaden sei deshalb lediglich durch eigenes Ver schulden des Klagers verursacht worden. Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision ist vom Reichsgericht zurückgewiesen worden. v i, ??? ^werbliche Unterrichts wesen. Wie die „Berliner politischen Nachrichten melden wird im diesjährigen preussischen Staatshaushaltsetat für das gewerbliche Unterriehtswesen eine grössere Summe als im vorigen Jahre ausgeworfen werden. Bald naoh der Uebergabe dieses ünterriehts- zweiges vom Kultus- an das Handelsministerium hat die Begierung die Steigerung der für seine Forderungen hergegebenen Staatsmittel begonnen. Diese hat sich seitdem stetig fortgesetzt und jährlich einige 100000 Mk. be- tragen. Im letzten Etat war die Ausgabe für das ganze Gebiet des gewerb lichen Unterrichtes, in das auch wissenschaftliche und gemeinnützige Aus gaben einbezogen sind, auf 13,2 Millionen Mark bemessen. Das Hofprädikat. Das Oberverwaltungsgericht hat kürzlich eine Ent scheidung getroffen, die für Inhaber von Geschäften mit Hofprädikat von grösser Wichtigkeit ist. Ein Herr D. P. in Posen hatte vor einigen -Jahren
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